Kann das sein?

22. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
lilli55
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann das sein?

hallo :o)

ALSO ich hab da mal eine frage:
ich habe vor gut 2 jahren ein schreiben vom nachlassgericht bekommen, dass ich eine erbschaft erhalten habe. allerdings ist dies eine erbschaft mit einem miterben. ich habe damals das testament und das schreiben des nachlassgerichtes bei meinem anwalt eingereicht um dies zu prüfen. nun liegt die ganze sache wie gesagt schon fast 2 jahre beim anwalt und niemand kann mir sagen, ob ich denn nun geerbt habe oder nicht. ich kann leider auch nicht von anwalt zu anwalt rennen, aber ich frage mich, ob mir mein anwalt nicht grade nach so langer zeit sagen kann, ob ich denn nun anspruch habe oder nicht.

kann mir vielleicht jemand sagen,
in wie weit ein nachlassgericht prüft, wer erbe ist und ob ihm das überhaupt zusteht?!

denn ich dachte immer, dass wenn mir das gericht schreibt, dass dann auch alles rechtens ist und ich daher auch anspruch habe. es geht nicht um millionen, aber trotzdem hätte ich die angelegenheit dann doch bald mal erledigt.

über eine antwort würde ich mich echt freuen:o)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Hallo...
Sie haben die "Sache" seit 2 Jahren bei einem Anwalt und stellen hier Fragen ???
Warum fragen Sie nicht Ihren Anwalt ????
Gruss Vienna

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#2
 Von 
lilli55
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

weil der sich augenscheinlich mit dem fall übernommen hat. gefragt habe ich ihm mehrmals, doch mehr als ein: wir prüfen noch! hat er mit nicht sagen können!

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Und damit lässt Du Dich abspeisen?

Er sollte schon etwas genauer erklären können, warum das so lange dauert.

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#4
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Ganz einfach: Der Anwalt hat sich das Erbe bereits auszahlen lassen und verjubelt es jetzt selbst. :)

jetzt ohne Flax: bei dem Anwalt würd ich mindestens 2x die Woche anrufen, auf der Matte stehen, faxen usw.

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#5
 Von 
lilli55
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe eine frage gestellt und mehr nicht! das dass nicht ok ist, was mein anwalt macht weiss ich selbst. aber was soll ich denn machen? ich ruf den 2x die woche an und schreib dem briefe, aber es kommt nichts. ich habe halt nicht die möglichkeiten mich anders zu orientieren. also bleibt mir nichts anderes übrig!

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#6
 Von 
TausendFragen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo lilly,

vorweg- bin absolut kein experte auf diesem gebiet, aber ich sage wohl nichts falsches wenn ich deine frage wie folgt beantworte:

dass nachlassgericht prüft wohl die formelle richtigkeit des testamentes, nicht jedoch die inhaltliche. d.h. , dass es zwar das testament eröffnet und die darin benannten personen unterrichtet. ich glaube aber nicht, dass es prüft, ob das erbe auch zusteht.

schreib dem zuständigem nachlassgericht doch einfach mal ne sachstandsanfrage. kann sein, dass die sich darüber totlachen aber um eine rückantwort (wie auch immer die ausfällt)kommen sie nicht drum rum. und dann kannst du ja weitersehen.

zu deinem anwalt: wenn es tatsächlich so sein sollte, wie du es beschrieben hast, solltest du dich mal irgendwo beschweren (anwaltskammer oder so)

viele grüße
olaf

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#7
 Von 
rotegazelle
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 12x hilfreich)

Es ist mir schleierhaft, warum Du solange wartest? Du hast doch die Möglichkeit zum Gericht zu fahren und beim Rechtspfleger der zuständigen Abteilung die Unterlagen einzusehen, bzw. Dir sagen zu lassen was Sache ist. Also wenn mir ein Gericht schreibt, dass ich eine Erbschaft gemacht hätte, da wäre mir kein Weg zu weit und ich stände dort vor der Tür !
Gruß

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Eine Erbe kann man innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme annehmen oder ausschlagen. Das hätte dein Anwalt dir sofort mitteilen müssen. Es kann also sein, dass du einen Erbanspruch hattest und weil du dich nicht gemeldet hast, das Erbe "ausgeschlagen" hast.
Ich würde also wirklich dem Nachlassgericht schreiben und um Nachricht bitten, da dein Anwalt untätig ist (oder hat nur der die Originalunterlagen? und du weißt die Anschrift nicht?).

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#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Nur für das Ausschlagen der Erbschaft gilt die Frist von 6 Wochen, durch Nichttätigwerden hat man automatisch das Erbe angenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Lilli,

leider kann das sein und ich hab so was ähnliches leider auch erlebt.
Da war allerdings der Anwalt der Gegenseite ein Faulpelz.

In deinem Fall kann ich Dir nur raten,wie oben schon öfter geschrieben wurde DIREKT das Nachlassgericht zu kontaktieren.
Dann einen anderen Anwalt damit beauftragen,ganz einfach!
Solltest du wegen der 6-Wochen -Frist ein Problem haben,haftet der Anwalt.
Sprich mal mit einem Rechtspfleger beim Nachlassgericht(der kost nix)
Alles Gute!

Ciao Relax

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