Kalte Wohnung unter uns

1. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)
Kalte Wohnung unter uns

Moin...

Folgendes Problem: die letzten Mieter unter uns sind im Juni ausgezogen, seitdem steht die Wohnung (125 qm) leer. Die Wohnung erstreckt sich raummäßig über unsere sowie die Nachbarwohnung. Die Wohnung wird nicht beheizt, sondern laut unserem "Hausmeister" erst, wenn der erste Frost kommt. Damit es nicht muffig riecht, bleiben auch 2 Fenster auf...
Mittlerweile ist es bei meiner Nachbarin trotz erhöhtem Heizen sooo kalt, dass die komplette Familie krank ist. Auch unsere Wohnung wird trotz Mehrheizens nicht wirklich warm, man merkt die Kälte, die von unten kommt, es ist absolut fußkalt.
Das Haus ist ein Altbai von 1898...
Gibt es irgendeine Regelung, dass man die Vermieterin zwingen kann, in der Wohnung die Heizung anzustellen?
Dass sie die Wohnung bisher nicht vermietet hat und es da unten rattenkalt ist, kann man doch nicht zum Problem der Mieter machen.

Danke für eure Antworten :)

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"gruß azrael"

-- Editiert azrael am 01.12.2014 16:27

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Nein, es gibt kein Anrecht darauf, dass eine leerstehende Wohnung beheizt wird, damit der Darüberwohnende weniger heizen muß.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Mittlerweile ist es bei meiner Nachbarin trotz erhöhtem Heizen sooo kalt, dass die komplette Familie krank ist.


Und du glaubst tatsächlich dieses Märchen?

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Und du glaubst tatsächlich dieses Märchen?


Ja. Sonst hätte ich es wohl kaum geschrieben... :bang:

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

So, und vieviel Grad sind mit einem geeichten Thermometer in Höhe von 60 cm vom Fußboden ab zu messen, wieviel in Höhe von etwa 110 cm? Das sind so die Standarts in Büros.

Und, nimm es mir nicht übel, dass allein Fusskälte zu schweren Erkrankungen einer ganzen Familie führt, das ist mir wirklich noch nie untergekommen. Mag sein, dass die Familie krank ist, aber wegen eines kalten Fußbodens? Wohl eher nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich finde die Behauptung, dass wegen einer unbeheizten Nachbarwohnung die Familie der anderen Wohnung komplett krank ist, unsinnig. Wenn die schon wegen ein bißchen Fußkälte alle auf der Nase liegen, sollten sie vielleicht mal was für ihr Immunsystem machen.

Wie auch immer, hier ist ein entsprechendes Urteil:

quote:
Das Amtsgericht Frankfurt an der Oder hatte nun über die Mietminderung eines Wohnraummieters zu entscheiden, der wegen des Leerstands seiner Nachbarwohnungen und damit zusammenhängender erhöhter Heizkosten gemindert hatte.
Sachverhalt: In dem oben genannten Fall standen die Nachbarwohnungen des Mieters den ganzen Winter über leer. Dies hatte zur Folge, dass die Wände der Wohnung auskühlten, da die Temperatur dieser Wohnungen durch den Vermieter nur auf Frostschutz reguliert wurde. Der Mieter war dementsprechend der Ansicht, dass die Miete zu mindern sei, da der höhere Verbrauch aufgrund des Leerstands einen Mangel darstelle.
Amtsgericht Frankfurt an der Oder: Das AG Frankfurt (Oder) folgte dieser Ansicht nicht. Der Mieter habe keinen Anspruch darauf, dass benachbarte Wohnungen bewohnt und damit beheizt sind. Der Mieter habe auch keinen Anspruch darauf, dass leer stehende Wohnungen durch den Vermieter auf eine bestimmte Temperatur beheizt werden. Wohnungsleerstand in einem größeren Mietshaus sei zum normalen Lebensrisiko zu zählen.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Haus ist ein Altbai von 1898... <hr size=1 noshade>

Dann wird auch nur eine entsprechende Wärmedämmung geschuldet.



quote:<hr size=1 noshade> man merkt die Kälte, die von unten kommt, es ist absolut fußkalt. <hr size=1 noshade>

Suboptimale Wahl des Hausschuhwerks ist regelmäßig das Problem der Mieter.
Oder wurde das Hausschuhwerk vom Vermieter als Teil dere Mietsache gestellt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Ja. Sonst hätte ich es wohl kaum geschrieben...



Und bevor man solche Märchen verbreitet sollte man sich schlau machen. Das geht auch bei einem nidergelassenen Arzt seines Vertrauens.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Anjuli, danke für deine Antwort.
Die war wirklich hilfreich.

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"gruß azrael"

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Warm bekommen sollte man eine Wohnung aber trotzdem. Sollte das nicht der Fall sein, wäre es tatsächlich ein Mangel.

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#10
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Frueher gabs dafuer Teppiche ... , echte ... aus Wolle, nicht der Muell ausm Baumarkt ; da waren dann die Heizkosten auch geringer ... .

An den Fenstern hingen nachts dicke Vorhaenge ...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fehlkauf2008
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe das Problem neben mir, die Dame neben mir meinSie hat eine kalte Wohnung weil ich neben Ihr regelmäßig lüfte.
Ab welcher Temperatur muß ich neben Ihr aufpassen? Das bestatte Zimmer neben Ihr nutz ich nur als Gästezimmer und es ist immer zwischen 15 und 16 Temperatur.
Die InnenWand zur Ihr müsste Bimshohlblock sein.

Unter der Dame ist auch immer ein Fenster auf Kippe ( kleines Fenster )
Vielleicht merkt sie das ?

Sie bekommt Ihre Wohnung nicht auf 20 Grad (angeblich )

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Du hast ein eigenes Problem, dann eröffne bitte einen eigenen Thread (Beitrag), Trittbrettfahrer sind in keinem Forum gern gesehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ab welcher Temperatur muß ich neben Ihr aufpassen? <hr size=1 noshade>

Ab gar keiner.
Wenn die nicht heizen will, ist das alleine ihr Problem.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dorotea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
quote:
Ja. Sonst hätte ich es wohl kaum geschrieben...



Und bevor man solche Märchen verbreitet sollte man sich schlau machen. Das geht auch bei einem nidergelassenen Arzt seines Vertrauens.

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""


Ihre Kommentare sind an Zynismus nicht zu übertreffen, Liane46 !

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Nach knapp 4 Jahren sind die vermutlich längst erforen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Dorotea):
Ihre Kommentare sind an Zynismus nicht zu übertreffen, Liane46 !

Und für diese Feststellung hast du 3 Jahre gebraucht? :respekt:

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Habe da eben ein Urteil des LGs Hagen vom 19.Dez.2007-10 S 163/07

Der M. heizte seine Wohnung auch im Winter nicht. Der M wurde abgemahnt und aufgefordert seine Wohnung ausreichend zu heizen, was erfolglos blieb. Er bekam die Kündigung und anschließend Räumungsklage. Die Berufungsklage des Mieters scheiterte. Die Kündigung sei begründet, entschied das LG. Das Heizen voll und ganz einzustellen, verstoße gegen die Pflicht des Mieters, mit der Mietsache sorgsam umzugehen. Das Fehlverhalten sei erheblich."

Ich meine man könnte dies auch vom VM erwarten, entsprechend zu heizen, damit sein Wohnungsnachbar nicht die Mehrkosten der Heizung hat. Dieser hätte ja im Umgekehten Fall durch "Nichtheizen" einen Schaden, oder ist dies nicht vergleichbar?

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#18
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2293 Beiträge, 360x hilfreich)

Der M im gerade zitierten Urteil geht aber durch das Nicht-Heizen nicht sorgsam mit FREMDEM Eigentum um. Der Vermieter, der nicht heizt, der behandelt nur sein EIGENES Eigentum wie Müll.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Der M im gerade zitierten Urteil geht aber durch das Nicht-Heizen nicht sorgsam mit FREMDEM Eigentum um. Der Vermieter, der nicht heizt, der behandelt nur sein EIGENES Eigentum wie Müll.


..und sorgt dafür durch sein Nicht-Heizen, dass der M (Wohnungsnachbar) mehr heizen muß, weil er sich selbst die Heizkosten sparen will. Schaden hat doch auch der Mieter - könnte/sollte man meinen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
..und sorgt dafür durch sein Nicht-Heizen, dass der M (Wohnungsnachbar) mehr heizen muß, weil er sich selbst die Heizkosten sparen will. Schaden hat doch auch der Mieter - könnte/sollte man meinen.


Sachlich gesehen stimmt das ja auch.
Die rechtliche Lage sieht aber anders aus - wie von Kalanndok schon beschrieben.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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