Kann ich das Rabattgesetz anwenden???

9. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Jonny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich das Rabattgesetz anwenden???

Einen Sonnabend bin ich nach Berlin gefahren und verursachte einen Unfall mit geringen Sachschaden.Tathergang:Bin mit meinen Auto über eine Ampelkreuzung in eine Einbahnstraße gefahren.Nach etwa 30m sah ich Blaulicht,fliegende Gegenstände und jedemenge Jugendliche ca.15-20m vor mir in der gleichen Straße.Da ich zwei kleine Kinder im Auto hatte und mir schon andere Autos entgegen kamen und ich einfach aus dieser Situation wollte,wendete ich ebendfalls mein Auto.Dabei rammte ich ein nachfolgendes Auto.Die Schuld habe ich auf mich genommen.Versicherungstechnisch ist alles beglichen.Aber der Hammer kam gestern,und zwar ein Bußgeldbescheid in Höhe von 256.-DM und 2 Punkte in F..Ich bin Spachlos!Anhang:15 min nach meinen Unfall wurde die Ein- und Ausfahrt, der Straße ,polizeilch gesperrt.Da sich noch andere Unfälle ereigneten.Kann mir jemand sagen wie ich den Preis drücken soll.Jch wollte nur Schutz für meine Kinder suchen und werde dafür so Bestraft.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

In vorgenannter Angelegenheit könnte daran gedacht werden, eine Reduzierung der Regelbuße zu erreichen, indem der Behörde gegenüber die Notstand ähnliche Situation dargelegt wird.
Am sinnvollsten wäre es hierzu sich zunächsteinmal Akteneinsicht zu verschaffen - nur über einen Anwalt möglich -, um in Erfahrung zu bringen, ob der Behörde überhaupt etwas von den "Begleitumständen" bekannt ist. Wenn nicht, müßte über die Aktenzeichen der unfallaufnehmenden Polizeibeamten der andere Vorgang beigezogen werden.
Sodann könnte man versuchen aufzuzeigen, daß eine anders nicht abwendbare Gefahr zum Schutz eines höherrangigen Rechtsguts Ihr Wendemanöver erforderlich machte. Bei gleichzeitigem Hinweis auf den Ihnen ohnehin entstandenen Schaden, wäre dann im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens bzw. zumindest eine Reduzierung der Geldbuße denkbar.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen