Kann ich meinen Job nach Elternzeit behalten, ohne gleich wiederzuarbeiten?

9. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
sk17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich meinen Job nach Elternzeit behalten, ohne gleich wiederzuarbeiten?

Hi,

ich moechte mein Job nach Elernzeit behalten, da mein Mann zZ im Ausland fuer 2 Jahre ist und ich wollte noch die Freiheit haben, dort fuer Monate zu verreisen.

Allerdings ist meine Elternzeit bald zu Ende und ich will mich erkundigen, was fuer gesetzliche Moeglichkeiten haette ich mein Job fuer weitere 2 Jahre zu behalten (ohne Bezahlung natuerlich, eben genauso wie in der Elternzeit). Nach dieser Zeit ist mein Kind auch so weit und ich will wieder arbeiten gehen. Ich will deswegen nicht kuendigen und mein Job verlieren!
Danke vielmals fer die Antworten!
Sophie

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"sk17"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

mir ist keine gesetzliche Grundlage bekannt, nach der du o.g. erreichen könntest. Es gibt nur die Möglichkeit die Arbeitszeit zu verringern. Siehe
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/8.html

Eine andere Möglichkeit wäre, mit dem AG darüber zu reden und eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

Und sieh mal, falls vorhanden, in den für euch geltenden Tarifvertrag. Manche bieten ein sog. Sabbat-Jahr an. Aber meist muss da die Arbeitszeit angespart werden. Ich weiß nicht genau.




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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke? <img src=http://smiliestation.de/smileys/Tiere/259.gif></img>
"

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#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hallo,

es kommt darauf an ..... gilt hier einen Tarifvertrag? Bei bestimmten Tarifverträge besteht durchaus die Möglichkeit des unbezahlten Urlaubs, gerade wenn Du nur für ein Paar Monaten abtauchen möchtest, wäre das eine Möglichkeit?
Empfehlung - sprich mit dem AG darüber, ob es so etwas bei ihm gibt.
Ausserdem, soll wegen einer möglichen Sozialversicherungs-Lücke mit der KK besprochen werden.

Viel Spaß noch ;)
Gruß

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