Käufer meldet Pkw nicht ab

27. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
tomzz
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 71x hilfreich)
Käufer meldet Pkw nicht ab

Wer kann mir eine Auskunft geben?
Ich habe vor 4 Tagen mein Pkw privat verkauft. Obwohl der Käufer mir schriftl. bestätigte, den Pkw unverzüglich abzumelden, tat er es nicht. Nun habe ich festgestellt, daß die Angaben den Käufers bezügl. seines Namens, Adressen falsch sind. Ich habe zwar ein Fax an die Zulassungsstelle und die Versicherung, bezügl. des Pkw Verkaufs gesand, habe aber trotzdem ein ungutes Gefühl. Kann ich nicht irgendetwas tun, um den Wagen zwangsabzumelden? Z. B. die kürzlich überwiesene Kfz Steuer zurück überweisen zu lassen? Oder anderes gefragt? Was kann mir passieren, wenn der Pkw nicht abgemeldet wird?
Ich bin für jeden Rat dankbar!

Tom

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Wenn ein Unfall mit ihrem Ex-Wagen passiert wird ihre Versicherung bezahlen müssen und sie werden ggf. hochgestuft. Außerdem bezahlen sie die Kfz.-Steuer und Versicherung weiter bis zur Ab- bzw. Ummeldung. Warum sind die Angaben des Käufers falsch? Haben sie die Daten nicht von seinem Ausweis abgeschrieben??

Gruß doko

24x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Den Sachverhalt der Polizei mitteilen, Vielleicht schreiben die den Wagen zur Fahndung aus!

Mit schönen Grüßen


D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt

"Arbeite nur, die Freude kommt von selbst." (Goethe)



9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tomzz
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 71x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden Antworten. Tja, zu Antwort 1, ich war vermutl. zu blauäugig und habe mir dummerweise den Ausweis nicht zeigen lassen. Mit der Polizei habe ich auch gesprochen. Es existiert tats. eine Person unter diesem Namen, auch wenn er nun woanders wohnt. Diese Person ist der Polizei hinreichend bekannt. Ich könne aber lediglich den Pkw nach 2 Wochen Zwangsabmelden. Mehr kann die Polizei auch nicht unternehmen. So muß ich wohl noch eine Woche abwarten in der großen Hoffnung, daß zwischenzeitl. nichts mit dem Wagen geschied. Schade, ich hoffte, ich hätte eine Chance, früher zu reagieren.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>Ich habe zwar ein Fax an die >Zulassungsstelle und die Versicherung, >bezügl. des Pkw Verkaufs gesand,

...damit hast Du ja schon alles veranlaßt und kannst hoffen, dass das Verkehrsamt reagiert.
Zwecks Abmeldung müßtest Du ja Kfz.-Schein und Brief und Kennzeichen vorlegen.
Man hat -wenn das Fzg nicht umgemeldet wird-immer die Karte, die A anfängt gezogen.
Nicht nur wegen der finanziellen Verluste, sondern z.B. wenn mit dem Fahrzeug strafbare Handlungen begangen werden und das Kennzeichen erkannt wird, wendet man sich sofort an den "Halter", das könnte z.B. nachts, sehr erschreckend sein.

mfg




3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heinz Huber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,
ich habe das gleiche Problem, nur dass der Käufer nicht polizeibekannt ist (Kroate!!). Auf der Zulassungsstelle haben sie mir mitgeteilt, dass ich bei der Versicherung eine sog. 29 C-Anzeige veranlssen muss, damit das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben wird. Von Zwangsabmeldung war überhaupt keine Rede, im Gegenteil: Ich muss maximal ein Jahr (!) die KFz-Steuer weiterbezahlen, wenn das Fahrzeug nicht gefunden wird!
Wie funktioniert so eine Zwangsabmeldung??

Gruß
Heinz

29x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tomzz
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo Heinz,

also bei mir ging es folgendermaßen weiter:
Ich schickte den Kaufvertrag zw. Käufer und mir zum einen an die Zulassungsstelle, bei der der Wagen unter meinen Personalien registriert ist, und einmal an meine Versicherung. Auf dem Kaufvertrag machte ich noch den Vermerk: Bitte um Zwangsabmeldung!
Daraufhin nahm meine Kfz Versicherung den Pkw aus dem Vertrag hinaus. Ein entspr. Bestätigungsschreiben ging an mich und an die Zulassungsstelle. Fertig!
Ich denke bei dir wird genauso verfahren werden. Wende dich bitte an deine Versicherung.
Gruß
Tom

20x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
easily
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 43x hilfreich)

Der Käufer meines PKW hat diesen ebenfalls nicht abgemeldet, trotz mehrfacher Mahnung. Ich habe das der Versicherung und der Zulassungsstelle gemeldet, die KFZ-Steuer mußte ich nur bis zum Tag des Eingangs dieser Meldung bei der Zulassungsstelle bezahlen, die Versicherung hat sofort eine Erwerberkündigung durchgeführt, sie hat dem Käufer also den Versicherungsschutz für den PKW gekündigt. Dafür mußte sie aber eine 6Wochenfrist einhalten. Die Kosten für 6 Wochen KFZ-Versicherungsschutz für den lieben Käufer betrugen ca. 220,- €, die ich erst mal bezahlen mußte, da ich dafür gesamtschuldnerisch zusammen mit dem Käufer hafte :(

Eine allgemeine Frage an die Fachleute: Was passiert eigentlich, wenn im Kaufvertrag vereinbart ist, daß der Käufer umgehend ummeldet, der Käufer dann aber den Kaufvertrag anficht. Ist dann nur der Kaufvertrag nichtig oder ist der Käufer trotz Anfechtung an die Vereinbarung, den PKW umgehend umzumelden, gebunden ? Mit anderen Worten: Kann der Verkäufer die Kosten für die KFZ-Versicherung vom Käufer trotz Anfechtung einfordern, evtl. per Mahnverfahren (unbestrittene Forderung ?) oder hilft nur eine Schadenersatzklage oder selbst die nicht ?

Und was ist, wenn die Anfechtung rechtmäßig wäre und sich auch auf die verinbarte Ummeldepflicht erstrecken würde und diese Verpflichtung des Käufers also auch nichtig wäre - wäre es dann hoffentlich dennoch eine Art Nebenpflicht des Käufers (Nebenpflicht aus einem nichtigen Vertrag ??), den PKW abzumelden, um den Schaden für den Verkäufer möglichst gering zu halten oder kann er einfach schweigen und sich einfach darauf berufen, daß er den PKW dem Verkäufer wieder zur Rücknahme aufgr. der Anfechtung angeboten hat und daß der Käufer deshalb im Annahmeverzug ist und darum sämtliche Kosten für Versicherung, Zwangsabmeldeverfahren, Fahrzeugfahndung zu tragen hat ? Darf ein PKW-Verkauf sooo kompliziert sein ? *schwitz*

43x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
van-tommes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 13x hilfreich)

Habe genau das gleiche Problem. So eine *****. Passiert mir sicher nicht nochmal. Die Welt ist eben nur noch schlecht. Ausländer (ganz Wichtiger Oberfutzigroßkotz, 10 Mio Umsatz im Jahr, Geld ohne Ende, seriös, ha, ha, ha...)kauft Auto, Geld wurde bei der Bank einbezahlt. Geld war echt, alles Okay. In Rechnung und Kaufvertrag extra festgehalten, daß Auto innerhalb eines Tages abgemeldet wird, wegen Export. Nach einer Woche, KFZ weder exportiert, noch abgemeldet. Und nun bin am Verweifeln. Die Zwangsabmeldung mit der Versicherung werde ich nun durchführen. Trotzdem hängt das ganze Ding noch einen Monat in der Luft. Liebe Leute, bitte macht nicht den glichen Mist. Lasst euch Zeit, auch wenn es der Typ noch so eilig hat. Kauft der nicht, kauft der Nächste. Und immer den Pass zeigen lassen. Habe ich Depp auch nicht gemacht....

13x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vectraopel
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 24x hilfreich)

Hi!!!
Hatte auch schon probleme mit Leuten die das Auto nicht umgemeldet bzw. Stillgelegt haben.
Am besten geht man wie folgt vor:
Zur Zulasungsstelle fahren dennen den Kaufvertrag in Kopie geben und die Sache hat sich für euch erledigt, sobald der Käufer einen Crash baut muss er aus eigener Tasche zahlen. (das ganze ist mir mal genau erklärt worden von einer Zulassungsstelle) natürlich müsst Ihr auch die Versicherung benachrichten und das beste am selben Tag noch!!!!
Laut Kaufverträge hat der neue Besitzer 1 Woche Zeit zur ummeldung bzw. Stillegung.
Wie schon beschrieben worden ist kann man auch ggf. eine C29 Anzeige erstattet bei der Zulassungsstelle.
Man bekommt auch von jeder Polizeidienststelle heraus ob das Fahrzeug noch zugelassen ist oder nicht, da muss man nicht unbedingt auf die KFZ- Zulassung!!!
Anhand des Kennzeichens ist das Feststellbar
mfg
Danny

14x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Opelkadettfreak
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 20x hilfreich)

uns ist das jetzt auch so passiert. Wir haben einen Anhänger verkauft den Ausweis zeigen lassen und auch im Kaufvertrag vermerkt Ummeldung binnen einer Woche. Das per Post zur Zulassungsstelle und zur Versicherung geschickt. Versicherung hat auch sofort bescheid gegeben und die Restsumme mit dem neuen Anhänger verrechnet. 6 Monate später bucht das Finanzamt der alten Wohnadresse in einer anderen Stadt die Steuer für den Anhänger ab. Wir haben zuerst gedacht das uns ein Betrüger Geld abbucht und haben das sofort zurück gegen lassen. Erst einen Tag später ist aufgefallen das es ja der alte Anhänger sein könnte und das Telefonieren ging los. Bei der Zulassungsstelle ist wahrscheinlich die Sache nicht bearbeitet worden weil das Nummernschild nicht vermerkt war und die Wohnadresse schon die Neue in einer anderen Stadt war. Polizei hat mir geraten nie wieder zugelassene Fahrzeuge zu verkaufen was ich auch nie wieder tun werde!!!!! Soll sich der Käufer ein Kurzkennzeichen kaufen das ist mir in Zukunft egal! bin mal gespannt was da jetzt noch so passiert... Ach ja der Käufer hatte bei uns wohl einen Gefälschten Ausweis also auch nie wieder an einen Ausländer verkaufen

-----------------
" "

7x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spediteur
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,
ich habe auch schon einige Autos privat verkauft, hatte bis jetzt immer Glück mit der Ummeldung.
Schaut Euch die Leute an.
Im Zweifel immer vorher abmelden.
Gemeinsam zur Zulassungsstelle fahren finde ich auch gut.
Versicherung und Finanzamt sofort informieren.
Und zum Schluss, ohne Ausweis geht nichts.
Gruss Spediteur

-----------------
"Verbraucherfreundlich solles sein ! "

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
luschgy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich sehe die SACHE So:

Wenn Sie ein Fahrzeug an jemend verkauft heben, den es nicht gibt, dann ist kein rechtsgültiger Kaufvetrag zustande gekommen, d.h. Sie sind zur Wandlung des Vetrages berechtigt.

Hierfür würde ich per Einschreiben mit Rückschein dem gemäß Kaufvetrag bekannten Käufer eine 14-tägige Frist setzen, wo er das Fahrzeug in dem Zustand zurückbringen soll, wie er es empfangen hat, andernfalls neben dem normal üblichen Nutzungsentsädigungen notwendige Reperaturkosten noch in Abzug gebracht werden und das er das noch verbleinde Geld in Empfang nehmen darf. Schreiben Sie, das Sie aufgrund eines falschen Kaufvertrages weiterhin Eigentümer des Fahrzeug sind, da kein rechtsgültiger Kaufvetrag zustande kam und hierbei folgendes nach der 2-wöchigen Frist eintritt:

Anzeige wegen Unterschlagung und Fahddung der Polizei nach dem Fahrzeug. Ziehen Sie dies auch nach der Frist durch!



-----------------
""

7x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kimarisade
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich bin auch total am Verzweifeln. Ähnliches Problem: Auto verkauft (mit ADAC-Vertrag und Ausweis zeigen lassen, Brief an Versicherung und KVA einen Tag später abgeschickt - das war vor inzwischen über 3 Monaten!) - aber der Typ meldet das Auto einfach nicht um. Inzwischen hat die Versicherung den Käufer zwangsgekündigt, das KVA hat aber den Käufer als zweiten Halter eingetragen und mich als ersten dringelassen! Daher bekomme ich alle naselang irgendwelche Knöllchen aus verschiedensten Orten, die ich immer beantworten muss.
Der Gang bzw. die Schreiben an die Behörden ist wie ein Schildbürgerstreich - keiner ist zuständig, keiner kann was machen. Und wenn ich das richtig sehe, komme ich aus dem Zahlen der Steuer und dem Beantworten der Knöllchen nicht raus! Wenigstens bin ich aus der Versicherung raus - musste 6 Wochen weiterbezahlen. Heute kam wieder ein Knöllchen: fast 50km/h zu schnell - und das ohne Versicherung! Der ist irre, der Typ! Und die Polizei oder das Ordnungsamt tut nichts! Das Auto steht inzwischen zwar zur Fahndung aus (weil nicht versichert), aber Fahndung heißt hier nur: sie werden aktiv, wenn das Auto gemeldet wird, sprich in einer Mausefalle landet oder sonstwie auf der Straße gefunden wird - aber nicht vom Ordnungsamt: sie haben mir echt gesagt, ich solle doch selbst losgehen und wenn ich das Auto finde, ihnen Bescheid sagen. Dann würden sie auch losgehen...
Es ist zum Haareraufen - ein unversichertes Auto im Straßenverkehr zu bewegen, ist immerhin eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr und sie tun nix, gar nix! Ich fühle mich total hilflos und habe mich schon erfolglos in gefühlte 1000 Richtungen gewandt... Nie wieder werde ich ein Auto verkaufen, ohne es selbst abgemeldet zu haben!!!
Wenn ich mal wüsste, was ich noch unternehmen kann? Das Schärfste war die Antwort im Ordnungsamt des Bezirkes, wo der Käufer wohnt (Berlin-Lichtenberg): er sei nicht zuständig, solange ihm der Aufenthaltsort des Autos nicht gemeldet wird und ich solle mich an das "Ordnungsamt für regionalisierte Ordnungsaufgaben" wenden. Als ich nach der Adresse fragte, sagte er mir, es sei bei ihm im Haus. Ich fragte, da die Angelegenheit doch eigentlich klar und belegt sei, ob er selbst nicht diesen Fall an seine Kollegen im Haus weiterreichen könnte. Nein, das gehe leider gar nicht, antwortet er mir! Das müsse ich schon selbst machen. Aber wenn ich es dort dann gemeldet habe, dann wiederum sei er wieder zuständig...
Ich komme mir vor wie in dem einen Asterix-Film ("Asterix erobert Rom"), wo er die Aufgabe hat, den "Passierschein A38" von einer Behörde zu besorgen...

12x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.