Ich habe Schimmel in meinem Schlafzimmer, und das seit Dezember letzten Jahres. Der Vermieter hat es wegmachen lassen, im Januar jedoch ist wieder an der gleichen Stelle der Schimmel durchgekommen. Dieses Haus ist für den Schimmel bekannt, jedoch hab ich damals so schnell keine andere Wohnung gefunden.
Ich hab den Vermieter gleich wieder über das Problem informiert, jedoch hat sich seitdem nichts mehr getan. Ich ruf ihn also fast jede Woche an, um nachzuharken, was denn nun ist.
Da sich nichts getan hat, habe ich mich nach einer anderen Wohnung umgesehen. Da ich aber nicht grundlos umziehen darf (wegen Hartz4) musste sich das Gesundheitsamt + Kreisbauamt erst den Schimmel anschauen und bestätigen, das dieser für meinen Sohn gesundheitsschädlich bzw gesundheitsbeeinträchtigend o.ä. ist.
Dieser Bescheid liegt nun beim Amt vor und mir wurde von meinem Bearbeiter gesagt ich solle da "schnellst möglich ausziehen". Aber was ist mit den 3 Monaten Kündigungsfrist?
Und was ist, wenn der Schimmel jetzt noch beseitigt wird?
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Kann man die Kündigungsfrist bei Schimmel umgehen?
18. Mai 2011
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Frage vom 18. Mai 2011 | 19:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann man die Kündigungsfrist bei Schimmel umgehen?
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#1
Antwort vom 18. Mai 2011 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Wenn der Schimmel nachweislich gesundheitsgefährdend ist, dann darf fristlos gekündigt werden.
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#2
Antwort vom 18. Mai 2011 | 21:04
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 968x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 18. Mai 2011 | 22:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
danke für die schnellen antworten
na dann bin ich schonmal etwas beruhigt
#4
Antwort vom 19. Mai 2011 | 08:29
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
quote:
Wenn das Gesundheitsamt die Gesundheitsgefährdung festgestellt hat, dann ist das gleichbedeutend mit einem Freifahrtschein. Dann kann nämlich die Mieterin fristlos kündigen
Auch in dem Fall wenn die Mieterin den Schimmel verursacht hat ?
#5
Antwort vom 19. Mai 2011 | 19:30
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
quote:
Auch in dem Fall wenn die Mieterin den Schimmel verursacht hat ?
Natürlich auch dann!
Niemand muss sich einer Gesundheitsgefährdung aussetzen, weil er sich mit seinem Vermieter streitet, wer für den Schimmel verantwortlich ist.
Allerdings kann der Vermieter Schadenersatz wegen Beschädigung der Wohnung (durch den Schimmel) und Mietausfall verlangen. Dazu muss der VERMIETER allerdings beweisen , dass die Mieter den Schimmel verursacht haben.
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#6
Antwort vom 19. Mai 2011 | 19:55
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
Mäuschen hat den Fettdruck entdeckt.
Wie wäre es denn mit folgendem Beweis:
Mieter weg - Schimmel weg.
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#7
Antwort vom 19. Mai 2011 | 20:03
Von
Status: Bachelor (3728 Beiträge, 1170x hilfreich)
quote:
Wie wäre es denn mit folgendem Beweis:
Mieter weg - Schimmel weg.
Ich dachte immer, die unumstößliche Beweiskette würde wie folgt lauten:
VM hatte noch nie Schimmel - M muss Schuld sein.
Aber nun mal im Ernst: Ihr "Beweis" ist natürlich Quatsch.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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