Kann da bitte jemand mal drüberschauen: Erbanteilsübertragungsvertrag DANKE

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann da bitte jemand mal drüberschauen: Erbanteilsübertragungsvertrag DANKE

Hallo zusammen,
nachdem ich es sehr schwer hatte mich mit meinem Bruder wegen unserem Erbe zu einigen, hat er nun einen Erbanteilsübertragungsvertrag aufsetzen lassen. Es war abgesprochen, dass er das Elternhaus übernimmt und mich auszahlt und zwar indem er mir zwei Teilbeträge überweist. Leider mangelt es mir etwas an Vertrauen, da im Vorfeld schon einiges wirklich fies gelaufen ist. Es war außerdem abgesprochen, dass er als Käufer die Kosten für die Grundbuchänderung trägt. Es steht nun folgendes drin, von dem ich nicht weiß, ob damit der Grundbucheintrag gemeint ist:
Die Kosten dieser Urkunde und der Grundbuchberechtigung tragen die Beteiligten je zur Hälfte. Auf die gesetzliche Mithaftung des Verkäufers wurde hingewiesen.
Und wegen der Zahlungen steht folgendes drin:
1. Der Kaufpreis beträgt X Euro und ist in Höhe eines erststelligen Teilbetrages von X Euro bis zum 31.03.2018 an den Verkäufer zu zahlen.
2. den Restkaufbetrag von X Euro zahlt der Käufer spätestens bis zum 31.06.2018 an den Verkäufer.
3. Der Käufer unterwirft sich wegen der vorgenannte Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Der Notar wird angewiesen, dem Verkäufer auf erstes Anfordern eine vollstreckbare Ausfertigung dieses Vertrages zu erteilen, ohne dass es des Nachweises der die Fälligkeit begründeten Tatsache bedarf, jedoch nicht vor dem 01.07.2018. Eine Beweislaständerung ist damit nicht verbunden.
Die Beteiligten wünschen nach ausdrücklicher Belehrung über rechtliche Risiken, auch darüber, dass die Verkäuferin in Vorleistung geht, keine weiteren Sicherheitsvereinbarungen, die der Notar aufgezeigt hat (aufschiebende Bedingung, Widerspruch bei auflösender Bedingung, Restkaufgeldhypothek).
Zur Info: ich hatte keinerlei Kontakt zum Notar, also hatte er mich nie belehrt. Mein Bruder sagte mir aber als er vom Notar kam, dass ich hinnehmen müßte, (weil das immer so ist) dass er nach seiner Unterschrift das Haus bereits besitzt, während ich das Geld noch nicht erhalten habe. Ich vermute das ist wohl mit der aufschiebenden Bedingung gemeint. Dazu steht auch noch folgendes geschrieben:
Die Übergabe des Erbteils erfolgt mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Der Käufer übernimmt alle mit dem Erbteil verbundenen Rechte, Pflichten und Lasten, auch allen Belastungen grundbuchlicher und außergrundbuchlicher Art mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und stellt den Käufer im Innenverhältnis von allen Nachlassverbindlichkeiten hiermit frei. (Es ist tatsächlich so, dass da 2 x Käufer im Text steht. Außerdem fällt mir auf dass, hier vom Grundbuch gesprochen wird, ist hier der Eintrag gemeint, den mein Bruder übernehmen wird?)
Meine größte Frage ist aber vor allem, wie sieht es aus wenn ich den ersten Teilbetrag nicht bis zum 31.03. bekomme? Wäre das völlig konsequenzlos für meinen Bruder, wenn er einfach erst am 31.06. alles bezahlt? Dann glaube ich jetzt schon zu wissen, dass ich das Geld frühestens am 31.06. sehe. Oder verstehe ich das falsch?
Ich hoffe, dass sich jemand findet, der mir sagen kann, dass das alles ganz gewöhnlich aussieht oder eben nicht.
Vielen Dank schon mal für jeden Beitrag
Viele Grüße
Mellanie

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
ich hatte keinerlei Kontakt zum Notar, also hatte er mich nie belehrt.

Die Belehrung erfolgt bei der Beurkundung des Vertrags.
Zitat:
Mein Bruder sagte mir aber als er vom Notar kam, dass ich hinnehmen müßte, (weil das immer so ist) dass er nach seiner Unterschrift das Haus bereits besitzt, während ich das Geld noch nicht erhalten habe.

Üblich ist, dass die Besitzübergabe, nach Zahlung erfolgt. Um sich abzusichern, hat der der Notar auf die "Belehrungen" in den Vertrag aufgenommen.
Zitat:
Ich hoffe, dass sich jemand findet, der mir sagen kann, dass das alles ganz gewöhnlich aussieht oder eben nicht.

Das ist kein gewöhnlicher Erbauseinandersetzungsvertrag.
Zitat:
Es war außerdem abgesprochen, dass er als Käufer die Kosten für die Grundbuchänderung trägt. Es steht nun folgendes drin, von dem ich nicht weiß, ob damit der Grundbucheintrag gemeint ist:
Die Kosten dieser Urkunde und der Grundbuchberechtigung tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Entgegen der Absprache hast Du die Kosten der Urkunde sowie der Grundbucheintragung zur Hälfte zu tragen.

Der Notar hat den Erbteilsauseinandersetzungsvertrag anhand der Angaben Deines Bruders gefertigt. Dieser ist Vertrag entspricht den "Wünschen" Deines Bruders. Setz Dich mit dem Notar in Verbindung und stelle klar, unter welchen Bedingungen Du den Vertrag unterschreibst.



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#2
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank! Für einen Laien ist das echt nicht einfach. Ich muss also morgen den Notar anrufen, ich hoffe, er ist für meine Anliegen zugänglich. Vielen Dank noch mal

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
ich hoffe, er ist für meine Anliegen zugänglich.

Das hat mit "zugänglich" nichts zu tun. Der Notar ist neutral und beurkundet die Wünsche der Beteiligten. Wenn Du den Vertrag so nicht unterschreibst und Dein Bruder mit den Änderungen nicht einverstanden ist, dann kommt der Vertrag eben nicht zustande.

Als letzte Möglichkeit bleibt die Teilungsversteigerung, dann wird die gesamte Immo versteigert.

-- Editiert von cruncc1 am 07.01.2018 18:11

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Meine größte Frage ist aber vor allem, wie sieht es aus wenn ich den ersten Teilbetrag nicht bis zum 31.03. bekomme? Wäre das völlig konsequenzlos für meinen Bruder, wenn er einfach erst am 31.06. alles bezahlt?

So sieht es in der Tat aus ...

Zitat:
Oder verstehe ich das falsch?

Nein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
mellanie
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank! Das hat mir heute auch so Notargehilfin so bestätigt. Das Gespräch war wirklich beeindruckend, da ursprünglich die Grundbucheintragskosten, wie gewöhnlich und wie auch mit meinem Bruder abgesprochen, alleine von ihm getragen werden sollten und er dann noch einmal den Kontakt zum Notar suchte um dies so ändern zu lassen.Ebenso stimmt es, das eigentlich eine Sicherung der Zahlung der 1. Rate vorgesehen war, die nachträglich gestrichen wurde. Das finde ich schon böse. Außerdem habe ich noch die Nachlassverbindlichkeiten angesprochen, wer diese Verbindlichkeiten nun hat, da mir auch das noch unklar war. Nun soll ich morgen mit dem Notar selbst sprechen.
Vielen Dank Euch!

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