Kamera gestohlen, Reisegepäckversicherung zahlt nicht

6. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
WaldundWiese
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kamera gestohlen, Reisegepäckversicherung zahlt nicht

Hallo zusammen,

während meines Urlaubs wurde mir meine Kameratasche samt Inhalt gestohlen. Sie wurde unbemerkt aus meinem verschlossenen Rucksack entwendet während ich ihn getragen habe. Da ich vor der Reise eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen habe, habe ich den Schaden gemeldet.
Nun kam die Antwort der Versicherung, dass "Wertgegenstände nur dann versichert sind, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Schadenereignisses in persönlicherem Gewahrsam befanden und zudem sicher verwahrt mitgeführt werden. Eine sichere Verwahrung liegt dann vor, wenn ständiger Blick- oder Körperkontakt gehalten wird und dadurch eine Entwendung sofort entdeckt werden würde."
Deshalb kann, so die Versicherung, keine Erstattung erfolgen.

Nun habe ich im Internet ein wenig recherchiert und dort wird der Begriff sichere Verwahrung etwas anders definiert:

Zitat:
"Sichere Verwahrung liegt vor, wenn der Gegenstand seinem Wert und der Gefährdung entsprechend verpackt, gesichert und körpernah getragen bzw. gehalten wird (van Bühren/Nies, VB-Reisegepäck, Rn 276).

Persönlicher Gewahrsam setzt jedoch weder ständigen Blickkontakt noch ständigen Körperkontakt voraus (Prölls/Martin-Knappmann, Kommentar zu VB Reisegepäckversicherung Nr. 3 Rn 34). Erfordernis für das Maß der erforderlichen Sicherung ist der Wert des Gegenstandes und dessen Gefährdung in der jeweiligen Situation und Reisephase."
(https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-sog-sichere-verwahrung-in-der-reisegepaeckversicherung_041164.html)


Meiner Meinung nach habe ich die Kamera in der Kameratasche also sicher verstaut!

Wie seht ihr das? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen und ggf. einen Anwalt einzuschalten?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich meine, der Transport in einem Rucksack entspricht nicht einem " gesicherten Transport". In keinem Fall.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von WaldundWiese):
Meiner Meinung nach habe ich die Kamera in der Kameratasche also sicher verstaut!


Ja.
Allerdings war das verstauen der Kameratasche im Rucksack nicht sicher.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von WaldundWiese):
Wie seht ihr das?
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass die Versicherung ersatzpflichtig wäre. Ich denke schon, dass ein Transport in einem Rucksack, den man am Körper trägt, eine ausreichende Sicherung darstellt, wenn dessen Verschluss gegen unbefugtes Öffnen gesichert ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
....wenn dessen Verschluss gegen unbefugtes Öffnen gesichert ist.


Das wäre möglich, aber ich habe noch nie einen "abgeschlossenen" (Kabelbinder / mini Vorhängeschloss,..) Rucksack gesehen, welcher in normaler Benutzung ist.
Gepäckband am Flughafen, ok (wobei solche Taschen dann gerne gewaltsam zur Kontrolle geöffnet werden), aber bei einem Ausflug oder ähnlichem...?

Zitat (von WaldundWiese):
...aus meinem verschlossenen Rucksack....


Verschlossenen oder geschlossenen ?

Darauf wird es dann wohl ankommen.



-- Editiert von spatenklopper am 06.12.2017 15:44

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#5
 Von 
WaldundWiese
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):


Zitat (von WaldundWiese):
...aus meinem verschlossenen Rucksack....


Verschlossenen oder geschlossenen ?

Darauf wird es dann wohl ankommen.

Habe es falsch geschrieben, er war nicht verschlossen sondern nur geschlossen.
Danke für eure Meinungen. So weiß ich zumindest fürs nächste Mal, dass ich mir eine solche Reisegepäckversicherung in Zukunft sparen kann..

-- Editiert von WaldundWiese am 06.12.2017 15:54

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von WaldundWiese):
Habe es falsch geschrieben, er war nicht verschlossen sondern nur geschlossen.
Dann revidiere ich meine Meinung aus Post 3 :zoff:
Ein unverschlossener Rucksack reicht meiner Meinung nach nicht aus.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#7
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Solche Reisegepäckversicherungen halte ich persönlich eigentlich für fast nutzlos, weil die Bedingungen eh so sind dass man in der Praxis nie was bekommen würde...
Es sei dann man hat die passende Rechtsschutzversicherung dazu, dann könnte man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen und auf ein gutes Urteil hoffen.

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