Wir haben unser Reihenhaus 2003 gekauft und der Nachbar benutz die Kanalisationsleitung mit. Durch eine unsachgemäße Einleitung mochten wir, das die Nachbaren sich eine eigene Leitung legen in Ihrem Haus. Was durch Aussagen von einem Klempnermeister unseres Vertrauen ohne großen Aufwand machbar ist. Es ist möglich die Leitung unter der Bodenplatte des Nachbar an den Hauptstrang einzubinden. Nun pocht der Nachbar auf Gewohnheitsrecht aber im Grundbuch ist, weder ein Leitungsrecht noch eine Dienstbarkeit eingetragen. Wer kann mir da Helfen Danke im Voraus.
mfg Schröter
-- Editiert von Vadder123 am 11.11.2017 15:09
Kanaliesationsleitung
11. November 2017
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Frage vom 11. November 2017 | 14:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kanaliesationsleitung
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 11. November 2017 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatNun pocht der Nachbar auf Gewohnheitsrecht :
Gibt es nicht.
ZitatDurch eine unsachgemäße Einleitung :
Muss man sich wie genau vorstellen?
ZitatWas durch Aussagen von einem Klempnermeister unseres Vertrauen ohne großen Aufwand machbar ist. :
Dann kann er das ja sicherlich für ein paar EUR in 12 Stunden erledigen, so eine Durchführung einer neuen Leitung unter der Bodenplatte ... oder?
ZitatWer kann mir da Helfen :
Wenn der Nachbar nicht kooperativ ist, bleibe nur der Weg über Anwalt und ein Gericht. Ob das dann aber hilft, ist ungewiss.
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