Kamera kam nach Kostenvoranschlag mit neuem Defekt vom Hersteller zurück

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Streßlos71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kamera kam nach Kostenvoranschlag mit neuem Defekt vom Hersteller zurück

Hallo Zusammen.
Ich habe eine Digitalkamera zum Hersteller Nikon geschickt wegen Kostenvoranschlag für das defekte Speicherchip-Fach. Da Kostenvoranschlag viel zu teuer war, lies ich mir die Kamera unrepariert wieder zurück schicken.Nun ist jedoch der Objektivverschluss defekt.Definitv lag dieser Mangel vor versenden an der Hersteller nicht vor.
Laut Hersteller hat den Mangel der Techniker festgestellt und nach derer Meinung ist die Kamera also auch mit diesem Mangel verschickt worden. Das der Techniker während der Begutachtung zum Kostenvoranschlag hier etwas kaputt gemacht hat, kommt Nikon gar nicht in den Sinn.
Wer hat hier die Beweispflicht und welche Möglichkeiten haben ich hier als Kunde/ Verbraucher?

Vielen Dank vorab für evtl. Rückmeldungen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

mal eine andere Frage, wie kannst du sicherstellen, dass der von dir genannte "neue" Defekt nicht auf dem Versandweg zu NIKON hin verursacht wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Streßlos71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Das kann ich natürlich nicht sicherstellen.
Aber...
Die Kamera wurde in die Kameratasche gepackt.
Diese im Paket mit ausreichend Luftpolster ubd Styropor versendet.
Weiter möchte ich meinen, dass auch Nikon wie jeder vernünftige Normalverbraucher prüft bzw erkennt ob die Verpackung bei Erhalt äußerliche Beschädigungen hat.
Das Objektiv lässt sich auch noch am Verschluß anbringen. Jedoch zeigt die Kamera dann den bis dato nicht gewesenen Fehler an, Verschluß sei defekt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Da Du in diesem Fall etwas von Nikon möchtest (wahrscheinlich Schadenersatz für den neuen Defekt) bist Du auch in der Beweispflicht. Angenommen Du würdest also zivilrechtlich versuchen diesen Schaden ersetzt zu bekommen müsstest Du dem Gericht beweisen, dass a) der Schaden nicht bereits vor dem Versand vorlag b) der Schaden nicht auf dem Postweg entstanden ist. Beide Beweise wirst Du sicherlich nicht oder nur schwer erbringen können. Ein Verweis auf die gute Verpackung wird hier nicht ausreichen.

Ich weiß nicht wie alt die Kamera bereits war aber dir ist auch schon in den Sinn gekommen, dass es sich bei dem Objektivverschluss um ein Verschleissteil handelt das wie eigentlich jedes Teil an einer Kamera dem natürlichen Verschleiss unterliegt? Sprich ab einem gewissen Alter geht dieses Teil von jetzt auf gleich kaputt. Selbst wenn der Defekt letztendlich beim Techniker das erste mal aufgetreten ist, hat wahrscheinlich Dein Verschleiss dazu geführt, dass das Teil kaputt gegangen ist. Und mit Verschleiss meine ich nicht grobe und unachtsame Benutzung sondern jede Benutzung des Verschlusses lässt diese verschleißen. Du hättest also auch maximal Anspruch auf einen Objektivverschluss mit dem gleichen Alter und dem gleichen Verschleissgrad den der jetzt defekte Verschluss zum Zeitpunkt des Versands hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Streßlos71):
Das kann ich natürlich nicht sicherstellen.
Und somit hat sich alles Weitere erledigt...........

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Streßlos71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Also die Kamera ist nicht mehr so neu. Allerdings wurde sie erst letztes Jahr zum Hersteller zur Reinigung etc geschickt.
Mir liegt eigentlich nichts am Schadensersatz. Sollte nur zumindest so funktionieren wie vor dem Versand.
Mir ist klar, dass ich etwas schwer bzw gar nicht beweisen kann, wie z.B. Verpackung und erst recht nicht den Versand.
Trotzdem komisch. Hersteller sagt die Kamera wurde zerlegt!!!!! für Kostenvoranschlag des Speicherkartenfaches und just danach erkennt die Kamera das Objektiv nicht mehr/ bringt Fehlermeldung.
Bisschen seltsam, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Streßlos71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Also die Kamera ist nicht mehr so neu. Allerdings wurde sie erst letztes Jahr zum Hersteller zur Reinigung etc geschickt.
Mir liegt eigentlich nichts am Schadensersatz. Sollte nur zumindest so funktionieren wie vor dem Versand.
Mir ist klar, dass ich etwas schwer bzw gar nicht beweisen kann, wie z.B. Verpackung und erst recht nicht den Versand.
Trotzdem komisch. Hersteller sagt die Kamera wurde zerlegt!!!!! für Kostenvoranschlag des Speicherkartenfaches und just danach erkennt die Kamera das Objektiv nicht mehr/ bringt Fehlermeldung.
Bisschen seltsam, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem komisch. Hersteller sagt die Kamera wurde zerlegt!!!!! für Kostenvoranschlag des Speicherkartenfaches und just danach erkennt die Kamera das Objektiv nicht mehr/ bringt Fehlermeldung.
Bisschen seltsam, oder?

Ja, seltsam schon. Aber auf ein "bisschen seltsam" kann man halt keinen Prozess stützen.
"Bisschen seltsam" ist im deutschen Recht kein zulässiges Beweismittel - und da Sie derjenige sind, der die Forderung stellt, müssen Sie auch die Beweise dafür bringen, dass Ihre Forderung berechtigt ist (also dafür, dass der Schaden durch einen Nikon-Mitarbeiter verursacht wurde). Und da sieht es halt nicht gut aus.
Sie kennen den Spruch mit dem "Recht haben" und "Recht bekommen"?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Start4u):
Du hättest also auch maximal Anspruch auf einen Objektivverschluss mit dem gleichen Alter und dem gleichen Verschleissgrad den der jetzt defekte Verschluss zum Zeitpunkt des Versands hatte.



Nein.


Zitat (von Streßlos71):
Also die Kamera ist nicht mehr so neu.




Dann stellt sich die Frage, welchen Wert die Kamera mit dem 1. Defekt hatte.
Denn der Schadenersatzanspruch beschränkt sich max. auf den Wiederbeschaffungswert.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

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