Kanaliesationsleitung

11. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vadder123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kanaliesationsleitung

Wir haben unser Reihenhaus 2003 gekauft und der Nachbar benutz die Kanalisationsleitung mit. Durch eine unsachgemäße Einleitung mochten wir, das die Nachbaren sich eine eigene Leitung legen in Ihrem Haus. Was durch Aussagen von einem Klempnermeister unseres Vertrauen ohne großen Aufwand machbar ist. Es ist möglich die Leitung unter der Bodenplatte des Nachbar an den Hauptstrang einzubinden. Nun pocht der Nachbar auf Gewohnheitsrecht aber im Grundbuch ist, weder ein Leitungsrecht noch eine Dienstbarkeit eingetragen. Wer kann mir da Helfen Danke im Voraus.

mfg Schröter


-- Editiert von Vadder123 am 11.11.2017 15:09

Ärgert der Nachbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Vadder123):
Nun pocht der Nachbar auf Gewohnheitsrecht

Gibt es nicht.



Zitat (von Vadder123):
Durch eine unsachgemäße Einleitung

Muss man sich wie genau vorstellen?



Zitat (von Vadder123):
Was durch Aussagen von einem Klempnermeister unseres Vertrauen ohne großen Aufwand machbar ist.

Dann kann er das ja sicherlich für ein paar EUR in 12 Stunden erledigen, so eine Durchführung einer neuen Leitung unter der Bodenplatte ... oder?



Zitat (von Vadder123):
Wer kann mir da Helfen

Wenn der Nachbar nicht kooperativ ist, bleibe nur der Weg über Anwalt und ein Gericht. Ob das dann aber hilft, ist ungewiss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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