Hallo,
ich war mein ganzes Leben lang selbstständig und lebe nun im Alter von meinen Ersparnissen. Ich habe nun insgesamt so denke ich 40 Jahre GEZ gezahlt. Nun habe ich seit kurzem aber kein Einkommen mehr. Auch keine Rente. Auch keine Sozialhilfe oder sonst irgendwelche Zins oder sonstigen Einkünfte. Nur Erspartes.
Ich nehme an ich muss trotzdem zahlen?
Kann ich mich vom Beitragsservice befreien lassen..?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ja, Sie müssen trotzdem zahlen. Vom Ersparten zu leben ist kein Befreiungsgrund, nachgewiesene Armut ( Alg2, Bafög, Grundsicherungsbezug etc,) ist die Voraussetzung für eine Befreiung.
Solange kein Befreiungsgrund vorliegt und man sich befreien lässt muss man natürlich auch weiterhin zahlen.ZitatIch nehme an ich muss trotzdem zahlen? :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Man kann auch einfach mal einen Antrag stellen und hoffen.
Da hilft keine Hoffnung. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht genau, wann man befreit wird.
Wer vermögend ist wird nicht befreit..
-- Editiert von altona01 am 10.03.2018 08:57
Das dürfte nichts werden.
Die Logik dahinter ist recht einfach:
Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII stellen würden, dürften Sie diesen abgelehnt bekommen.
Begründung: Überschreitung der Vermögensfreigrenze. Aber eben diese Leistung der Grundsicherung wäre wohl die "passende" Sozialleistung für Ihre Lebenssituation (die dann auch das Vorliegen einer Befreiungsvoraussetzung zur Folge hätte).
Wenn "der Staat" Sie also nicht als bedürftig erachtet, sind Sie es auch nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht. Eine Ablehnung ihres Antrags ist also stark zu vermuten.
-- Editiert von Dezent am 10.03.2018 11:38
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
8 Antworten