Kann "Unselbstständige Zweigstelle" rechnung schreiben? Oder welche Lösung wäre möglich?

6. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flexibel80
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann "Unselbstständige Zweigstelle" rechnung schreiben? Oder welche Lösung wäre möglich?

Hallo, wenn man z.B. ein einzelunternehmen hat und will den Hauptsitz aus internen Gründen für ein paar Wochen/Monate i eine andere Stadt verlegen kann man dann bei seinen alten Hauptsitz mit der Meldung z.B. zur "Unselbstständigen Zweigstelle" weiter Rechnungen schreiben? Ist es möglich auf den Rechnungen die Adresse einer zweigstelle nur anzugeben bzw. weiteren Betriebstätte? Bzw. welche Lösung geht um den Hauptsitz zu verlegen aber trotzdem durch Ummeldung mit der alten Adresse noch auf Rechnungen zu firmieren? Geht das z.B. bei einer GmbH besser oder UG? Oder ist das egal?
Wenn es sich nur um ein paar Wochen handelt fällt das überhaupt auf wenn man mit der Umgemeldeten Hauptsitzadresse zur Zweigstelle/Betriebsstätte auf Rechnungen firmiert übergangsweise? Vielen Dank im Voraus für Rückinfo! Mfg

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