Käufer macht Ware kaputt

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
watschelente
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Käufer macht Ware kaputt

Ich bin schon etwas verzeifelt. Habe da ein Problem mit einem von Anfang an sehr nervigen ebay-Mitglied. Ich habe als Verkäufer meine Ware vorher auf ihre Funktionalität geprüft, und diese hat vor Zeugen einwandfrei funktioniert. Hatte die Ware bis wenige Tage vor der Auktion selber noch in Verwendung, ohne dem kleinsten Problem. Ging einwandfrei.
Nach etlichen sinnlosen und quälenden emails seitens des Käufers, dem plötzlich nix mehr paßte, trotz etlichen Erklärungen und Aukünften über Versand, Geld Transfer ... ging das Paket auf die Reise. Top eingepackt, rüttel und schüttelfest.
Jetzt behauptet der Käufer plötzlich, nachdem er an der Ware rumhantiert hat (dieses schrieb er mir in einem mail), sie sei kaputt. Und was für eine Frechheit es von mir sei, kaputte Ware zu verkaufen,......
Was aber nicht stimmt, da ich die Funktionalität vorher geprüft hatte, ohne Probleme. Es ging alles!! Weiters gab ich in der Auktion das neue EU Recht an, zwecks Ausschluß der Gewährleistung, Privatverkauf,....die ganze lange Litanei eben.
Was kann ich tun? Muß ich die Ware zurücknehmen, die der Käufer augenscheinlich kaputt gemacht hat? Wie soll ich mich verhalten? Wie schauts da mit der Beweislage aus?
Er droht mir weiters mit schlechter Bewertung, Anschwärzung bei ebay, wenn ich die Ware nicht zurücknehme. Bitte dringend um Rat, da ich mit solchen ebay Querolanten noch nie zu tun hatte.
Mit freundlichen Güßen,
"watschelente", die schon ziemlich verzweifelt ist... :(

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MKausG
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Bitte mal den Link zur Auktion posten. Um was für einen Artikel handelt es sich?
Will mir außerdem mal anschauen, wie die Erklärung des Gewährleistungsausschlusses nach "neuem EU-Recht" formuliert ist. BTW: Ein "neues EU-Recht" gilt in Deutschland nicht. Es gibt diesbezügluch eine EU-Richtlinie. Um diese umzusetzen, wurde das BGB an diese BEstimmungen angepasst.

MfG

MKausG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
watschelente
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Bitte net böse sein, wenn ich nicht den link nicht posten will, weil da mein ebay alias etc drinnen steht. Aber die Beschreibung des Artikels (Drucker) kopier ich mal hier her.

***
Farbtintenstrahldrucker, Canon BJC-4300, Druckauflösung 720*360dpi, Abmessung 383(B)x231(T)x203(H)mm, samt Kabel, Bedienungsanleitung, Treiber (Disketten!!), voll funktionstüchtig, mit neuer schwarzer Patrone. Bitte bei Fragen mir einfach eine mail schicken!! Folgender Hinweis muß ich als Privatperson leider geben: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung / Garantie auch bei Gebrauchtwaren vor. Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Das bedeutet, daß Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes ausdrücklich damit einverstanden erklären, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten!! ***

So habe ich ihn bei ebay angeboten. Wohl gemerkt, daß der bei mir zu Hause noch einwandfrei funktioniert hat.

mfg,
"watschelente"

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