Kann ein Gerichtsvollzieher sich trotz geleisteter Vermögensauskunft unangekündigt Zutritt zur Wohnu

6. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
RMeier
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Gerichtsvollzieher sich trotz geleisteter Vermögensauskunft unangekündigt Zutritt zur Wohnu

Kann ein Gerichtsvollzieher sich trotz bereits geleisteter Vermögensauskunft unangekündigt Zutritt zur Wohnung verschaffen?

D.h. es gibt keine schriftliche Ankündgigung zuvor, und wenn man nicht zu Hause ist, wird die Wohnungstür gewaltsam geöffnet?

Ist sowas möglich in Deutschland?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Die Vermögensauskunft sind ja "nur" die Angaben die Du gemacht hast. Selbstverständlich hat der Gerichtsvollzieher das Recht sich selbst ein Bild von Deiner Lebenssituation zu machen, beispielsweise ob 4 Autoschlüssel am Schlüsselbrett hängen.

Das wird nicht unangekündigt passieren bzw. wird es Versuche geben einen gemeinsamen Termin zu finden.
Solltest Du hier nicht reagieren, Termine platzen lassen etc. dann kann der Gerichtsvollzieher unangekündigt vor der Tür stehen und notfalls auch die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Als Ergänzung: Das ist jedoch nur mit entsprechendem Gerichtsbeschluss möglich. Und dazu müssen auch Gründe vorliegen bzw. begründete Verdachtsmomente, die die Ausnahme rechtfertigen.
Natürlich bekommt man nicht mit, wenn solch ein Gerichtsbeschluss gefasst wird.

In aller Regel wird der Gerichtsvollzieher jedoch diesen Schritt (zwangsweise Wohnungsöffnung) schriftlich ankündigen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

weitere Ergänzung:

Und es handelt sich dabei nicht um eine Chikane oder Bestrafung die sich der GV ausgedacht hat.

Vielmehr hat der Gläubiger die erforderlichen Anträge gestellt und ein Richter diesen entsprochen.
Diese Teil der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geht von dem Gläubiger aus und der GV muss sie ausführen.

-- Editiert von Spezi-2 am 07.12.2017 13:14

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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