hallo zusammen,
ich habe zwei holz cases verkauft als gewerblicher verkäufer. der käufer reklamierte daraufhin folgendermaßen:
"Das Buche YingYang Case passt nicht richtig zusammen, es ist ein Spalt auf der Rückseite und eine Kante auf der Vorderseite. Die beiden Teile passen irgendwie nicht richtig.
Das Walnuss-Case hat einen Fehler in der Lackierung, dadurch sieht es auf der Rückseite fleckig aus."
Ich erklärte mich damit einverstanden die Cases auszutauschen und heute kamen Sie per Einwurf Einschreiben an. Leider ist bei beiden Teilen unten ein Stück vom Holz abgebrochen, so dass ich diese Teile an sich als Ausschuss betrachten muss bzw. mit einem geringeren Wert verkaufen müsste.
Die Frage ist was ich jetzt machen kann/muss. Sage ich jetzt dem Käufer, dass die Artikel defekt angekommen sind und ein Austausch so leider nicht möglich ist und schicke sie ihm zurück, damit er sich an die Post wendet oder muss ich mich jetzt an die Post wenden und den Schaden reklamieren ?
Ich gehe mal davon aus, dass ich mich jetzt an die Post wenden muss oder ? in der reklamation hatte der kunde keinen derartigen defekt angegeben und mit zwei anderen artikeln ist er auch zufrieden, von daher gehe ich mal davon aus, dass es an der post liegt.
gruss
litengo
-- Editiert Litengo am 10.01.2012 19:03
-- Editiert Litengo am 10.01.2012 19:04
Käufer schickt defekten Artikel zurück
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wenn das zeug ordentlich verpackt und versichert an dich gegangen ist, lass dir vom Käufer eine Abtretungserklärung und den Einsendebeleg zukommen.
Ist das ungenügend Verpackt gewesen, und wirklich nur per Einschreiben verschickt worden, kannst du den Käufer in Regress nehmen.
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ich bin mir nicht sicher, ob das so stimmt.
in meinen agb´s steht:
"Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden."
heißt das nicht, dass er seine pflicht erfüllt hat und ich mich jetzt im endeffekt an die post wenden muss, hoffentlich 20 € bekomme und auf dem restlichen schaden sitzen bleibe ? er hat eine handelsübliche luftpolstertasche verwendet, so versende ich die cases an sich auch und hatte da bisher eine reklamation bei 50 teilen.
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Hallo,
also du siehst das richtig, du trägst das volle Versandrisiko, vomKäufer gibts da keinen Cent, aber er sollte dir deine ANsprüche die er gegenüber der Post hat abtreten, wie schon erwähnt.
Wenn du die Sachen selber auf diese Weise sendest, dann würde man den K nicht dafür belangen können, ungeschützt gesendet zu haben...
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Sofern der Käufer die selbe Verpackungsart wählt wie der Verkäufer, dürfte dem Käufer keine wirksame Vorhaltung bezüglich der Verpackung gemacht werden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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