Käufer schickt anderen Artikel

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
anudazumal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer schickt anderen Artikel

Hallo zusammen

Ich ahbe da mal ne Frage
Ein Kunde schickt zum zweiten mal eine Reklamtion zurück und behauptet das der Artikel defekt sei.
Der Artikel wurde mit einem Karton einer anderen Firma die den selben Artikel verkauft an uns zurückgeschickt!
Wir haben den Käufer darauf hingewiesen das der Artikel welches er uns zurückgeschickt hat nicht von uns ist da ein anderer Name auf dem Karton steht!
Er solle es an die Firma senden wo er es gekauft hat.
Er behauptet er kenne diese Firma nicht.
Ein paar tage später schrieb er das er den gleichen Artikel bei einem anderen Verkäufer gekauft hat aber in deiner anderen Farbe und dies der Karton von dieser Firma sei es ja wohl egal sei wie er den Artikel zurückschickt!
Und er sich jetzt weigert das Geld für den Rückversand zu zahlen. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Wir sehen es versuchten Betrug an da der geschickte Artikel nicht von uns ist!
Vielen dank für eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

quote:
Wir sehen es versuchten Betrug an da der geschickte Artikel nicht von uns ist!
Womit kann den belegt werden, dass es nicht das von dir versendete Gerät ist?

Ob er nun in einem Karton sendet welchen das gleiche Gerät von einem anderen VK beinhaltete ist irrelevant.

Sicher der Karton ines anderen Händlers für das gleiche Gerät kann ein Anhaltspunkt sein, jedoch ist dies noch kein Beweis. Solange du nicht absolut sicher sein kannst, dass es nicht das von dir versendte Gerät ist, bist du zuständig! Am betengeräte immer irgendwie markieren, Seriennummern aufschreiben etc...

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#2
 Von 
anudazumal
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja wir können es beweisen! Da unser Lieferant immer seine Adresse darauf geklebt hat!und das Logo fehlt bei dem Artikel
Und bei dem Karton stand eine andere Adresse!

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Das Gegenteil müsstest du beweisen.



Wer trägt hier die Beweislast?

Der K hat das Gerät zurückgeschickt. Er müsste beweisen, dass es das Gerät ist, dass er vom TE gekauft hat.

TE kann substantiiert bestreiten, dass es sich um "sein" Gerät handelt. Dass der K 2 davon gekauft hat, steht fest. Dann muss K nachweisen, dass er das "richtige" Gerät zurückgeschickt hat.

Ich frage mich aber: Weshalb schickt er das nicht an den "richtigen" VK zur Reparatur? Versehen?

Wenn K den Nachweis schuldig bleibt, müsste er die VSK zahlen, die Rücksendung kann man dann davon abhängig machen, dass er die vorschiesst.

Schlecht wäre aber, wenn es sich doch um das verkaufte Gerät handelt. Dann drohen RA, u.U. Gerichtskosten, wenn sich das a.E. herausstellt.

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und schon steht da wieder der TE in der Pflicht, ein anständiges Gerät zu liefern und das zu beweisen. <hr size=1 noshade>



Nicht unbedingt.

Selbst wenn das 2.-Gerät eine andere Farbe hat, TE muss im Prinzip nur bestreiten, dass es "sein" Gerät ist.

Soll ja vorkommen, dass K nach Ablauf der Beweislastumkehr des § 476 BGB das Gerät doppelt anderweitig kaufen, um dann das alte, defekte Gerät kostenlos reparieren zu lassen. Das wird dann verkauft, der K hat sich auf Kosten ds VK saniert.

Das liegt nicht so fern, K müsste den Nachweis führen, dass es sich bei der Rücksendung um exakt die Ware handelt, die er beim TE gekauft hat. Auf den Doppelkauf, egal welche Farbe der hat, kommt es nicht an. Der nährt bloß die Zweifel.

Wenn es eine Serien-/Gerätenr. gibt, ist das alles sowieso kein Problem.

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-- Editiert flawless am 11.01.2012 07:33

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