Käufer behauptet, Ware nicht bekommen zu haben

31. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
delu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet, Ware nicht bekommen zu haben

Hallo,

hoffe, daß Thema gab es noch nicht. Falls doch, habe ich es in dieser Weise nicht gefunden und man möge verzeihen, daß es noch mal auftaucht.

Zum Fall: Über Amazon bestellte ein Kunde eine gebrauchte Software. Verkauf von Privat, Versand war als Standardversand angegeben.
Ware wurde verschickt, als Standardversand, also nicht als versichertes Paket (DHL). Allerdings gibt es eine Quittung mit Datum und Stempel und Gewicht der Sendung.

Montags ging die Sendung in die Post, Sonnabend kam die Anfrage, wo denn die Bestellung bleiben würde. Darauf die Antwort: wie angekündigt am Montag verschickt... Zwei Tage später, nachdem die Sendung eine Woche unterwegs gewesen ist, kam eine neue mail mit dem Inhalt: Ware immer noch nicht erhalten, es soll sich darum gekümmert werden, wo sie geblieben ist, und wenn sie in absehbarer Zeit nicht eintreffen wird, wird Käufer sein Geld zurück verlangen.

Wie ist hier die Rechtslage? Verkäufer ist Privatverkäufer, Nachweis mit Adresse nicht vorhanden. Andererseits ein Zeuge, der beim packen der Sendung/Ware etc. dabei gewesen ist und eine Quittung, das etwas abgeschickt wurde.


Weiß jemand etwas zum Fall? Dann schon mal vielen Dank.

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13 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Ware wurde verschickt, als Standardversand, also nicht als versichertes Paket (DHL)
Wieso ist ein Standartversand bitte eine unversicherte Sendung?

Unter Standartversand direkt einen unversicherten Versand anzunehmen halte ich für bedenklich. Wurde dem Käufer vorher mitgeteilt, das der Standartversand ein unversicherter Versand war? War es am Versandpreis evtl abzusehen?

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#2
 Von 
delu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Frage. Standartversand heißt wohl nur, daß es innerhalb normaler Lieferzeiten versendet wird, und kein Expressversand oder ähnliches ist. Okay, stimmt, mein Fehler!!!

Das es ein unversicherter Versand ist, ist im Prinzip nur am Porto zu erkennen. Und das ist angegeben, ja.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Das Versandrisiko trägt hier der Käufer.

Das Problem ist das hier der Versand selbst nicht nachweisbar ist.

Man verfügt über den Nachweis per Zeuge das der Kaufgegenstand eingepackt wurde.

Man verfügt über den Nachweis per Quittung das irgendetwas zu einen bestimmten Datum irgenwohin versendet wurde.

Was fehlt ist, das der Kaufgegenstand mit dieser Quittung versendet wurde.

Somit befindet man sich leider in Beweisnot.

Der Käufer kann erfolgreich die Erstattung durchsetzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
delu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Zeuge beim Versand der Ware dabei war, wie sieht der Fall dann aus?



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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Man muss im Zweifelsfalle den Versand des Gegenstandes bzw. die Übergabe desselben an den Frachführer beweisen.

Dies KANN zwar durch eine glaubhafte Aussage eines Zeugen geschehen, der beim Verpacken bis zum anschliesenden Versand/Übergabe an den Frachführer ununterbrochen anwesend war.
Das vorhandensein solcher Zeugenaussagen kann jedoch keine Garantie bieten das dies dem Gericht als Beweis genügt.

Ideal wäre hier das führen eines Videobeweises.



Generell sind Zeugen besser als gar nichts.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
fritz122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo delu....

Das ist fast das selbe, wie bei meiner Situation hier:

http://www.123recht.net/Ebay-(Paypal)-Problem-mit-einem-K%C3%A4ufer-__f288596.html

Ich habe auch einen Zeugen, welcher von einpacken bis zur Absendung der unversicherten Ware als Luftpolsterbrief bis zum Briefkasteneinwurf, dabei war.

Der Käufer sagt eben auch, "Ware nicht erhalten" und hat auch noch von Paypal Käuferschutz bekommen obwohl die Paypal-Käufer-Richtlinien eindeutig schreiben, das es NUR Käuferschutz bei versicherten Sendungen gibt. Paypal macht eben was es will.

Dem Käufer Käuferschutz geben obwohl er es gar nicht erhalten darf (nach den gültigen Richtlinien) und dann von MIR das Geld zurück haben wollen.

Bin mal gespannt wan denn eine Inkassoforderung von Paypal kommt, gegen die ich dann gerichtlich vorgehe.

Wie weit ist es denn bei dir schon fortgeschritten, hat der Käufer schon Käuferschutz beantragt und hat DER sein Geld schon zurück von Paypal ? Und will nun Paypal auch das Geld auf deinem Paypalkonto sperren oder falls du es (wie ich es tat) auf dein Girokonto überweisen hast, will Paypal es zurück haben ?.


Gruß Fritz122
Schreib mal bitte wie der aktuell Stand ist.

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-- Editiert am 10.02.2011 01:52

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#7
 Von 
delu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Fritz,

heute hat sich das ganze vorläufig erledigt. D.h. an sich dürfte nichts überraschendes mehr kommen. Die Sendung kam zurück, mit dem Vermerk "Nicht abgeholt". D.h. der Käufer hat sie nicht von der Post geholt - warum auch immer (fehlender Zettel im Briefasten? Mit den Werbezeitungen weggeworfen?).

Die letzten Tage ging es mehr oder weniger stürmisch hin und her mit gegenseitigen Vorwürfen. Der eine hat angedeutet, daß die Sendung womöglich angekommen ist, er aber behauptet, es ist nicht der Fall. Der andere warf dann vor, es wäre nichts abgeschickt worden. Dann geschah erstmal gar nichts weiter, und nun ist das Päckchen wieder da.

Ob er es noch mal haben möchte, oder lieber sein Geld zurück, wird sich zeigen.

Gemeldet/Angezeigt hatte er scheinbar nicht - oder noch nicht (es gibt bei Amazon so eine "A bis Z Garantie"). Über paypal lief das ganze auch nicht, sondern über ein normales Konto, und da bucht Amazon selbst ab (oder schickt was rauf).

Ein Gerichtsverfahren steht also nicht bevor (obwohl, man weiß ja nie...).

Ich wünsche viel Glück, sollte sich tatsächlich der/das Inkasso melden. Schreibst Du dazu weiter in dem anderen Thread? Dann verfolge ich das mal.

Viele Grüße,
delu






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#8
 Von 
fritz122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo delu... ja dann ist's ja bei dir noch gut gelaufen.

Ich muss nun mal abwarten was passiert als nächstes.
ich berichte dann hier weiter.

Gruß Fritz122

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
delu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, zum Glück hat es sich geklärt.

Ich werde weiterhin ins Forum schauen. Wie gesagt: viel Glück!



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#10
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

@fritz122:
Verstehe dich nicht, Paypal hat doch in deinem Fall völlig korrekt gehandelt. Genau so, wie es in deren Richtlinien steht.

Und den K trifft am wenigsten Schuld!

Wenn ich als K Paypal in einer Auktion sehe, kaufe ich eher dort. Weiß ich doch, da bei Problemem (Ware kommt nicht an, warum auch immer) ich so evtl. mein Geld wieder bekomme.

> "... obwohl die Paypal-Käufer-Richtlinien eindeutig schreiben, das es NUR Käuferschutz bei versicherten Sendungen gibt."

Nee, es heißt:
> "Kann der Verkäufer den Versand durch einen gültigen Beleg nachweisen, erfolgt keine Rückzahlung durch PayPal."

Du meinst, der K hat pech, weil DU keinen beleg hast. Falsch!

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#11
 Von 
fritz122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo MarkusMa... du schreibst:
Du meinst, der K hat pech, weil DU keinen beleg hast. Falsch!

Wie kommst du denn da drauf das ICH das so denke ??? Das hat doch mit dem Käufer selbst, gar nichts zu tun. Es geht darum, das Paypal von mir meinen Verkaufserlös zurück haben will. Und die Verkaufsprovision, die haben Sie von mir auch gerne kassiert, das mal nicht zu vergessen.

Ob der Käufer nun meine Ware UND die Entschädigung von Paypal hat, kann man ja nicht behaupten, da es nicht nachweisbar ist.

Ja das mit der Käuferschutzrichtlinie stimmt, es gibt nicht nur bei versicherten Sendungen Käuferschutz sondern auch bei unversicherten Sendungen (wie bei meiner an den Käufer).

Bei meiner Sache ist es aber so, das Paypal nicht das Recht hat die Summe von MIR zurück zu fordern. Ich habe keinen Nachweis über die abgesendete Ware und Paypal kann mir nicht das Gegenteil beweisen. Somit steht hier Aussage gegen Aussage. Sowohl ich aber noch einen Zeigen habe, welcher vom Einpacken der Ware bis zum Briefkasten Einwurf dabei war.

Ich habe auch nun gestern Kontakt zu einem RA, welcher auf dem Gebiet Ebay-Recht spezialisiert ist Kontakt und der meinte nach erstem kurzem Überblick in meiner Sache, das das mit dem Zeugen ein guter Punkt ist.

Er ist auch der Meinung, wenn Paypal so was anbietet, auch für unversicherte Sendungen Käuferschutz zu geben, dann darf das nicht zu Ungunsten des Verkäufers geschehen.

Na ich warte nun erst mal die weiteren Schritte von Paypal ab.

Gruß fritz122




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-- Editiert am 10.02.2011 16:48

-- Editiert am 10.02.2011 16:49

-- Editiert am 10.02.2011 16:50

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#12
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Es geht darum, das Paypal von mir meinen Verkaufserlös zurück haben will."

Les mal die ABG durch, die du bei Paypal akzeptiert hast.
Da steht mit Sicherheit drin, das du versichert versenden must; und falls nicht, und der K das Geld zurückverlangt, sie von dir diesen Betrag zurückholen.



Sorry, wie kann man PP anbieten und unversichert verschicken, 100.000 von Beiträge zeigen doch genau dein Problem ....

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#13
 Von 
fritz122
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

MarkusMa schreibt:
Sorry, wie kann man PP anbieten und unversichert verschicken

Das ist ja das Problem, weil man ja als Ebay-er Paypal anbieten MUSS !!!

Und ich habe in der Artikelbeschreibung extra noch geschrieben:

Bitte NICHT auf das Paypalkonto, sondern auf das angebene Girokonto überweisen!.
Und habe dann noch extra in "Zahlunsoption" (oder so ähnlich) meine Bankverbindung meines Girokontos angegeben.

Der Käufer (vielleicht daher schon in betrügerischer Absicht.. man weis es ja nicht) hat natürlich einfach auf das Paypalkonto überwiesen, ich durfte dann auch noch 5,60 Euro Paypal Gebühren dafür zahlen.

Da kann man doch als Verkäufer gar nichts machen.

Gruß fritz122


-- Editiert am 10.02.2011 17:29

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