Hi,
ich hab bei eBay was zu einem richtig gutem Preis verkauft. Nun hat der Käufer nicht bezahlt und auf meine Anfrage nur irgendwelchen Mist geschrieben.
Könnte der sich theoretisch darauf berufen, dass ich Ihm die Ware noch nicht zugeschickt habe? Es ist ja üblich, dass man über eBay erst bezahlt und dann verschickt. Das scheint er aber nicht zu wollen. Ich würde meine Ware ungern ins ungewisse schicken.
vg
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Käufer möchte erst Ware und dann bezahlen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Kommt drauf an wann der Verkauf erfolgte, in den neuen und aktuellen eBay-AGB steht das alle Verkäufe per Vorkasse abzuwickeln sind.
Wenn für euren Handel noch die alten AGB gelten, dann dürft ihr euch jetzt streiten.
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Ach das ist schon direkt in den neuen AGB's geregelt. Hab ich noch garnicht gehört...aber gut zu wissen.
Leider ist der Kauf vor dem 12.März.2014 dürchgeführt worden und der Käufer hat sich auch schon vor dem 11. Februar registiert.
Ich hab Ihm heut nochmal eine Nachricht geschrieben, in der ich Ihm erklärt habe, warum er zur Zahlung verpflichtet ist. Scheint gewirkt zu haben. Er will morgen überweisen. Ich streite mich nicht so gern :-)
Danke!
Aber trotzdem nochmal rein aus Interesse. Unabhängig von den AGB kann der Käufer doch Zug-um-Zug verlangen. Wie wird das denn da beim Versendungsverkauf in der Praxis gemacht? Da muss es doch einen geben, der den Schritt ins ungewisse macht.
Viele Grüße
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Eine Möglichkeit: Der Käufer könnte beispielsweise die erhöhten Versandkosten für einen versicherten Nachnameversand vorab überweisen und dann könnte man genau das dann machen.
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quote:<hr size=1 noshade>Aber trotzdem nochmal rein aus Interesse. Unabhängig von den AGB kann der Käufer doch Zug-um-Zug verlangen. Wie wird das denn da beim Versendungsverkauf in der Praxis gemacht? Da muss es doch einen geben, der den Schritt ins ungewisse macht. <hr size=1 noshade>
Ja, den gibt es. § 433 BGB ist wörtlich zu verstehen, 1. Lieferung/Übereignung der Ware, 2. Zahlung.
Wenn nichts anderes geregelt ist, muß also der Verkäufer vorleisten, er trägt also das Zahlung-Risiko.
Bei ebay würde ich mich aber dazu versteigen, daß auch vor dem 12.03.2014 (neue AGB) generell Vorkasse vereinbart war. Das war schon immer, mit Ausnahme von Barzahlung bei Abholung, so üblich und ist deshalb auch unausgesprochen Vertragsbestandteil.
Das wird durch die neuen AGB gestützt, die da nichts Neues regeln, sondern nur das seit Jahren "Übliche" klar stellen.
Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet.
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IMHO gibt es bei eBay ja sowieso die Möglichkeit, die Zahlungsart als Verkäufer selbst zu wählen und IMHO war dort sowieso seit Jahren Vorkasse voreingestellt, also egal wie die AGB geändert wurden. Hab aber zu selten in den letzten Jahren eBay genutzt, daher bitte verbessern, wenn ich falsch luiege. Dennoch der Hinweis, dass man hier eventuell schon nochmal in die Auktion und die dortigen Zahlungsbedingungen reinschauen sollte. Hätte der Verkäufer dort Rechnungskauf ermöglicht, wäre der Verkäufer im Unrecht ;-)
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-- Editiert mepeisen am 17.03.2014 10:34
Das mit der generellen Reglung des § 433 BGB
leuchtet ein.
Auch, dass bei eBay aus Gewohnheit per Vorkasse bezahlt wird.
Man kann aber nicht "per Vorkasse" als Bezahlart eingeben. Dort kann man lediglich "Überweisung" angeben. Was auch in der betroffenen Auktion stand.
Die erstere Argumentation überzeugt aber schon.
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In der eBay-Hilfe sind aber irgendwo die Bezahlarten beschrieben und ich meine mich zu entsinnen, dass Überweisung dort schon immer als Vorkasse beschrieben wurde. Ist aber wie gesagt lange her und ich mag mich auch irren.
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