Kann ich mein Kind aus dem Heim holen?

24. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
KarGor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Kann ich mein Kind aus dem Heim holen?

Ich bin alleinerziehend aber nicht geschieden. Das Sorgerecht haben mein Mann und ich gemeinsam. Nun ist es so, dass ich mich in einer Krisensituation mit meiner Tochter ans Jugendamt gewendet habe und wir beschlossen, dass sie für einige Tage oder Wochen in ein Heim gehen soll, damit sich die Situation beruhigt und meine Tochter und ich zur Ruhe kommen. Nach 4 Wochen wollte ich meine Tochter wieder holen, laut Jugendamt und Kinderheim hätte ich es auch gedurft, wir haben uns aber darauf geeinigt, dass meine Tochter nochmals 4 Wochen bleibt, damit es nicht sofort wieder zu einer Krise kommt. Mittlerweile wird meiner Tochter (sie ist 12) im Heim erzählt, dass sie länger bleiben wird, bald in eine andere Schule gehen soll und sie sollte doch lieber im Heim bleiben, sie würde doch eh wieder zu Hause ausrasten und rumschreien. Ich habe die Heimleitung direkt angesprochen - diese wissen angeblich von nichts. Hinter meinem Rücken werden mit der Lehrerin Dinge besprochen, die erst mal die Eltern erfahren sollten. Unsere Tochter ist so gut in der Schule, dass sie ab sofort in die Realschule gehen wird. Daran habe ich schon 4 Monate gearbeitet und hätte dies gerne als erste erfahren. Ich bin so sauer, dass ich dem Heim die Entbindung von der Schweigepflicht entzogen habe.
Ich habe dem Jugendamt und auch der Heimleitung geschrieben, dass ich meine Tochter am 9. August, dann ist auch das Hilfeplan-Gespräch, wieder nach Hause nehme, da ich ich kein Vertrauen mehr zum Heim habe. Keiner sagt, dass es nicht geht, aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass versucht wird meine Tochter zu manipulieren. Ihr wurde nämlich erzählt, dass nur das Jugendamt entscheidet. In unserer Familie lag zu keiner Zeit eine Gefährdung des Kindeswohl vor und die Abgabe ins Heim war freiwillig. Mein Mann und eine Freundin aus der Bezirksregierung werden bei dem Gespräch im August dabei sein. 6 Ohren hören bekanntlich mehr als 2.
Was habe ich zu erwarten. Können sie uns das Kind verweigern?


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19 Antworten
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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr kein Dokument unterschrieben habt, welches dauerhaft den Heimaufenthalt regelt. Dies hat zur Folge, dass Ihr das Kind jederzeit wieder nach Hause holen könnt. Wenn das Jugendamt gegen den Willen der Eltern es für das Kind erforderlich hält, dass es weiter im Heim bleibt, dann muss es binnen drei Tagen das Familiengericht um eine Entscheidung anrufen. Und aus der Familie rausnehmen bzw. die Rückkehr verhindern bis zur familiengerichtlichen Entscheidung, das geht nur, wenn eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Und noch etwas: solange keine entsprechende gerichtliche Entscheidung vorliegt, sind alle Gespräche (auch das Hilfeplangespräch) absolut freiwillig. Da brauchst Du auch keine Freundin. Du gehst da mit dem Vater gemeinsam hin, schreibst mit, wenn Du das Protokoll hinterher bekommst, und es nicht dem entspricht, was Ihr besprochen habt, dann unterschreibst Du es nicht, sondern gibst Deine Version des Gesprächablaufs zu den Akten. Und das wars.

Und merk Dir immer wieser eines: ohne gerichtliche Absegnung kann das Jugendamt dauerhaft nichts, aber gar nichts tun. Es ist nicht allmächtig.

wirdwerden

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13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KarGor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank Für Eure Antworten. Die Familienhilfe ist bereits installiert. Auch so eine Sache, wo ich mich habe breitschlagen lassen.

Mich verärgert einfach die Tatsache, dass meiner Tochter suggeriert wird, dass sie es im Heim doch schöner hat. Die Familienhilfe und ichhaben beschlossen, dass J. zukünftig wieder mit ihrer Schwester in ein Zimmer geht, da dies im Heim ja auch klappt.
Meine Tochter erzählt es im Heim...und siehe da... sie bekommt jetzt ein ..EINZELZIMMER.
Ich werde morgen mit der Familienhilfe sprechen, im Heim habe ich schon angerufen und nachgefragt was das soll. Im Heim geben sich natürlich alle ganz unschuldig und haben immer eine plausible Antwort parat. Entschuldigt, dass ich das so schreibe..aber wenn man fast 4000 EUR für meine Tochter erhält, dann ist es verständlich, dass man so ein Kind gerne im Heim hält, zumal sie wochentags erst gegen 16 Uhr aus der Schule kommt und dort Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung bekommt, was ich immer noch selber zahle und das obwohl sie mir so viel Geld abgezogen haben, dass ich auf dem Zahnfleisch spazieren gehe.



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3x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Geh mal einfach davon aus, dass die Kostenfrage keine Rolle spielt. Die Heime werden von gemeinnützigen Trägern unterhalten, da wird ganz genau geschaut, was an Kosten anfällt. Ein unternehmerischer Gewinn ist da nicht drinnen. Das ist mir einfach zu platt, das Kind ist ja in das Heim gekommen, weil Du mit ihm nicht mehr fertig wurdest.

Wie gesagt, Du kannst das Kind jederzeit rausholen. Da kann das Jugendamt nichts gegen machen, außer das Familiengericht anrufen, wenn es anderer Ansicht ist. Und das wars. Auch die freiwilligen Hilfe zur Erziehung kannst Du jederzeit aufkündigen. Was im Interesse des Kindes ist, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Die Familienhilfe und ichhaben beschlossen, dass J. zukünftig wieder mit ihrer Schwester in ein Zimmer geht, da dies im Heim ja auch klappt.
Im Heim mit jemanden ein Zimmer zu teilen ist eine andere Kiste, als mit der eigenen Schwester in einem Zimmer leben zu müssen. Da IST Streit einfach vorprogrammiert. Wie alt sind die Schwestern?

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"gruß azrael"

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#7
 Von 
guest-12325.07.2011 09:30:31
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KarGor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, was meinst Du mit Transferleistungen?

Nein, es ist natürlich nicht so, dass das Finanzielle hier ausschlaggebend ist/ sein sollte.
Aber wenn ich letztendlich so viel Geld von meinem Einkommen abgezogen bekomme, dass ich auf Dauer eine noch günstigere Wohnung suchen muss ( ich wohne in einer 3-Zimmer-Wohnung und habe 3 Kinder) dann schmerzt das natürlich schon, vor allem weil ich erst vor 3 Monaten umgezogen bin und einige Tausend Euro dafür bezahlt habe. Meine Reserven liegen bei 0,0000. Deswegen waren ja auch eigentlich nur wenige Tage vorgesehen, die sich jetzt auf über 2 Monate ausgedehnt haben. Natürlich ist es klar, dass Eltern ihren Beitrag zu zahlen haben, aber wenn sie es nicht (mehr) können, dann muss das Ganze eben vorzeitig abgebrochen werden. Wir reden hier ja auch nicht von ein paar Hundert Euro, sondern um einiges mehr.
Und wenn ich dann zu hören bekomme, ich solle Hartz 4 beantragen, dann haut es dem Fass den Boden aus.

Ja das mit dem eigenen Zimmer ist ein wirkliches Problem. Egal, wie ich es drehe und wende. Ich habe zwei Töchter ( 12 und 9 Jahre) und einen 7 jährigen Sohn mit hyperkinetischen Syndrom.
Bevor meine Tochter ins Heim gekommen ist, hatte sie ein eigens Zimmer. Das hat ihr wiederum auch nicht gepasst und sie wollte mit ihrer Schwester zusammen sein.
Meine Familienhelferin hat sich hier vor Ort die Bedingungen angeschaut und meinte auch, dass es absolut zumutbar ist, dass sich die Mädchen ein Zimmer teilen.
Jetzt will es meine Tochter wieder anders. ???????...deswegen auch die Familienhilfe....

Ich werde jetzt mal versuchen mich zu beruhigen, vielleicht hat meine Tochter auch nicht alles so richtig wiedergegeben, was ihr erzählt wurde. Hauptsache ich weiss jetzt, dass das ganze keine Zwangsveranstaltung für mich ist und ich immer noch alle Rechte habe.


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#10
 Von 
KarGor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Was für ein Quatsch, Du solltest besser lesen, ich zahle ja annähernd 1000 Euro.
Die laufenden Kosten bleiben die gleichen oder soll ich dem Vermieter erzählen, dass ich einen Teil der Miete jetzt mal einfach nicht mehr zahlen kann? Wir sind ja immer noch zu dritt.

Die Wohnsituation ist angemessen, Die Familenhilfe ist damit sehr zufrieden.
Sie hat ein eigenes Zimmer von 14 qm? Also wo ist das Problem?

Die Probleme lösen sich nur mit der Familienhilfe und nicht durch das Heim.
Ausserdem sind die Probleme letztendlich nicht so gross, dass es einen dauerhaften Heimaufenthalt benötigt. Der Aufenthalt sollte nach Ansicht des Jugendamt einen
dämpfenden Effekt haben, damit sie weiss, wie es woanders ist, da sie ihre Ansprüche so hoch geschraubt hat, dass ich dem nicht mehr nachkommen konnte.
Wie erwartet möchte sie nach Hause und das hat das Jugendamt "wohlwollend" zur Kenntnis genommen. Sie wollen die Rückführung nur vorsichtig gestalten, damit meine Tochter nicht wieder ins alte Muster fällt. Zudem ist die Familienhilfe seit einigen Wochen aktiv geworden und diese meinte, es schade meiner Tochter überhaupt nicht, wenn sie sich ein Zimmer mit der Schwester teilt um zu lernen, dass sich nicht alles um sie dreht.


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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Mauerblume

Du solltest Nick19 auf ignore setzen, denn er/sie lässt hier Problemanalysen und Fallkonstruktionen los, die zum Haare raufen sind. Beliebt ist auch, der Mutter Erziehungsinkompetenz zu unterstellen und diese auch für alles verantwortlich zu machen. :augenroll:

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
KarGor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

@ azrael

Danke für den Tipp mit dem Ignore. Das habe ich auch gemacht!

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Mal ganz ehrlich: ich habe mein Zimmer mit meiner Schwester bis zum Abi geteilt, meine Kinder haben sich ein Zimmer geteilt, bis der Große mit 23 Jahren auszog. Das ist doch kein Problem, wenn man die Bereiche vernünftig trennt, da gibt es doch inzwischen brauchbare Möbelmodelle bis zum Abwinken. Und sooo viel sind doch Kinder in dem Alter gar nicht zu Hause. Und das Aushäusige wird doch noch zunehmen. Also, an einer räumlichen Situation würde ich so eine Problematik überhaupt nicht aufhängen.

Ich frage mich nur, warum die Tochter nicht zurück will. Am Anfang schien es so, dass sie wolle, aber ein Querschuß vom Jugendamt befürchtet wurde, dann so, dass die Tochter nicht will, das Jugendamt das aber befürwortet. Wie isses denn nun?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Irgendwie geht hier einges durcheinander. Je länger ich deine Beiträge lese, desto mehr Fragen habe ich.

Offensichtlich gibt es doch massive Spannungen zwischen dir und deiner Tochter. Und diese Spannungen waren so groß, dass eine vorübergehende Trennung durch eine Heimunterbringung notwendig war. Und damit waren wohl erst mal ALLE einverstanden.

Jetzt soll die Tochter wieder nach Hause zurückkehren.

Und da hat das Jugendamt wohl die (berechtigte) Sorge, dass die alten Verhaltensmuster wieder hergestellt werden und sich die gleiche Problematik wie zuvor einstellt.

Also, mal ganz offen gestanden: die Idee, dass man hier behutsam und schrittweise vorgehen sollte, die kann ich schon sehr gut nachvollziehen. Es muss doch sichergestellt sein, dass sich die Verhältnisse nachhaltig geändert haben.

Deine Motivation scheint mir ein wenig diffus zu sein ... da ist sicher einmal der Wunsch, dein Kind wieder in deine Arme schließen zu können ... wie das auf Seiten der Tochter aussieht, das kann ich nicht sagen ... Und außerdem scheint mir das Ganze von deiner Seite aus nicht zuletzt finanzielle Gründe zu haben ...

Wie gesagt, das Ganze wirkt auf mich sehr unausgegoren ... und bei aller Wertschätzung scheinst du mir auch ein bissl "durch den Wind" zu sein.

Ich würde dir empfehlen, dich bei dieser Gemengelage nicht mit dem Jugendamt anzulegen ... im Zweifel könnten die sich ans Familiengericht wenden und wie das dann ausgeht, das steht in den Sternen ...

Versuche lieber mit den Leuten vom Jugendamt im EINVERNEHMEN einen Plan zur Rückführung deiner Tochter zu erarbeiten ... das könnte den Interessen deiner Tochter sehr viel eher dienen ...

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich hab noch etwas vergessen.Am Anfang war ich ja davon ausgegangen, dass das Kind zurück nach Hause möchte. So klang es zumindest zunächst. Darauf bezog sich meine Auskunft, dass das Jugendamt gegen den Willen der Eltern (und des Kindes) gar nichts tun kann, es sei denn, das Kindeswohl ist akut gefährdet (§§ 8a , 42 SGB VIII ).

Wenn aber das Kind nicht zurück will, dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit: das Kind kann zum Jugendamt marschieren und das Zauberwort "Inobhutnahme" aussprechen. Wenn das Kind das will, dann m u s s das Jugenamt das Kind in Obhut nehmen, auch wenn es selbst meint, dies sei nicht erforderlich, und das Amtsgericht anrufen, sofern die Eltern nicht einverstanden sind. Dies ergibt sich auch aus § 42. Es ist also in jedem Fall ein Einvernehmen mit dem Kind erforderlich. Gegen die Vorstellungen des Jugendamtes entscheiden die Gerichte durchaus. Aber, gegen den Willen eines so großen Kindes, das könnte Probleme bereiten.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
KarGor
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Meine Tochter möchte jetzt auf jeden Fall nach Hause. Wir haben ihr ja extra nochmals 6 Wochen Zeit gegeben. Sie kommt jetzt aber auch aus den Heim. Das ist mit der Familienhilfe und dem Jugendamt geklärt. Ich habe mich mal wieder viel zu früh aufgeregt.

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2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
xuser5x
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

so wie die jugendämter in der vergangenheit zu langsam waren, so betreiben diese heutzutage eine art hexenverfolgung.
nur auf grund von vermutung und annahmen, werden kinder in obhut aus der familie gerissen und es beginnt eine erpressungs kampagne gegen die eltern.

konflikte gibt es in jeder familie, und so wie eltern nur menschen sind und manches mal fehler machen und dem kind einen klaps auf den po geben, so sind auch die kinder manches mal kleine monster, die ihre liebenden eltern bis zur weissglut provozieren.
ich will die eltern nicht in schutz nehmen, weil sich niemand in einen anderen menschen versetzen kann und es für reaktionen, wo es zur gewalt in form des klapses kommt auch keine entschuldigung gibt, aber die gewissensbisse und vorwürfe, sind strafe genug.

da sollten die jugendämter, sich intensiver um die wirklich misshandelten kinder kümmern. denn der extreme anstieg von in obhut genommenen kinder, sind nicht schlechte eltern, sonder das geschäftsmodell der träger von jugendeinrichtung, die auf kosten des staates, sich dumm und dämlich verdienen.

die richter am familiengericht, haben auch angst einen fehler zu machen und geben den jugendämter zu schnell das zepter in die hand. die kinder werden nur selten befragt was sie wollen, sonder das jugendamt entscheidet zum wohle des kindes,….. komisch, aber dieser satz kommt mir bekannt vor!

und schon gar nicht im beisein der eltern, werden die kinder gefragt, wären auch schön blöd, wenn die kinder dann nicht die antworten geben würden, die diese schergen brauchen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du machst Dich hier nicht beliebt, wenn Du entgegen den Forenregeln uralte Beiträge wieder aktivierst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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