Ich habe mal eine Frage... kann einer von beispielsweise 4 erben ohne Unterschrift von den 3 anderen ein Sparkonto schließen und bei der selben Bank auf das Giro Konto überweisen ?
Darf eine Bank das überhaupt machen und was Wenn Sie es ohne Zustimmung der anderen getan hat ?
Totaler Vertrauensbruch durch eine Bank meiner Meinung nach ich dachte immer jemand der sowas verwaltet kann nicht machen was er will wenn es mehrere erben gibt ?
Zudem wollte Die Bank einem Miterben nicht mal eine kontoübersicht geben obwohl der gemeinschaftliche Erbschein ja vorliegen muss, da diese eine Person sie ja um die Bankgeschäfte da zu machen vorliegen haben muss...
Kann eine Bank ein Sparkonto auflösen wenn einer von mehreren Erben das veranlasst ?
8. November 2017
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Frage vom 8. November 2017 | 15:50
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann eine Bank ein Sparkonto auflösen wenn einer von mehreren Erben das veranlasst ?
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#1
Antwort vom 8. November 2017 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47496 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:kann einer von beispielsweise 4 erben ohne Unterschrift von den 3 anderen ein Sparkonto schließen und bei der selben Bank auf das Giro Konto überweisen ?
Überweisen ginge mit Vollmacht des Verstorbenen, die Schließung geht damit aber nicht.
Zitat:Darf eine Bank das überhaupt machen und was Wenn Sie es ohne Zustimmung der anderen getan hat ?
Wenn das rechtswidrig erfolgt ist, dann macht sich die Bank schadenersatzpflichtig.
#2
Antwort vom 8. November 2017 | 21:32
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
Zitatkann einer von beispielsweise 4 erben ohne Unterschrift von den 3 anderen ein Sparkonto schließen und bei der selben Bank auf das Giro Konto überweisen ? :
Wie @hh: Überweisen mit transmortaler (= über den Tod hinaus geltender) Vollmacht ja, Konto auflösen hingegen nicht.
ZitatDarf eine Bank das überhaupt machen und was Wenn Sie es ohne Zustimmung der anderen getan hat ? :
Wenn ein Bevollmächtigter das Konto "leerräumt", also auf Null Guthaben bringt, könnte die Bank allerdings nach einiger Zeit das Konto wegen Umsatzlosigkeit schließen, das kommt auf die AGB der Bank an.
ZitatTotaler Vertrauensbruch durch eine Bank meiner Meinung nach ich dachte immer jemand der sowas verwaltet kann nicht machen was er will wenn es mehrere erben gibt ? :
Gehörte das Girokonto, auf das überwiesen wurde, denn auch zum Nachlass? Oder war es das eigene Konto des überweisenden Erben?
ZitatZudem wollte Die Bank einem Miterben nicht mal eine kontoübersicht geben obwohl der gemeinschaftliche Erbschein ja vorliegen muss, da diese eine Person sie ja um die Bankgeschäfte da zu machen vorliegen haben muss... :
Der Bank muss nicht unbedingt ein Erbschein vorliegen, es kann sich auch um eine transmortale Vollmacht handeln (s.o.) Dann müsste der Auskunft verlangende Erbe sich einen Erbschein ausstellen lassen oder selbst den gemeinschaftlichen Erbschein vorlegen, um Auskunft zu erhalten.
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