Hallo zusammen,
ich bin w 41 jetzt schon ein paar Jahre aus dem Berufsleben raus, aus persönlichen Gründen. Mir wurde jetzt zum 3. mal vom Arbeitsmed. Dienst bescheinigt, dass ich bis zu 3 Std. täglich arbeiten könnte.
Beim Jobcenter sagte mir mein Sachbearbeiter, dass ich nun einen Rentenantrag stellen MUSS. Ich will aber nicht "zum alten Eisen" gehören, sondern wieder arbeiten, sobald ich mich dazu in der Lage sehe. Die Gründe für meinen Ausstieg sind psycho-emotionaler Natur und derzeit habe ich auch einen BurnOut. Ich will auf keinen Fall in meinem Alter den Status "Rentner" haben - schrecklich!
Kann ich unter den genannten Umständen gezwungen werden, einen Rentenantrag zu stellen?
frage71
Kann ich zum RentenAntrag gezwungen werden?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Können Sie, da man Ihnen die Rente dann halt als "verfügbares Einkommen" von Ihren Leistungen abzieht, auch wenn Sie sie nicht erhalten, weil Sie sie nicht beantragen. Abgesehen davon verbietet Ihnen doch keiner das Arbeiten - was glauben Sie, warum es extra Zuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner gibt? Sicherlich nicht, weil keiner von ihnen arbeitet...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
@ muemmel
danke für den beitrag.
ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, was Sie damit sagen??? wieso schreiben Sie, dass mir keiner das Arbeiten verbietet? Was hat das mit meiner Fragestellung zu tun?
Das ist mir zu hoch.
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Ist doch ganz einfach. ALG II bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Damit der der Rentenantrag angesagt. Und neben der Rente (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) kann man gerne noch einige Stunden am Tag arbeiten, wenn es denn die Gesundheit erlaubt.
wirdwerden
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""
@ wirdwerden
okay, danke, dass versteh ich.
Zunächst: Müssen muss man gar nichts. Aber man muss die Konsequenzen bedenken.
Laut medizinischer Einschätzung können Sie aktuell nur bis 3 Stunden täglich arbeiten und stehen damit nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Mit dieser Grenze gilt man erst einmal als voll erwerbsgemindert. Einen anderen Begriff gibt es halt nicht.
Aus diesem Grund kann gar kein Alg 1 oder 2 mehr gezahlt werden, weil diese Leistungen nur für erwerbsfähige Personen gezahlt werden kann.
Das jobcenter muss über kurz oder lang seine Leistungen einstellen und gibt mit der Aufforderung, einen Rentenantrag zu stellen, quasi noch eine "Galgenfrist", damit man nicht ganz ohne Kohle zum Leben dasteht.
Kommt man dem nicht nach, folgt sehr schnell die Einstellung jeglicher Zahlung.
Was dann?
Erwerbsminderungsrente, ob nun die volle oder teilweise, wird fast immer erst einmal nur befristet für max. 2 Jahre bewilligt, wenn denn alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Dann folgt eine medizinische Überprüfung. Man mag sich zwar vorübergehend Rentner nennen (müssen?), aber es ist immerhin eine soziale Absicherung und bedeutet damit Zeit, sich zu erholen.
In Grenzen kann man auch dann noch etwas hinzuverdienen und sich damit vielleicht sogar eine neue berufliche Orientierung suchen.
Wichtig! Nicht die erlaubte Stundenanzahl und die Verdienstgrenzen vergessen, bis zu denen man mit einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungrente was hinzuverdienen darf.
Was passiert, wenn der Rentenversicherungsträger die Erwerbsminderung verneint?
Dann gibt es immer noch die Leistungen nach SGB XII für nicht erwerbsfähige Personen.
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"Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkei"
@sonnen8licht
Vielen Dank für die Mühe und die ausführliche Antwort.
Bei voller Erwerbsminderung beträgt die Zuverdienstgrenze 450 Euro. Das gilt aber nur für die Rente - werden daneben Leistungen nach dem SGB 12 bezogen, wird der Zuverdienst zu 70 % damit verrechnet. Mal als Bespiel: Sie kriegen 400 Euro Rente und 300 Euro ergänzende Grundsicherung nach dem SGB 12. Nun fangen Sie einen Minijob mit 300 Euro pro Monat an. Der wirkt sich nicht auf die Rente aus, die Grundsicherung wird aber um 70% gekürzt, Sie kriegen also nur noch 90 Euro.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
@ muemmel
gut zu wissen. danke.
Hallo, sowohl AfA, Jobcenter als auch deine Krankenkasse können es zur Auflage mache einen Antrag auf Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung zu stellen.
Die Begutachtung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst ist hierbei aber weder für Ärtzlichen Dienst der Arbeitsagentur noch für die Gutachter der DRV bindend.
So wie ich das lese ist eine "Volle Erwerbsminderung" eh nicht drin da ja 3 Stunden täglich attestiert worden ist. Hier ist wieder einer der Knackpunkte, denn für eine "Volle Erwerbsminderung" müssen es weniger als 3 Stunden sein.
Weiterhin kommt noch der Punkt hinzu das selbst wenn es zu einer "Vollen Erwerbsminderung" kommen sollte, diese in fast allen Fällen 3 mal befristet wird bzw. erst nach 9 Jahren auf "unbestimmte Dauer" gewährt wird.
Also Antrag stellen sollte man alleine schon um nicht Einbussen in den Leistungen der KK oder der AfA zu haben.
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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"
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