Kakerlake - wer zahlt Bekämpfung?

13. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
zweims
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
Kakerlake - wer zahlt Bekämpfung?

Hallo, wir haben in den vergangenen Tagen zwei Kakerlaken in unserer Wohnung trotz hygienisch sehr guter Umstände entdeckt. Wir haben den Vermieter umgehend informiert und um Hilfe gebeten. Er sieht jedoch keine Veranlassung, bei einer oder zwei Kakerlaken den Kammerjäger zu rufen. Wir sollten uns doch erst einmal selbst helfen, auch einmal solch ein Tier einfangen. Wie sieht es aus: Erfahrungsgemäß kommt eine Kakerlake selten allein. Wer muss die Kosten für den Kammerjäger zahlen? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen oder Urteile? Wir haben ein kleines Kind zuhause und da Schaben ja bekanntlich auch Krankheiten (Hepatitis etc.) übertragen, sind wir äußerst besorgt (und angeekelt). Vielen Dank im Voraus. Gruß

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44 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

61x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zweims
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Nichts. in welchem Privat-Mietvertrag wird soetwas auch aufgenommen?!?! Wenn der Mieter die Schädlinge verursacht, soll er auch für deren Beseitigung sorgen und zahlen. Aber wir sind gewiss keine Verursacher...

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#3
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

uhhhhhhhh 2 kakerlaken ... uhhhhh
stellt halt so eine falle auf und gut ist. was macht ihr wenn im sommer mal ein paar mücken in wohnung kommen?? die feuerwehr rufen, oder was??

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#4
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Na also mal ehrlich zwischen Kakerlaken und Mücken sind unterschiede und aus zwei Kakerlaken können 10000e werden. Also ich würd da auch keine ruhige Minute mehr haben

Zitat:
Die Schabe besitzt außerdem eine enorme Widerstandsfähigkeit, so wurden noch Tiere nach Atombombentests auf dem Bikini-Atoll gefunden. Die Tiere können sich außerdem auch durch engste Zwischenräume zwängen. Als Schädlinge sind sie daher sehr hartnäckig und schwer zu entfernen.


Zitat:
Neben der Verbreitung von Schimmelpilzsporen wurden u. a. die Übertragung verschiedener Krankheiten wie z. B. Typhus, Tuberkulose, Cholera, Ruhr, Hepatitis B und Kinderlähmung durch Schaben dokumentiert.


-- Editiert am 13.03.2009 12:46

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#5
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Prinzipiell ist für die Beseitigung von Ungeziefer der VM zuständig. Kakerlaken in einer Mietwohnung stellen auch einen Mangel dar der zur Mietminderung berechtigt. Sollte sich allerdings herausstellen, dass der Mieter Schuld an dem Ungeziefer hat, kann der VM dies dem Mieter natürlich in Rechnung stellen.

Meldet diesen "Mangel" eurem VM und bitten um Beseitigung. Tut er das nicht könnt ihr nach Fristsetzung und Androhung den "Mangel" selbst beheben und die Kosten von der Miete abziehen. Das solche Massnahmen nicht unbedingt für ein gutes Mietverhältnis sorgen dürfte wohl klar sein. Aber man muss sich als Mieter auch nicht alles gefallen lassen nur zum Wohle des guten Mietverhältnisses.

Insofern liegt es an euch dies für euch abzuwägen.

-----------------
"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@ Endjurist

quote:
Meldet diesen "Mangel" eurem VM und bitten um Beseitigung. Tut er das nicht könnt ihr nach Fristsetzung und Androhung den "Mangel" selbst beheben und die Kosten von der Miete abziehen. Das solche Massnahmen nicht unbedingt für ein gutes Mietverhältnis sorgen dürfte wohl klar sein. Aber man muss sich als Mieter auch nicht alles gefallen lassen nur zum Wohle des guten Mietverhältnisses.


Wie verstehst du denn diesen Teil des Eingangsthreats?


quote:
Wir haben den Vermieter umgehend informiert und um Hilfe gebeten. Er sieht jedoch keine Veranlassung, bei einer oder zwei Kakerlaken den Kammerjäger zu rufen. Wir sollten uns doch erst einmal selbst helfen, auch einmal solch ein Tier einfangen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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10x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Nein ein Kammerjäger! Ganz einfach ich wollte damit zeigen, das man den Scheisviechern allein garnicht Herr wird

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#12
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#14
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Wenn der Vermieter sie bezahlt von mir aus gern!
Die haben dann auch das richtige Handwerkszeug! ;)

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#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Die Ungeziefer gehen dahin wo sie sich wohl fühlen. Wer hat ihnen diese Bedingungen geschaffen ?

Die Kosten der Ungezieferbeseistigung können auf Mieter umgelegt werden.
Deshalb ist es besser dass die Mieter die Ungeziefer selbst beseitigen, anstatt
große Szene daraus zu machen. 2x Klalpps, ist die Sache erledigt.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Nein icecycle mit 2 Klapps ist es vielleicht nicht erledigt, vielleicht haben die ja schon Eier gelegt und dann?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

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#19
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Schau doch bitte erst einmal, wie stark wohl der Befall sein könnte, und zwar, in dem Du abends in dem befallenen Raum einen richtig feuchten Lappen auslegst
und vielleicht so ein Leckerlie wie eine gekochte Kartoffel oder so was in die Mitte
Gegen Morgen gehst Du mal hin, mit einer Digi-Kamera bewaffnet, und guckst mal unter den Lappen, der natürlich so ein bischen locker liegen muß. Nimm Deine Frau mit, und wenn sie laut aufschreit, ist ein starker Befall da. :augenroll:

Auf keinen Fall die Tiere zertreten, sonst sorgst Du im letzten Augenblick noch für die Vermehrung! Heißes Wasser und -
sieste woll, nu is vorbei
mit der Käferkrabbelei!
:smoke:

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#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Meines Erachtens ist der Mieter für die Entfernung zuständig. Ihr könnte deswegen auch nicht selbst aktiv werden und dem Vermieter einfach die Rechnung schicken. Die richtige Vorgehensweise wurde hier schon genannt. Ihr müsst den Mieter auffordern, die Kakerlaken zu beseitigen (Frist setzen). Tut er dies nicht, könnt ihr selbst aktiv werden und ihm die Rechnung schicken.

Achtung: Diese Aktion kann NICHT über die Nebenkosten umgelegt werden.

1. Ungezieferbekämpfung muss im Mietvertrag als Posten für Nebenkosten genannt werden.

2. Selbst wenn die Ungezieferbekämpfung im Mietvertrag wirksam auf die Mieter umgelegt wurde, gilt dies nur bzgl vorbeugenden Maßnahmen, nicht jedoch im Fall einer akuten Ungezieferbekämpfung.


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#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Jaaa, ich habe mal wieder Mieter/Vermieter verwechselt. Ich meine natürlich, dass der VERmieter zuständig ist und die Mieter dem Vermieter eine Frist zur beseitigung setzen müssen.

Ich kann leider nicht mehr korrigieren, daher verbessere ich mich hier.
ich gehe jetzt eh ins Bett, ich werde müde. ;)

Vorbeugende Maßnahmen sind logischerweise keine Verbotsschilder sondern beispielsweise irgendeine vorbeugende chemische Behandlung, die man einmal im Jahr macht. Und ja, dazu gibt es Urteile, aber heute suche ich sie nicht mehr heraus.

gute Nacht

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#26
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo an Alle!
Kakalaken findet man sogar im Krankenhaus im OP.Sie fühlen sich am wohlsten
an feuchten warmen Plätzen.Es kann jeden treffen.Man braucht nur unbewust
auf eine Kakalake zu treten,und schon schleppt man Samen in die Wohnung.
Sie vermehren sich unwahrscheinlich schnell.Innerhalb von 4 Wochen hat man keine 2 sondern 20.Es ist ungewiss wo sie herkommen.Es kann ein Besucher gewesen sein oder der M selbst oder derVM bei einer Wohnungsbesichtigung.
Rückt mal den Herd etwas zur Seite,da wist du sehr wahrscheinlich noch mehr
finden oder hinter den Schränken im warmen und feuchten Badezimmer.Am besten kontrolliert der VM alle Wohnungen ob noch mehr vorhanden sind.

Viele Grüsse
Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
und schon schleppt man Samen in die Wohnung

Soso. Man kann als Kakerlaken anpflanzen wie Radieschen und Löwenzahn! :grins:
Oder waren es vielleicht die Eier des Kakerlakenweibchens? :???:

Was ist eigentlich zur Haustierhaltung im Mietvertrag vereinbart? :devil:

JJ


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#29
 Von 
guest123-2214
Status:
Praktikant
(678 Beiträge, 628x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Nö, erstens weil das Haus dem Vermieter gehört. Und zweitens weil der Vermieter die Mietsache in dem Zustand erhalten muss, indem er sie vermietet hat (also kakerlakenfrei).

Diese ganz grundsätzliche Erkenntnis werden einige Vermieter jedoch nie gewinnen.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Mieter an den Kakerlaken schuld ist. Das muss der Vermieter aber beweisen.




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