Einen Sonnabend bin ich nach Berlin gefahren und verursachte einen Unfall mit geringen Sachschaden.Tathergang:Bin mit meinen Auto über eine Ampelkreuzung in eine Einbahnstraße gefahren.Nach etwa 30m sah ich Blaulicht,fliegende Gegenstände und jedemenge Jugendliche ca.15-20m vor mir in der gleichen Straße.Da ich zwei kleine Kinder im Auto hatte und mir schon andere Autos entgegen kamen und ich einfach aus dieser Situation wollte,wendete ich ebendfalls mein Auto.Dabei rammte ich ein nachfolgendes Auto.Die Schuld habe ich auf mich genommen.Versicherungstechnisch ist alles beglichen.Aber der Hammer kam gestern,und zwar ein Bußgeldbescheid in Höhe von 256.-DM und 2 Punkte in F..Ich bin Spachlos!Anhang:15 min nach meinen Unfall wurde die Ein- und Ausfahrt, der Straße ,polizeilch gesperrt.Da sich noch andere Unfälle ereigneten.Kann mir jemand sagen wie ich den Preis drücken soll.Jch wollte nur Schutz für meine Kinder suchen und werde dafür so Bestraft.
Kann ich das Rabattgesetz anwenden???
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
In vorgenannter Angelegenheit könnte daran gedacht werden, eine Reduzierung der Regelbuße zu erreichen, indem der Behörde gegenüber die Notstand ähnliche Situation dargelegt wird.
Am sinnvollsten wäre es hierzu sich zunächsteinmal Akteneinsicht zu verschaffen - nur über einen Anwalt möglich -, um in Erfahrung zu bringen, ob der Behörde überhaupt etwas von den "Begleitumständen" bekannt ist. Wenn nicht, müßte über die Aktenzeichen der unfallaufnehmenden Polizeibeamten der andere Vorgang beigezogen werden.
Sodann könnte man versuchen aufzuzeigen, daß eine anders nicht abwendbare Gefahr zum Schutz eines höherrangigen Rechtsguts Ihr Wendemanöver erforderlich machte. Bei gleichzeitigem Hinweis auf den Ihnen ohnehin entstandenen Schaden, wäre dann im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens bzw. zumindest eine Reduzierung der Geldbuße denkbar.
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