Hallo zusammen,
während meines Urlaubs wurde mir meine Kameratasche samt Inhalt gestohlen. Sie wurde unbemerkt aus meinem verschlossenen Rucksack entwendet während ich ihn getragen habe. Da ich vor der Reise eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen habe, habe ich den Schaden gemeldet.
Nun kam die Antwort der Versicherung, dass "Wertgegenstände nur dann versichert sind, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Schadenereignisses in persönlicherem Gewahrsam befanden und zudem sicher verwahrt mitgeführt werden. Eine sichere Verwahrung liegt dann vor, wenn ständiger Blick- oder Körperkontakt gehalten wird und dadurch eine Entwendung sofort entdeckt werden würde."
Deshalb kann, so die Versicherung, keine Erstattung erfolgen.
Nun habe ich im Internet ein wenig recherchiert und dort wird der Begriff sichere Verwahrung etwas anders definiert:
Zitat:"Sichere Verwahrung liegt vor, wenn der Gegenstand seinem Wert und der Gefährdung entsprechend verpackt, gesichert und körpernah getragen bzw. gehalten wird (van Bühren/Nies, VB-Reisegepäck, Rn 276).
Persönlicher Gewahrsam setzt jedoch weder ständigen Blickkontakt noch ständigen Körperkontakt voraus (Prölls/Martin-Knappmann, Kommentar zu VB Reisegepäckversicherung Nr. 3 Rn 34). Erfordernis für das Maß der erforderlichen Sicherung ist der Wert des Gegenstandes und dessen Gefährdung in der jeweiligen Situation und Reisephase."
(https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-sog-sichere-verwahrung-in-der-reisegepaeckversicherung_041164.html)
Meiner Meinung nach habe ich die Kamera in der Kameratasche also sicher verstaut!
Wie seht ihr das? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen und ggf. einen Anwalt einzuschalten?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!