Kann Ausbildung gekündigt werden wegen Krankheit?

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
DavidRek96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Ausbildung gekündigt werden wegen Krankheit?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem, ich musste mich gestern krank schreiben lassen, da ich mit fieber und grippe im bett liege. Nun meinte der Chef zu mir, dass ich angeblich so oft fehle, dass die Ausbildung nicht zielführend sei, und ich doch eine Aufhebung des Lehrvertrages unterschreiben soll. Das möchte ich natürlich nicht, da ich jetzt mit meinem 1. Lehrjahr fertig bin, und zudem auch nicht der Meinung bin, die Ausbildung wäre nicht zielführend. Zur Orientierung habe ich innerhalb des 1. Lehrjahres etwa 15 Fehltage durch Krankheit, in der Berufsschule einen 1,8 Schnitt.
Kann er mir kündigen wenn er meint ich bin zu oft krank?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von DavidRek96):
in der Berufsschule einen 1,8 Schnitt.

Im dualen Ausbildungssystem zählen beide Dinge, Berufsschule ist nur die Hälfte.
Wenn das Ziel der Ausbildung in Frage gestellt ist, muss der Ausbilder mit der Innung / Kammer entsprechend erst mal Rücksprache halten, ganz einfach kündigen geht nicht.
Krankheit ist kein Kündigungsgrund allein, allerdings das Verfehlen des Ausbildungsziel im Rahmenlehrplan rechtfertigt eben schon unter bestimmten Kriterien den Abbruch, es ist ja doch für beide Seiten nicht Zielführend als Azubi die Lehrzeit mit geschleppt zu werden, um dann am Ende zu scheitern.
Am besten mal ein Gespräch mit dem Ausbilder führen, und nach den eigenen Schwächen nachfragen, der Ausbilder ist auch mit in der Pflicht eben dann den Azubi unter Umständen zu unterstützen, z.B. gezielte Aufgaben für die private Nachhilfe in seiner Freizeit zu geben. Allerdings setzt dies auch vom Azubi voraus, das er aktiv mit arbeitet um das Defizit zu beseitigen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119552 Beiträge, 39740x hilfreich)

Das dürfte kein Kündigungsgrund sein, der vor Gericht stand hält.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
DavidRek96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von DavidRek96):
in der Berufsschule einen 1,8 Schnitt.

Im dualen Ausbildungssystem zählen beide Dinge, Berufsschule ist nur die Hälfte.
Wenn das Ziel der Ausbildung in Frage gestellt ist, muss der Ausbilder mit der Innung / Kammer entsprechend erst mal Rücksprache halten, ganz einfach kündigen geht nicht.
Krankheit ist kein Kündigungsgrund allein, allerdings das Verfehlen des Ausbildungsziel im Rahmenlehrplan rechtfertigt eben schon unter bestimmten Kriterien den Abbruch, es ist ja doch für beide Seiten nicht Zielführend als Azubi die Lehrzeit mit geschleppt zu werden, um dann am Ende zu scheitern.
Am besten mal ein Gespräch mit dem Ausbilder führen, und nach den eigenen Schwächen nachfragen, der Ausbilder ist auch mit in der Pflicht eben dann den Azubi unter Umständen zu unterstützen, z.B. gezielte Aufgaben für die private Nachhilfe in seiner Freizeit zu geben. Allerdings setzt dies auch vom Azubi voraus, das er aktiv mit arbeitet um das Defizit zu beseitigen.



Das ist mir bewusst, allerdings habe ich bei 15 Fehltagen im ersten Lehrjahr kaum so viel verpasst, dass das Ziel gefährdet ist. Ich habe im April Zwischenprüfung, danach kann man meiner Meinung nach Bilanz ziehen. Ist ja nicht so, dass ich absichtlich krank bin. Wir hatten ja auch Kurse, die die praktischen Inhalte des Ausbildung fördern, auch da war ich gut. Zudem werde ich nicht mitgeschleppt, ich habe alle Inhalte des ersten Lehrjahres mehr als ausführlich durchgenommen, und bin auch nicht öfter krank als andere, mein Chef sieht das eben anders.

-- Editiert von DavidRek96 am 20.07.2017 21:28

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von DavidRek96):
ch habe im April Zwischenprüfung, danach kann man meiner Meinung nach Bilanz ziehen.

Warum sollte der Ausbilder noch 9 Monate warten, warum sucht man nicht mit dem Ausbilder das Gespräch?
Überbetrieblich und Berufsschule ergänzen sich nur, damit besteht man keine Prüfung. Vor allem wie sehen die anderen Kollegen die Fähigkeiten / Fertigkeiten und die Kenntnisse?
Um ein Gespräch mit dem Ausbilder wird man nicht umher kommen, entweder man sucht es selbst, oder es findet dann später mit der zuständigen Kammer und dem Ausbilder statt, nur das dann die Option "Ausbildung beenden" schon fast gegen Null geht.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)
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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Die 15 Krankheitstage - wenn vllt. auch über dem Durchschnitt - sind kein Argument, dass das Ausbildungsziel nicht erreichbar sei, wenn sonst alles läuft. Ein eigentlich lächerliches Problem, deshalb frage ich mich, was den Betrieb dazu veranlasst dich loswerden zu wollen? Ist das Verhältnis zwischenmenschlich allgemein ein Problem, wird "Blaumachen" unterstellt bzw. hast du dir was vorzuwerfen?

Rechtlich: Eine Kündigung wäre erfolglos. Das weiß auch der AG, sonst hätte er keinen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen.
In der Ausbildung - nach durchlaufener Probezeit - müssen die Kündigungsgründe derart sein, dass Sie ein fristlose Kündigung rechtfertigen, weil die weitere Zusammenarbeit für den Kündigenden unzumutbar ist.

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von DavidRek96):
in der Berufsschule einen 1,8 Schnitt.

Im dualen Ausbildungssystem zählen beide Dinge, Berufsschule ist nur die Hälfte.
Wenn das Ziel der Ausbildung in Frage gestellt ist, muss der Ausbilder mit der Innung / Kammer entsprechend erst mal Rücksprache halten, ganz einfach kündigen geht nicht.
Krankheit ist kein Kündigungsgrund allein, allerdings das Verfehlen des Ausbildungsziel im Rahmenlehrplan rechtfertigt eben schon unter bestimmten Kriterien den Abbruch, es ist ja doch für beide Seiten nicht Zielführend als Azubi die Lehrzeit mit geschleppt zu werden, um dann am Ende zu scheitern.
Am besten mal ein Gespräch mit dem Ausbilder führen, und nach den eigenen Schwächen nachfragen, der Ausbilder ist auch mit in der Pflicht eben dann den Azubi unter Umständen zu unterstützen, z.B. gezielte Aufgaben für die private Nachhilfe in seiner Freizeit zu geben. Allerdings setzt dies auch vom Azubi voraus, das er aktiv mit arbeitet um das Defizit zu beseitigen.


Wie wäre es mit einem anderen Hobby? Deine Antworten entbehren jeglicher Logik und beziehen sich null auf den TS.

Mal darüber nachgedacht, dass der AG deswegen Druck ausüben will, weil der TS eine billige Arbeitskraft ist und eben fehlt?

@ TS

Höre nicht auf 0815.

Eine Kündigung wird nicht möglich sein. Lediglich eine Verlängerung - wenn notwendig. In Ausbildung solltest du insgesamt nicht mehr als 10 % der Arbeits- und Schultage fehlen. Manche haben aber auch längere Zeiten und trotzdem die Abschlussprüfung machen dürfen.

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