Käufer schickt defekten Artikel zurück

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
Käufer schickt defekten Artikel zurück

hallo zusammen,

ich habe zwei holz cases verkauft als gewerblicher verkäufer. der käufer reklamierte daraufhin folgendermaßen:

"Das Buche YingYang Case passt nicht richtig zusammen, es ist ein Spalt auf der Rückseite und eine Kante auf der Vorderseite. Die beiden Teile passen irgendwie nicht richtig.
Das Walnuss-Case hat einen Fehler in der Lackierung, dadurch sieht es auf der Rückseite fleckig aus."

Ich erklärte mich damit einverstanden die Cases auszutauschen und heute kamen Sie per Einwurf Einschreiben an. Leider ist bei beiden Teilen unten ein Stück vom Holz abgebrochen, so dass ich diese Teile an sich als Ausschuss betrachten muss bzw. mit einem geringeren Wert verkaufen müsste.

Die Frage ist was ich jetzt machen kann/muss. Sage ich jetzt dem Käufer, dass die Artikel defekt angekommen sind und ein Austausch so leider nicht möglich ist und schicke sie ihm zurück, damit er sich an die Post wendet oder muss ich mich jetzt an die Post wenden und den Schaden reklamieren ?

Ich gehe mal davon aus, dass ich mich jetzt an die Post wenden muss oder ? in der reklamation hatte der kunde keinen derartigen defekt angegeben und mit zwei anderen artikeln ist er auch zufrieden, von daher gehe ich mal davon aus, dass es an der post liegt.

gruss

litengo

-- Editiert Litengo am 10.01.2012 19:03

-- Editiert Litengo am 10.01.2012 19:04

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wenn das zeug ordentlich verpackt und versichert an dich gegangen ist, lass dir vom Käufer eine Abtretungserklärung und den Einsendebeleg zukommen.
Ist das ungenügend Verpackt gewesen, und wirklich nur per Einschreiben verschickt worden, kannst du den Käufer in Regress nehmen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

ich bin mir nicht sicher, ob das so stimmt.

in meinen agb´s steht:

"Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden."

heißt das nicht, dass er seine pflicht erfüllt hat und ich mich jetzt im endeffekt an die post wenden muss, hoffentlich 20 € bekomme und auf dem restlichen schaden sitzen bleibe ? er hat eine handelsübliche luftpolstertasche verwendet, so versende ich die cases an sich auch und hatte da bisher eine reklamation bei 50 teilen.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also du siehst das richtig, du trägst das volle Versandrisiko, vomKäufer gibts da keinen Cent, aber er sollte dir deine ANsprüche die er gegenüber der Post hat abtreten, wie schon erwähnt.

Wenn du die Sachen selber auf diese Weise sendest, dann würde man den K nicht dafür belangen können, ungeschützt gesendet zu haben...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Sofern der Käufer die selbe Verpackungsart wählt wie der Verkäufer, dürfte dem Käufer keine wirksame Vorhaltung bezüglich der Verpackung gemacht werden.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen