Käuferschutz Amazon A-Z-Garantie

2. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
al_bras
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Käuferschutz Amazon A-Z-Garantie

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzte Woche ein iPhone vier bei Amazon Marketplace gekauft. Es war ein Privatkauf. Zustandbeschreibung war "gebraucht – sehr gut". Als Anmerkungen war versehen "keine Kratzer dank Schutzfolie und originalem Bumper". Der Kauf ging schnell, als ich das iPhone auspackte, stellte ich aber fest, dass der silberne Rand des iPhones zerkratzt ist. Überall waren schwarze oder helle Flecken. Ich vermute auf Grund des Bumpers. Ich bat um Rückabwicklung, der Verkäufer wollte nur 129 Euro weniger erstatten. Also schaltete ich die Amazon A-Z-Garantie ein, die mir recht gab und den vollen Kaufpreis erstattete, nachdem ich Fotos eingeschickt hatte. Jetzt droht mir der Verkäufer mit Anwalt, unlauterem Wettbewerb und dergleichen. Ich bin ratlos. Ich habe keinen Rechtschutz, er einen Anwalt in der Familie. Ich bin kurz davor, einfach das Handy selbst zu verkaufen, weil ich Angst vor den Kosten eines Rechtstreits habe. In meiner Wahrnehmung wurde ich durch den Satz keine Kratzer [...] dank Bumper irre geführt. Hätte wie in anderen Kaufbeschreibungen dringestanden, dass Kratzer am Rand sind oder zumindest Gebrauchsspuren, hätte ich den Artikel nie gekauft. Weiß jemand,wie die Rechtslage hier für mich aussieht? Ich bin wirklich sehr verunsichert. Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12314.05.2013 22:16:13
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 32x hilfreich)

Schon mal nachgelesen unter welchen unmenschlichen Bedingungen diese überteuerten I-Phones hergestellt werden?
Meiner Meinung nach kauft man so etwas nicht.




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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Verkäufer mit Anwalt, unlauterem Wettbewerb

lächerlich, was hat Wettbewerbsrecht bei einem Privatkauf(???) zu suchen?
So viele RA gibt es gar nicht, das jeder einen in der Familie hat. Soll der sich doch an Amazon wenden.
quote:
Ich bin kurz davor, einfach das Handy selbst zu verkaufen,

??? wie ??? Nach Erstattung muss du den Artikel auch wieder zurückgeben.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Ich bin kurz davor, einfach das Handy selbst zu verkaufen,


das hat mich auch stutzig gemacht:

hat Amazon dir nicht mitgeteilt, dass du nach Erstattung des Kaufpreises den Artikel wieder zurück an den Verkäufer schicken musst?


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
al_bras
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,vielen Dank für die Antwort. Ich meinte damit,dass ich so besorgt bin, dass ich die Rückabwicklung storniere, den Kaufvertrag anerkenne und den Artikel selbst verkaufe. Wobei ich das eigebtlich nicht will,weil genau dafür gibt es ja die Garantie.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Intuitiv würde ich ja erstmal sagen: Wenn Amazon Dir auf eine wahrheitsgemäße Schilderung das Geld zurückschickt, dann hat der Verkäufer erstmal Ansprüche gegen Amazon, nicht gegen Dich.
(Ich nehme sogar an, dass das generell so ist, Amazon wird als Inkasso auftreten, sonst ergäbe das ganze Zahlungsverfahren keinen Sinn. Wie gesagt: Vermutung!)
Und jemand, der versucht, gegen einen Verbraucher Wettbewerbsrecht ins Feld zu führen, kann ja mal versuchen, sich mit Amazon anzulegen.

Meine Empfehlung: Geld behalten, ggf. Telefon zurückschicken (möglichst mit Zeugen und Zustellungsnachweis). Alles weitere ignorieren, bis was "offizielles" komme (Anwalt, Gericht). Ich verwette Deinen Hintern, dass das nicht passiert ;) Bisher hat der Verkäufer sich jedenfalls mit seinen Drohungen völlig lächerlich gemacht.
Was meint der Rest dazu?

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