Kann ein Gerichtsvollzieher sich trotz bereits geleisteter Vermögensauskunft unangekündigt Zutritt zur Wohnung verschaffen?
D.h. es gibt keine schriftliche Ankündgigung zuvor, und wenn man nicht zu Hause ist, wird die Wohnungstür gewaltsam geöffnet?
Ist sowas möglich in Deutschland?
Kann ein Gerichtsvollzieher sich trotz geleisteter Vermögensauskunft unangekündigt Zutritt zur Wohnu
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Vermögensauskunft sind ja "nur" die Angaben die Du gemacht hast. Selbstverständlich hat der Gerichtsvollzieher das Recht sich selbst ein Bild von Deiner Lebenssituation zu machen, beispielsweise ob 4 Autoschlüssel am Schlüsselbrett hängen.
Das wird nicht unangekündigt passieren bzw. wird es Versuche geben einen gemeinsamen Termin zu finden.
Solltest Du hier nicht reagieren, Termine platzen lassen etc. dann kann der Gerichtsvollzieher unangekündigt vor der Tür stehen und notfalls auch die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen.
Als Ergänzung: Das ist jedoch nur mit entsprechendem Gerichtsbeschluss möglich. Und dazu müssen auch Gründe vorliegen bzw. begründete Verdachtsmomente, die die Ausnahme rechtfertigen.
Natürlich bekommt man nicht mit, wenn solch ein Gerichtsbeschluss gefasst wird.
In aller Regel wird der Gerichtsvollzieher jedoch diesen Schritt (zwangsweise Wohnungsöffnung) schriftlich ankündigen.
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weitere Ergänzung:
Und es handelt sich dabei nicht um eine Chikane oder Bestrafung die sich der GV ausgedacht hat.
Vielmehr hat der Gläubiger die erforderlichen Anträge gestellt und ein Richter diesen entsprochen.
Diese Teil der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geht von dem Gläubiger aus und der GV muss sie ausführen.
-- Editiert von Spezi-2 am 07.12.2017 13:14
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