Käufer hat Ware nicht erhalten, droht mit Anzeige

1. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
Käufer hat Ware nicht erhalten, droht mit Anzeige

Hallo zusammen,

hatte bei eBay Artikelnummer 220491089757 verkauft. Laut Käufer ist das Paket nie angekommen, obwohl ich hierfür folgende Sendungsnummer habe (Einlieferungsdatum 24.10.2009) RR518842433DE www.deutschepost.de/briefstatus

Jetzt droht er mit Anzeige und Anwalt. Ich gehe davon aus, dass hierbei nichts rauskommen wird.

a) sollte ich einen Nachforschungsauftrag anstoßen ?
b) Angabe bei ebay war Paketversand, ist aber Großbrief per Einschreiben gewesen. Können hieraus Probleme resultieren ? Der Käufer bemängelt schließlich lediglich, dass die Ware nicht angekommen ist, nicht die Versandart. (Hatte hier anscheinend noch meine alte Versendungsart verwendet und nicht weiter beim Versand darauf geachtet, sondern schon nach der günstigeren Variante versandt.)

mfg lars

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-- Editiert am 01.11.2009 20:11

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Zitat:
a) sollte ich einen Nachforschungsauftrag anstoßen ?


Selbstverständlich, lt. Briefstatus ist das Einschreiben am 26. 10. 2009 zugestellt worden. Die Frage ist aber: wem?

Das ergibt sich wiederum möglicherweise aus der Nachforschung. Man wird dir eine Kopie der Unterschrift zusenden, aus der zumindest hervorgeht (wenn die Unterschrift zu entziffern ist), wer da möglicherweise unterschrieben hat. Jedenfalls scheint es nicht der Empfänger zu sein, für den die Sendung besimmt war, sonst würde der nicht so einen Aufstand machen, denke ich.

Man weiß ja, dass Zusteller gerne die Sendungen bei Nachbarn oder vermeintlichen Nachbarn abgeben, oft ist ein "Garagenvertrag" vereinbart oder wird unterstellt (der Zusteller deponiert bei Abwesenheit die Sendung auf einer vorher besprochenen Stelle auf dem Grundstück). Wer ein sog. Ersatzempfänger sein könnte, findest du hier:

http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/broschueren/brief_broschueren/einschreiben_11_2004.pdf

Das wäre also zu klären. Des Weiteren hierzu ein Urteil:

"Keine Haftung bei Lieferung an den Nachbarn?

Die Klausel eines Paketdienstes bei nicht antreffen des Empfängers das Paket an den Nachbarn abzuliefern und für das abgegebene Paket wegen eines evtl. Abhandenkommes nicht zu haften ist unwirksam. Da aufgrund der Rechts- und Umgangssprache keine genau Definition für "Nachbarn" vorhanden ist, fehlt es der Klausel an der notwendigen Klarheit und Verständlichkeit. Zudem benachteiligt sie, gleich wie eng oder wie weit man sie versteht, den Absender unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB ." (Zitat)

http://www.kanzlei.biz/cms/07_03_14_OLG_Duesseldorf_I_18_U_163_06.1691.0.html

quote:<hr size=1 noshade>b) Angabe bei ebay war Paketversand, ist aber Großbrief per Einschreiben gewesen. Können hieraus Probleme resultieren ? Der Käufer bemängelt schließlich lediglich, dass die Ware nicht angekommen ist, nicht die Versandart. (Hatte hier anscheinend noch meine alte Versendungsart verwendet und nicht weiter beim Versand darauf geachtet, sondern schon nach der günstigeren Variante versandt.) <hr size=1 noshade>


Das kann sich ungünstig für dich auswirken. Es war Paketversand vereinbart. Pakete sind prinzipiell bei allen Versandunternehmen ausreichend (Warenwert hier EUR 61,00 versichert. Dafür hast du auch EUR 7,00 Porto erhoben, das Einschreiben kostet wohl EUR 4,25.

Nach § 447 Abs. 1 BGB geht die Gefahr beim Versendungskauf zwar bei Einlieferung auf den Käufer über:

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Nach Abs. 2 bist du aber ohne dringenden Grund von einer besonderen Anweisung des Käufers (Paketversand war vereinbart) abgewichen.

Die Post wird zu beweisen haben, dass das Einschreiben an einen Berechtigten ausgeliefert zu haben. Kann sie das nicht, weil vielleicht ein Nichtberechtigter unterschrieben hat, kann es dazu kommen, dass die Sendung als nicht zugestellt erklärt werden muss. Jetzt sind Einschreiben aber nur mit EUR 25,00 versichert. Es fehlen zum Warenwert EUR 36,00, für die du möglicherweise aufzukommen hast. Die wären nur abgesichert, falls der vereinbarte Paketversand erfolgt wäre.

Insofern ist es umso wichtiger, jetzt umgehend (morgen früh) die auf deinem Einlieferungsbeleg vermerkte Telefonnummer der Deutschen Post anzurufen und einen Nachforschungsauftrag zu erteilen.

Weise deinen Käufer daraufhin und bitte ihn, sich bei den Nachbarn zu vergewissern, dass kein Einschreiben an ihn abgegeben wurde. Nicht selten liegt so etwas oben auf dem Schrank, der Empfänger hat es nur zwischendurch vergessen und so konnte es nicht ausgehändigt werden.






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-- Editiert am 01.11.2009 21:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

uiuiui, da hab ich mir ja ein ganz schönes ei gelegt. nur wegen eines dummen fehlers.

noch dümmer dabei ist, dass ich schon 2x mit der post telefoniert habe und diese mir auch telefonisch bestätigten, dass das paket an die angegebene anschrift geliefert wurde, aber das ganze als einwurfeinschreiben, also ohne unterschrift erfolgt ist. hier jetzt einen nachforschungsantrag zu stellen wird demnach nichts bringen, weil im endeffekt jetzt entweder der postbote oder der käufer das paket eingesteckt haben könnten.

ich will jetzt nicht soweit gehen und behaupten, dass der käufer versucht mich über den tisch zu ziehen. anhand seiner mails liest es sich eher so, als ob er wirklich die unschuld vom lande ist und andererseits aufgrund seiner nationalität mich entweder nicht versteht oder einfach nur auf unschuldig tut.

ich schätze ihr stimmt mir überein, wenn ich jetzt keinen nachforschungsantrag stelle oder ?





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

... ach und noch eine frage ... kann ich hierfür wegen betruges belangt werden ? zumindest will der käufer eine anzeige dahingehend erstatten ... das jetzt aber nun wirklich nicht oder ? betrogen habe ich ihn ja nicht, kann ja nachweisen, dass ich den artikel verschickt habe.

und weitere frage ... gehen wir davon aus er macht ernst, rechtsanwaltsschreiben kommt und ich gebe nach ... kostenmäßig zocke ich um wieviel ca. ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich schätze ihr stimmt mir überein, wenn ich jetzt keinen nachforschungsantrag stelle oder ? <hr size=1 noshade>


Ein Nachforschungsantrag hätte den Vorteil, dass man es schriftlich bekommt, dass die Sendung ausgeliefert wurde. Ansonsten zumindest einen Screenshot vom Sendungsstatus anfertigen.

Ein Einwurfeinschreiben hat natürlich den Nachteil, dass es überhaupt keine Unterschrift gibt. Der Postbote hakt die Sendung nur als zugestellt ab, wenn man so will. Wenn alles korrekt läuft, wirft er sie in den Briefkasten. Wenn sie nicht hineinpasst, was hier schon der Fall sein könnte, weil der Schlitz zu schmal war, gibt er sie im günstigsten Fall einem, der auf Klingeln (beim vermeintlichen Empfänger oder bei einem Nachbarn) öffnet, ab. Im ungünstigsten Fall legt er die Sendung auf den Briefkasten oder in den Hausflur und macht die Fliege.

Der Nachteil des Einwurfeinschreibens ist natürlich, dass es auf den ersten Blick nur beweist, dass etwas eingeliefert wurde, es ist nicht zu erkennen, an wen es gehen sollte, es gibt keine Empfangsquittung. Da man nichts unterschreiben muss und da nicht jeder die Besonderheiten dieser Zustellung kennt, kommt es zu mehr Reklamationen (die meisten wissen, dass der Beweis einer Zustellung ohne eine Unterschrift nicht einfach ist). Heißt einfach: Wenn ich nix unterschrieben habe, kann ich auch nichts bekommen haben (!).

Insofern ist die Reklamationsquote recht hoch. Oft wurden die Sendungen korrekt zugestellt, man weiß es aber nicht sicher, aus den die Zusteller betreffenden Gründen, die dargestellt wurden.

Jetzt hat natürlich zumindest im ersten Zug der Empfänger den schwarzen Peter, die Post behauptet, die Sendung wäre zugestellt worden. Es spricht zumindest jetzt einiges gegen ihn, seine Situation ist nicht einfach. Wenn eine Sendung zugestellt ist, wird eine Unterversicherung erst einmal keine Rolle spielen, die Ware wurde ja ausgeliefert. Diese Nuss hat der Empfänger zu knacken.

Jetzt hast du ja inzwischen einige neue Handys verkauft. 16 Stück seit Ende August zeigen deine Bewertungen, die Sache mit China hat seine Spuren hinterlassen. Das alles als "privater Verkäufer". Bisher sind wir immer davon ausgegangen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt (§ 447 BGB ). Wenn ein RA auf die Idee kommt, deine Verkäufe zu prüfen, wird das nicht haltbar sein. Beim gewerblichen Verkauf gilt aber § 447 nicht, es kommt nicht darauf an, dass die Sendung nachweisbar aufgegeben wurde, sondern darauf, dass sie dem Berechtigten nachweisbar zugestellt wurde (Verbrauchsgüterkauf § 474 Abs. 2 BGB ). Selbst eine Ablieferung beim Nachbarn würde nicht ausreichen (!). Du musst die Unterschrift des Empfängers oder einer im Haushalt lebenden oder sonst berechtigten Person vorweisen können.

Insofern etwas knifflig bei dir. Das nur zur Vervollständigung. Ob dem RA das jetzt auffällt, ist eine andere Sache. Du solltest aber prinzipiell nichts mehr unversichert oder unterversichert auf die Reise schicken.

quote:<hr size=1 noshade>... ach und noch eine frage ... kann ich hierfür wegen betruges belangt werden ? zumindest will der käufer eine anzeige dahingehend erstatten ... das jetzt aber nun wirklich nicht oder ? betrogen habe ich ihn ja nicht, kann ja nachweisen, dass ich den artikel verschickt habe. <hr size=1 noshade>


Ein Betrug wird dir nicht nachzuweisen sein, Ärger kann aber ins Haus stehen. Es kann Stress machen und Zeit kosten...

quote:<hr size=1 noshade>und weitere frage ... gehen wir davon aus er macht ernst, rechtsanwaltsschreiben kommt und ich gebe nach ... kostenmäßig zocke ich um wieviel ca. ? <hr size=1 noshade>


Nur wenn dich der Käufer vorher in Verzug gesetzt hätte, könnte er die Kosten für das RA Schreiben (etwas über EUR 30,00) als Verzugsschaden geltend machen.




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-- Editiert am 02.11.2009 07:09

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

... die Vogelstrauß Taktik hat gefruchtet ... danke für die hier gegebenen Infos & Ratschläge für die Zukunft. Der Fall wurde mittlerweilen von ebay automatisch geschlossen, da sich der Käufer gar nicht mehr gemeldet hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sagen wir es mal so, er kann dir nur keine negative Bewertung mehr geben, ansonsten hat er aber wenn ich nicht irre 3 Jahre Zeit seine Ansprüche geltend zu machen, da mußt also noch sehr lange deine Vogelstrauß Taktik anwenden...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

vogelstraßtaktik fruchtet immer noch ^^

mal kucken ob doch noch was in der nächsten zeit kommt

1x Hilfreiche Antwort

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