Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich möchte gerne wissen ob man die Gerichtskosten auch abarbeiten kann. Wenn ja wie bez. wo beantrage ich das?
Kann man die Gerichtskosten abarbeiten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
Geldstrafen kann man abarbeiten, Gerichtskosten nicht.
Da kann man höchstens Ratenzahlung vereinbaren.
Gruß
Rpfl.
Guten Tag,
korrekt. Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gericht.
Bei Geldstrafen an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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@ Hr. Roenner
Hier muss ich Sie leider verbessern.
Abarbneiten kann man Gerichtskosten nicht, und für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung/Stundung/Erlass) ist nicht das Gericht, sondern je nach Bundesland die Gerichtskasse oder Oberjustizkasse (die Stelle die auf der Kostenrechnung genannt ist) zuständig.
Gruß
Rpfl.
Guten Tag Rechtspfleger,
ich bezog mich mit dem 'korrekt' auf Ihren Beitrag und Ihre Aussage, dass man Gerichtskosten nicht abarbeiten kann. Ich bin somit Ihrer Meinung.
Bezüglich zweiterem schließe ich mich Ihnen an. Ich dachte zB an PKH-Raten, welche durch das jeweilige Gericht (dort durch einen Rechtspfleger) ausgestaltet werden. Habe aber nicht daran gedacht, dass Zahlungserleichterungen, welche nicht unter die PKH fallen, von der jeweiligen Justizkasse ausgestaltet werden.
Danke für den Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Vielen Dank für die Antworten! Jetzt aber noch kurz was ist PKH ?
PKH = Prozesskostenhilfe
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
quote:
ich bezog mich mit dem 'korrekt' auf Ihren Beitrag und Ihre Aussage, dass man Gerichtskosten nicht abarbeiten kann. Ich bin somit Ihrer Meinung.
Ach so, hatte ich dem nicht entnommen.
Dann sind wir uns ja alle Einig.
gruß
Rpfl.
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