Kann eine Bank ein Sparkonto auflösen wenn einer von mehreren Erben das veranlasst ?

8. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann eine Bank ein Sparkonto auflösen wenn einer von mehreren Erben das veranlasst ?

Ich habe mal eine Frage... kann einer von beispielsweise 4 erben ohne Unterschrift von den 3 anderen ein Sparkonto schließen und bei der selben Bank auf das Giro Konto überweisen ?

Darf eine Bank das überhaupt machen und was Wenn Sie es ohne Zustimmung der anderen getan hat ?

Totaler Vertrauensbruch durch eine Bank meiner Meinung nach ich dachte immer jemand der sowas verwaltet kann nicht machen was er will wenn es mehrere erben gibt ?

Zudem wollte Die Bank einem Miterben nicht mal eine kontoübersicht geben obwohl der gemeinschaftliche Erbschein ja vorliegen muss, da diese eine Person sie ja um die Bankgeschäfte da zu machen vorliegen haben muss...

Signatur:

Siggi hat Pause

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47496 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
kann einer von beispielsweise 4 erben ohne Unterschrift von den 3 anderen ein Sparkonto schließen und bei der selben Bank auf das Giro Konto überweisen ?


Überweisen ginge mit Vollmacht des Verstorbenen, die Schließung geht damit aber nicht.

Zitat:
Darf eine Bank das überhaupt machen und was Wenn Sie es ohne Zustimmung der anderen getan hat ?


Wenn das rechtswidrig erfolgt ist, dann macht sich die Bank schadenersatzpflichtig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat (von myrtus):
kann einer von beispielsweise 4 erben ohne Unterschrift von den 3 anderen ein Sparkonto schließen und bei der selben Bank auf das Giro Konto überweisen ?

Wie @hh: Überweisen mit transmortaler (= über den Tod hinaus geltender) Vollmacht ja, Konto auflösen hingegen nicht.

Zitat (von myrtus):
Darf eine Bank das überhaupt machen und was Wenn Sie es ohne Zustimmung der anderen getan hat ?

Wenn ein Bevollmächtigter das Konto "leerräumt", also auf Null Guthaben bringt, könnte die Bank allerdings nach einiger Zeit das Konto wegen Umsatzlosigkeit schließen, das kommt auf die AGB der Bank an.

Zitat (von myrtus):
Totaler Vertrauensbruch durch eine Bank meiner Meinung nach ich dachte immer jemand der sowas verwaltet kann nicht machen was er will wenn es mehrere erben gibt ?

Gehörte das Girokonto, auf das überwiesen wurde, denn auch zum Nachlass? Oder war es das eigene Konto des überweisenden Erben?

Zitat (von myrtus):
Zudem wollte Die Bank einem Miterben nicht mal eine kontoübersicht geben obwohl der gemeinschaftliche Erbschein ja vorliegen muss, da diese eine Person sie ja um die Bankgeschäfte da zu machen vorliegen haben muss...

Der Bank muss nicht unbedingt ein Erbschein vorliegen, es kann sich auch um eine transmortale Vollmacht handeln (s.o.) Dann müsste der Auskunft verlangende Erbe sich einen Erbschein ausstellen lassen oder selbst den gemeinschaftlichen Erbschein vorlegen, um Auskunft zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen