Kann das Jugendamt einfach so die Hilfe beenden?

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dennen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kann das Jugendamt einfach so die Hilfe beenden?

Ich hab ein großes Problem. Ich bin 21 Jahre alt und momentan noch in Jugendhilfe/BEW. Ich habe seit 3 JahrenDepression und befinde mich seit 1 Jahr in therapeutischer Hilfe. Das Jugendamt drängt schon lange, dass ich ausziehen soll, obwohl von mir, meinem Betreuer und mehreren Schreiben meiner Therapeutin dies auf keinen Fall empfohlen wird. Alle 3 Monate kommt die "Fallbearbeiterin" des Jugendamts vorbei und schaut sich nach dem Rechten um und überprüft, ob ich meine "Ziele" erfüllt habe bzw sie im Prozess sind. Eines davon ist, mich auf Wohnungssuche zu begeben. Ich wohne in der Nähe von Berlin, bin in meiner Stadt seit 1 1/2 Jahren bei der Wohnungsgesellschafft gemeldet, war mehrere Male bei der Wohnungsgesellschaft, hab 3x "Briefketten" an andere Wohnungsgesellschaften geschickt, Zeitungsannounce verfasst. Das Alles fällt mir aber mehr als nur extrem schwer, ja ich hab sogar Angst in meinem momentanigen Zustand in ein neues Umfeld zu gehen. Genauso schwer fällt es mir, mich wirklich um eine eigene Wohnung zu kümmern, da ich meine depressive Situation nicht genug einschätzen kann und Angst habe, dass in einem neuen Umfeld ich 1. wieder in eine starke Depression verfalle und 2. diese nicht handeln kann. Momentan bin ich recht stabil, konnte aber diesem Ziel der Wohnungssuche nicht nachgehen und hab meinen Betreuer angelogen, dass ich es aber gemacht habe, aus Angst und weil mir das Amt nicht die Sicherheit gibt, dass ich sowas ohne Konsequenz machen kann. Nun ist das aber herausgekommen und nächsten Montag steht ein Termin beim Jugendamt an. Mein Betreuer fürchtet den Rauswurf=Obdachlosigkeit. Ich bin mit der Situation komplett überfordert, weil ich nicht ganz verstehe, warum soetwas passiert, wenn ich 1x, aufgrund einer Krankheit, diesen Ziel nicht gerecht werden konnte(bis dato hab ich das wie oben Beschriebende übrigens immer gemacht) soetwas passieren kann. Sowohl mein Betreur und ich, als auch meine Therapeutin haben gesagt, dass so ein gezwungener Umzug momentan nicht gut ist für meine Verfassung, ich persönlich fühle mich dazu auch nicht so weit und laut Paragraphen und Internet-Recherche steht geschrieben, dass jungen Erwachsenen immernoch bis zum ca. 25 Lebensjahr bei Sondernfällen geholfen werden muss/kann. Nun zu meiner Frage: Darf mich das Jugendamt einfach so auf die Straße setzen? Trotz zuvor erfüllter Pflichten. Wie siehts rechtlicht aus? Wie kann ich mich persönlich Verteidigen? Mir geht es eher weniger darum, jetzt auf die Schnelle eine Wohnung zu finden, sondern eher darum, ob es tatsächlich zu einen Rauswurf kommen kann. Das Arbeitsamt muss doch auch erst Mahnungen aussprechen, bevor Kürzungen etc in Kraft treten können? Bei persönlichen Fragen oder Tipps kann man mir gerne eine PM schicken oder einfach hier drunter schreiben. Ich danke jetzt schonmal

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du wohnst also in einem Heim, wenn ich das richtig verstanden habe. Da gibt es eine Heimordnung, die in der Regel auch festlegt, wie lange man da wohnen kann. Ähnlich bei Studentenwohnheimen. Da kann man eben auch nur eine bestimmte Zeit wohnen, dann muss man raus. Oder aber bei Mutter/Kind Wohnheimen. Ähnliche Situation. Ob Du aus diesem Heim jetzt oder später ausziehen musst, das ist nachzulesen. Im Vertrag, in der Heimordnung. Da würde ich vielleicht mal rein schauen.

Und, die Betreuung von jungen Menschen hat nichts mit dem Anrecht zu tun, in so einem Heim wohnen bleiben zu können. Da würde ich mal zum Wohnungsamt der Stadt gehen, zum Sozialamt, wer immer bei Euch zuständig ist für drohende Obdachlosigkeit. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
Dennen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein ich wohne nicht in einen Heim. BEW bedeutet betreutes Einzelwohnen, heißt ich wohne in einer 3 Raum-Wohung zusammen mit einem Mitbewohner welche durch das Jugendamt finanziert wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Das Jungendamt unterstützt Jugendliche bis zu ihrem 18.Geburtstag.

Es kann /wird i.d.R. bis zum 21.Geburtstag beratend zur Seite stehen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Da würde ich mal zum Wohnungsamt der Stadt gehen, zum Sozialamt, wer immer bei Euch zuständig ist für drohende Obdachlosigkeit. Und dann sieht man weiter. Nun ja - bei akuter Obdachlosigkeit macht das natürlich Sinn. Es gibt ja aber nun auch für psychisch kranke Menschen jenseits des Jungerwachsenenalters jede Menge Betreuungseinrichtungen, auch WGen und BEW in "Trägerwohnungen" (also vom XY e. V. angemietet und dann an den Klienten untervermietet). Und der Weg dahin führt über den sozialpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ Dennen: auch in dieser Form der "Heimunterbringung" wird es Regeln geben, die unterschrieben sind. Diese Unterbringungen sind immer, ausnahmslos immer vorübergehend, wenn das Jugendamt finanziert. Das sieht der Betreuer offensichtlich auch so.
Diese Geschichte bis zum Alter von 25, die ist eine andere. Wie @ edy schon feststellte, haben wir eine Zuständigkeit des JA eventuell bis 21. Bis 25, das sind andere Fälle. So gibt es in vielen Kommunen Programme, um die Obdachlosigkeit von jungen Erwachsenen zu verhindern, zu überprüfen, ob sie wirklich eine eigene Wohnung benötigen, sie evtl. beim Job-Center zu unterstützen. Diese Streetworker werden in der Regel vom JA finanziert. Aber nicht die eventuell zugewiesenen Unterkünfte. Da sind gegebenenfalls andere Träger zuständig.

@ muemmel: hier steht ja die Obdachlosigkeit offensichtlich unmittelbar bevor. Dann sind neben den von Dir genannten Organisationen eben auch die von mir genannten Ämter zuständig, die dann auch weiter verweisen. Zumindest in meiner Kommune gibt es da Merkblätter, auch für Problemfälle. Und es gibt sogar einen Pool von Wohnungen für akute Notfälle, zumindest bei uns.

Nur, man muss sich drum kümmern.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dennen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke jetzt schonmal für die Antworten, so wie es aussieht wird sich die Situation höchstwahrscheinlich nicht entspannen. Wie ich schon bereits beschrieben habe, bin ich leider an meiner Depression gebunden und somit momentan mehr oder weniger nicht in der Lage Schule oder einer Ausbildung nachzugehen. Kann man trotzdem Hilfe bekommen, wenn man "nichts macht", also irgendwelche betreuten Einzelwohnungen vom sozialpsychatrischen Dienst etc. die diese nicht vorhandene Erwerbstätigkeit unterstützen/tolerieren ohne das direkt das Todschlag-Argument Klinik kommt? MFG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Kann man trotzdem Hilfe bekommen, wenn man "nichts macht", also irgendwelche betreuten Einzelwohnungen vom sozialpsychatrischen Dienst etc. die diese nicht vorhandene Erwerbstätigkeit unterstützen/tolerieren ohne das direkt das Todschlag-Argument Klinik kommt? Zeitweilig schon, dauerhaft nicht - irgendeine Form von Tätigkeit muß schon das angestrebte Ziel sein. Bloße Wohnungsnotfälle wird man tatsächlich an die Wohnhilfe verweisen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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