Hallo Zusammen.
Ich habe eine Digitalkamera zum Hersteller Nikon geschickt wegen Kostenvoranschlag für das defekte Speicherchip-Fach. Da Kostenvoranschlag viel zu teuer war, lies ich mir die Kamera unrepariert wieder zurück schicken.Nun ist jedoch der Objektivverschluss defekt.Definitv lag dieser Mangel vor versenden an der Hersteller nicht vor.
Laut Hersteller hat den Mangel der Techniker festgestellt und nach derer Meinung ist die Kamera also auch mit diesem Mangel verschickt worden. Das der Techniker während der Begutachtung zum Kostenvoranschlag hier etwas kaputt gemacht hat, kommt Nikon gar nicht in den Sinn.
Wer hat hier die Beweispflicht und welche Möglichkeiten haben ich hier als Kunde/ Verbraucher?
Vielen Dank vorab für evtl. Rückmeldungen
Kamera kam nach Kostenvoranschlag mit neuem Defekt vom Hersteller zurück
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
mal eine andere Frage, wie kannst du sicherstellen, dass der von dir genannte "neue" Defekt nicht auf dem Versandweg zu NIKON hin verursacht wurde?
Hallo
Das kann ich natürlich nicht sicherstellen.
Aber...
Die Kamera wurde in die Kameratasche gepackt.
Diese im Paket mit ausreichend Luftpolster ubd Styropor versendet.
Weiter möchte ich meinen, dass auch Nikon wie jeder vernünftige Normalverbraucher prüft bzw erkennt ob die Verpackung bei Erhalt äußerliche Beschädigungen hat.
Das Objektiv lässt sich auch noch am Verschluß anbringen. Jedoch zeigt die Kamera dann den bis dato nicht gewesenen Fehler an, Verschluß sei defekt.
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Da Du in diesem Fall etwas von Nikon möchtest (wahrscheinlich Schadenersatz für den neuen Defekt) bist Du auch in der Beweispflicht. Angenommen Du würdest also zivilrechtlich versuchen diesen Schaden ersetzt zu bekommen müsstest Du dem Gericht beweisen, dass a) der Schaden nicht bereits vor dem Versand vorlag b) der Schaden nicht auf dem Postweg entstanden ist. Beide Beweise wirst Du sicherlich nicht oder nur schwer erbringen können. Ein Verweis auf die gute Verpackung wird hier nicht ausreichen.
Ich weiß nicht wie alt die Kamera bereits war aber dir ist auch schon in den Sinn gekommen, dass es sich bei dem Objektivverschluss um ein Verschleissteil handelt das wie eigentlich jedes Teil an einer Kamera dem natürlichen Verschleiss unterliegt? Sprich ab einem gewissen Alter geht dieses Teil von jetzt auf gleich kaputt. Selbst wenn der Defekt letztendlich beim Techniker das erste mal aufgetreten ist, hat wahrscheinlich Dein Verschleiss dazu geführt, dass das Teil kaputt gegangen ist. Und mit Verschleiss meine ich nicht grobe und unachtsame Benutzung sondern jede Benutzung des Verschlusses lässt diese verschleißen. Du hättest also auch maximal Anspruch auf einen Objektivverschluss mit dem gleichen Alter und dem gleichen Verschleissgrad den der jetzt defekte Verschluss zum Zeitpunkt des Versands hatte.
Und somit hat sich alles Weitere erledigt...........ZitatDas kann ich natürlich nicht sicherstellen. :
Hallo.
Also die Kamera ist nicht mehr so neu. Allerdings wurde sie erst letztes Jahr zum Hersteller zur Reinigung etc geschickt.
Mir liegt eigentlich nichts am Schadensersatz. Sollte nur zumindest so funktionieren wie vor dem Versand.
Mir ist klar, dass ich etwas schwer bzw gar nicht beweisen kann, wie z.B. Verpackung und erst recht nicht den Versand.
Trotzdem komisch. Hersteller sagt die Kamera wurde zerlegt!!!!! für Kostenvoranschlag des Speicherkartenfaches und just danach erkennt die Kamera das Objektiv nicht mehr/ bringt Fehlermeldung.
Bisschen seltsam, oder?
Hallo.
Also die Kamera ist nicht mehr so neu. Allerdings wurde sie erst letztes Jahr zum Hersteller zur Reinigung etc geschickt.
Mir liegt eigentlich nichts am Schadensersatz. Sollte nur zumindest so funktionieren wie vor dem Versand.
Mir ist klar, dass ich etwas schwer bzw gar nicht beweisen kann, wie z.B. Verpackung und erst recht nicht den Versand.
Trotzdem komisch. Hersteller sagt die Kamera wurde zerlegt!!!!! für Kostenvoranschlag des Speicherkartenfaches und just danach erkennt die Kamera das Objektiv nicht mehr/ bringt Fehlermeldung.
Bisschen seltsam, oder?
Zitat:Trotzdem komisch. Hersteller sagt die Kamera wurde zerlegt!!!!! für Kostenvoranschlag des Speicherkartenfaches und just danach erkennt die Kamera das Objektiv nicht mehr/ bringt Fehlermeldung.
Bisschen seltsam, oder?
Ja, seltsam schon. Aber auf ein "bisschen seltsam" kann man halt keinen Prozess stützen.
"Bisschen seltsam" ist im deutschen Recht kein zulässiges Beweismittel - und da Sie derjenige sind, der die Forderung stellt, müssen Sie auch die Beweise dafür bringen, dass Ihre Forderung berechtigt ist (also dafür, dass der Schaden durch einen Nikon-Mitarbeiter verursacht wurde). Und da sieht es halt nicht gut aus.
Sie kennen den Spruch mit dem "Recht haben" und "Recht bekommen"?
.
ZitatDu hättest also auch maximal Anspruch auf einen Objektivverschluss mit dem gleichen Alter und dem gleichen Verschleissgrad den der jetzt defekte Verschluss zum Zeitpunkt des Versands hatte. :
Nein.
ZitatAlso die Kamera ist nicht mehr so neu. :
Dann stellt sich die Frage, welchen Wert die Kamera mit dem 1. Defekt hatte.
Denn der Schadenersatzanspruch beschränkt sich max. auf den Wiederbeschaffungswert.
gruß charly
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