Moin...
Folgendes Problem: die letzten Mieter unter uns sind im Juni ausgezogen, seitdem steht die Wohnung (125 qm) leer. Die Wohnung erstreckt sich raummäßig über unsere sowie die Nachbarwohnung. Die Wohnung wird nicht beheizt, sondern laut unserem "Hausmeister" erst, wenn der erste Frost kommt. Damit es nicht muffig riecht, bleiben auch 2 Fenster auf...
Mittlerweile ist es bei meiner Nachbarin trotz erhöhtem Heizen sooo kalt, dass die komplette Familie krank ist. Auch unsere Wohnung wird trotz Mehrheizens nicht wirklich warm, man merkt die Kälte, die von unten kommt, es ist absolut fußkalt.
Das Haus ist ein Altbai von 1898...
Gibt es irgendeine Regelung, dass man die Vermieterin zwingen kann, in der Wohnung die Heizung anzustellen?
Dass sie die Wohnung bisher nicht vermietet hat und es da unten rattenkalt ist, kann man doch nicht zum Problem der Mieter machen.
Danke für eure Antworten
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"gruß azrael"
-- Editiert azrael am 01.12.2014 16:27
Kalte Wohnung unter uns
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein, es gibt kein Anrecht darauf, dass eine leerstehende Wohnung beheizt wird, damit der Darüberwohnende weniger heizen muß.
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quote:
Mittlerweile ist es bei meiner Nachbarin trotz erhöhtem Heizen sooo kalt, dass die komplette Familie krank ist.
Und du glaubst tatsächlich dieses Märchen?
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quote:
Und du glaubst tatsächlich dieses Märchen?
Ja. Sonst hätte ich es wohl kaum geschrieben...
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"gruß azrael"
So, und vieviel Grad sind mit einem geeichten Thermometer in Höhe von 60 cm vom Fußboden ab zu messen, wieviel in Höhe von etwa 110 cm? Das sind so die Standarts in Büros.
Und, nimm es mir nicht übel, dass allein Fusskälte zu schweren Erkrankungen einer ganzen Familie führt, das ist mir wirklich noch nie untergekommen. Mag sein, dass die Familie krank ist, aber wegen eines kalten Fußbodens? Wohl eher nicht.
wirdwerden
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Ich finde die Behauptung, dass wegen einer unbeheizten Nachbarwohnung die Familie der anderen Wohnung komplett krank ist, unsinnig. Wenn die schon wegen ein bißchen Fußkälte alle auf der Nase liegen, sollten sie vielleicht mal was für ihr Immunsystem machen.
Wie auch immer, hier ist ein entsprechendes Urteil:
quote:
Das Amtsgericht Frankfurt an der Oder hatte nun über die Mietminderung eines Wohnraummieters zu entscheiden, der wegen des Leerstands seiner Nachbarwohnungen und damit zusammenhängender erhöhter Heizkosten gemindert hatte.
Sachverhalt: In dem oben genannten Fall standen die Nachbarwohnungen des Mieters den ganzen Winter über leer. Dies hatte zur Folge, dass die Wände der Wohnung auskühlten, da die Temperatur dieser Wohnungen durch den Vermieter nur auf Frostschutz reguliert wurde. Der Mieter war dementsprechend der Ansicht, dass die Miete zu mindern sei, da der höhere Verbrauch aufgrund des Leerstands einen Mangel darstelle.
Amtsgericht Frankfurt an der Oder: Das AG Frankfurt (Oder) folgte dieser Ansicht nicht. Der Mieter habe keinen Anspruch darauf, dass benachbarte Wohnungen bewohnt und damit beheizt sind. Der Mieter habe auch keinen Anspruch darauf, dass leer stehende Wohnungen durch den Vermieter auf eine bestimmte Temperatur beheizt werden. Wohnungsleerstand in einem größeren Mietshaus sei zum normalen Lebensrisiko zu zählen.
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quote:<hr size=1 noshade>Das Haus ist ein Altbai von 1898... <hr size=1 noshade>
Dann wird auch nur eine entsprechende Wärmedämmung geschuldet.
quote:<hr size=1 noshade> man merkt die Kälte, die von unten kommt, es ist absolut fußkalt. <hr size=1 noshade>
Suboptimale Wahl des Hausschuhwerks ist regelmäßig das Problem der Mieter.
Oder wurde das Hausschuhwerk vom Vermieter als Teil dere Mietsache gestellt?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
Ja. Sonst hätte ich es wohl kaum geschrieben...
Und bevor man solche Märchen verbreitet sollte man sich schlau machen. Das geht auch bei einem nidergelassenen Arzt seines Vertrauens.
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Anjuli, danke für deine Antwort.
Die war wirklich hilfreich.
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"gruß azrael"
Warm bekommen sollte man eine Wohnung aber trotzdem. Sollte das nicht der Fall sein, wäre es tatsächlich ein Mangel.
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Frueher gabs dafuer Teppiche ... , echte ... aus Wolle, nicht der Muell ausm Baumarkt ; da waren dann die Heizkosten auch geringer ... .
An den Fenstern hingen nachts dicke Vorhaenge ...
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Hallo, ich habe das Problem neben mir, die Dame neben mir meinSie hat eine kalte Wohnung weil ich neben Ihr regelmäßig lüfte.
Ab welcher Temperatur muß ich neben Ihr aufpassen? Das bestatte Zimmer neben Ihr nutz ich nur als Gästezimmer und es ist immer zwischen 15 und 16 Temperatur.
Die InnenWand zur Ihr müsste Bimshohlblock sein.
Unter der Dame ist auch immer ein Fenster auf Kippe ( kleines Fenster )
Vielleicht merkt sie das ?
Sie bekommt Ihre Wohnung nicht auf 20 Grad (angeblich )
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Du hast ein eigenes Problem, dann eröffne bitte einen eigenen Thread (Beitrag), Trittbrettfahrer sind in keinem Forum gern gesehen.
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quote:<hr size=1 noshade>Ab welcher Temperatur muß ich neben Ihr aufpassen? <hr size=1 noshade>
Ab gar keiner.
Wenn die nicht heizen will, ist das alleine ihr Problem.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Zitat:quote:
Ja. Sonst hätte ich es wohl kaum geschrieben...
Und bevor man solche Märchen verbreitet sollte man sich schlau machen. Das geht auch bei einem nidergelassenen Arzt seines Vertrauens.
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Ihre Kommentare sind an Zynismus nicht zu übertreffen, Liane46 !
Nach knapp 4 Jahren sind die vermutlich längst erforen.
ZitatIhre Kommentare sind an Zynismus nicht zu übertreffen, Liane46 ! :
Und für diese Feststellung hast du 3 Jahre gebraucht?
Habe da eben ein Urteil des LGs Hagen vom 19.Dez.2007-10 S 163/07
Der M. heizte seine Wohnung auch im Winter nicht. Der M wurde abgemahnt und aufgefordert seine Wohnung ausreichend zu heizen, was erfolglos blieb. Er bekam die Kündigung und anschließend Räumungsklage. Die Berufungsklage des Mieters scheiterte. Die Kündigung sei begründet, entschied das LG. Das Heizen voll und ganz einzustellen, verstoße gegen die Pflicht des Mieters, mit der Mietsache sorgsam umzugehen. Das Fehlverhalten sei erheblich."
Ich meine man könnte dies auch vom VM erwarten, entsprechend zu heizen, damit sein Wohnungsnachbar nicht die Mehrkosten der Heizung hat. Dieser hätte ja im Umgekehten Fall durch "Nichtheizen" einen Schaden, oder ist dies nicht vergleichbar?
Der M im gerade zitierten Urteil geht aber durch das Nicht-Heizen nicht sorgsam mit FREMDEM Eigentum um. Der Vermieter, der nicht heizt, der behandelt nur sein EIGENES Eigentum wie Müll.
ZitatDer M im gerade zitierten Urteil geht aber durch das Nicht-Heizen nicht sorgsam mit FREMDEM Eigentum um. Der Vermieter, der nicht heizt, der behandelt nur sein EIGENES Eigentum wie Müll. :
..und sorgt dafür durch sein Nicht-Heizen, dass der M (Wohnungsnachbar) mehr heizen muß, weil er sich selbst die Heizkosten sparen will. Schaden hat doch auch der Mieter - könnte/sollte man meinen.
Zitat..und sorgt dafür durch sein Nicht-Heizen, dass der M (Wohnungsnachbar) mehr heizen muß, weil er sich selbst die Heizkosten sparen will. Schaden hat doch auch der Mieter - könnte/sollte man meinen. :
Sachlich gesehen stimmt das ja auch.
Die rechtliche Lage sieht aber anders aus - wie von Kalanndok schon beschrieben.
Und jetzt?
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