Kann der Vater während seines Umgangs entscheiden wenn das Kind sieht

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481818-17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann der Vater während seines Umgangs entscheiden wenn das Kind sieht

Bei uns geht es darum das seine Mutter laut Gerichtsurteil das Kind nur einmal im Monat sehen darf dafür sind Termine vereinbart nun hat der Vater während seinem Umgang wieder die oma mitgenommen obwohl ihr besuchstermin noch nicht dran war

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Kann der Vater während seines Umgangs entscheiden wenn das Kind sieht

Im Regelfall: Ja
Während der Umgangszeit bestimmt der Umgangsberechtigte, wie die Zeit genutzt wird. Und wenn es "wir verbrigen die Zeit gemeinsam mit Oma" ist, dann ist das halt so.
Anders wäre es nur, wenn der Kontakt zur Oma das Kindeswohl gefährden würde (z.B. Oma ist gewalttätig o.ä.).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

grundsätzlich entscheidet das den Umgang ausübende Elternteil, wie der Umgang gestaltet wird.

Das eine Oma in einem Gerichtsurteil erwähnt wird, deutet darauf hin, dass auch die Oma ein Umgangsrecht geltend gemacht hat.
Ohne das Urteil und dessen Vorlauf zu kennen, basiert aber alles auf Vermutungen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16964 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von fb481818-17):
Bei uns geht es darum das seine Mutter laut Gerichtsurteil das Kind nur einmal im Monat sehen darf
Das glaube ich dir nicht! Es ist doch wohl eher so, dass die entsprechende Person einmal im Monat das Recht hat das Kind zu sehen. Daraus ein Urteil abzuleiten zu können, dass die Oma das Kind nur einmal im Monat sehen darf ist schlicht falsch. Die Person darf das Kind so oft sehen wie es die Umgangsberechtigten erlauben aber mindestens 1x pro Monat ohne, dass es von diesen explizit erlaubt werden braucht.

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