Kann ich von ihr Unterhalt einfordern?

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
hansimunglueck
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich von ihr Unterhalt einfordern?

Hallo,

mein Name ist Giesbert und bin Vater einer 11-jährigen. Ich hätte eine Frage: Wenn eine Frau schwanger ist und in den nächsten Monaten das Kind zu erwarten ist und sie zwar verheiratet ist, aber ihr Mann nur sehr wenig verdient, habe ich als alleinerziehender Vater dennoch eine Chance Unterhalt von ihr zu bekommen? Nicht jetzt, aber in den nächsten Jahren? Mir kommt es so vor als wäre sie nur schwanger, um sich um den Unterhalt drücken zu können und nicht arbeiten zu müssen.

Sie wurde gleich schwanger als unsere gemeinsame Tochter zu mir zog. Zögerte auch keine Sekunde damit mir zu sagen, dass sie nicht zahlen kann, da arbeitslos und jetzt schwanger.

Welche Möglichkeiten haben ich sie vllt. zukünftig an ihre Pflicht zu binden?

Gruß
Giesbert

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Giesbert ,

Bis zum 12. Lebensjahr steht dir noch Unterhalt durch die Unterhalts-

vorschusskasse (Jugendamt/ ca. 150€ ) zu.(also schnell handeln)

Ab 3.Lebensjahr des neuen Kindes, ist der Mutter wieder arbeiten
zuzumuten.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Giesbert ,

Bis zum 12. Lebensjahr steht dir noch Unterhalt durch die Unterhalts-

vorschusskasse (Jugendamt/ ca. 150€ ) zu.(also schnell handeln)

Ab 3.Lebensjahr des neuen Kindes, ist der Mutter wieder arbeiten
zuzumuten.

z.Z. bezieht die Schwangere doch noch Einkommen/Krankengeld ?

Geh zum Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#3
 Von 
fb405300-51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

der unterhalt kann rückwirkend für ein jahr eingefordert werden.

http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/festsetzung_unterhalt_ab_01_09_09.pdf

ausfüllen und direkt beim gericht abgeben.

dafür brauch man nicht mal einen anwalt

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