Käufer Reklamiert angeblich defekten Artikel

7. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)
Käufer Reklamiert angeblich defekten Artikel

Es geht um folgenden Artikel Auktion

Hallo und Gesundes neues an die Forianer. Ich habe obigen Artikel verkauft. Am 27.12. bekam ich eine Nachricht das der Artikel nicht der Beschreibung entspräche (1cm Toter Tochbereich rechts sowie "Klackernder Lüfter unter bestimmten WInkeln") und er die Daten des Kaufes haben möchte um zu prüfen ob er auf Gewährleistung hoffen kann. Im Anschluss daran 2Tage später bekam ich eine Nachricht das es schlecht aussieht mit Gewährleistung für mich und er noch mal versuchen werde BIOS und Firmware neu zu flashen er melde sich dann noch mal bei mir. Tat er auch einen Tag später wo er mir mitteilte das alle Versuche das Gerät in einen Brauchbaren zustand zu versetzen gescheitert seien und ich das Gerät zurück nehmen solle. Ich fragte was genau er probiert habe und er antwortete BIOS sowie Treiber hin und her geflasht. Ich habe in meiner Auktion die Garantie und Rücknahme ausgeschlossen, sicher habe ich nicht ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen, was das betrifft bin ich Laie. Auch wenn er evtl Recht haben sollte mit der Gewährleistung. Kann er doch nicht einfach dran rum basteln und dann Geld zurück verlangen. Zumal ich ja vorher a) gar nicht gefragt sondern vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und b) Ja gar nicht mehr prüfen kann ob der "Mangel" wie er Ihn beschreibt vorher schon da war oder nicht. Meine Freundin kann bezeugen das dass Gerät einwandfrei funktionierte bei mir bis zum Versand.Anbei noch der Schriftverkehr:

27.12 Seine Nachricht:

Moin,

ich bin wieder da und konnte mir das Gerät ansehen. Ich bin etwas enttäuscht, dass Sie gleich zwei nennenswerte Dinge nicht in der Beschreibung erwähnt haben. Zum einen Rasselt der Lüfter in bestimmten Winkeln unnatürlich laut und es liegt ein Proböpem mit dem Touchscreen vor, da dieser auf der rechten Seite einen ca 10mm vertikalen Streifen hat, wo touch nicht funktioniert.

Ich bitte datum, mir alle Daten des Kaufs weiterzuleiten, damit ich hier klären kann, ob ich hier auf Gewährleistung hoffen kann.

Gruß

Meine Antwort am 28.12. morgens:


Ich konnte derartige Probleme nicht fest stellen, haben Sie es schon mal mit einer Kallibrierung versucht?

Ich bin heute Abend wieder da und werde Ihnen dann die entsprechenden Daten Mailen.

Daten Abends übermittelt.

am 29.12. dann meine Nachfrage:


Hallo,

Wie siehts aus? Haben Sie die Daten bekommen? Eine Antwort wäre nett.

Dann seine Antwort:


Moin,

ich hab die Daten erhalten und mich etwas schlau gemacht. Richtug Gewährleistung wirds eng.

Ich werde jetzt nochmal Firmware und Bios auf upgraden und wenn es dann nicht weg ist, müssen wir uns nochmal unterhalten. Über den Lüfter hätte ich hinweggesehen, aber das Touch-Problem ist ein echtes Hindernis.

Melde mich morgen.

Tat er auch am 30.12.:


Hallo,

so, ich hab jetzt jede Möglichkeit ausgeschöft dieses Gerät in einen brauchbaren Zustand zu versetzen. Über das Klackern des Lüfters hätte ich hinwegsehen können, der unbenutzbare Bereich des Screens ist aber ein riesen Problem, weil gerade Windows 8 die rechte Seite stark nutzt. Da beide Fehler von Anfang an vorhanden und nicht in der Beschreibung aufgeführt waren, bitte ich um eine Rücknahme der Sache. Ich habe mich hier wirklich bemüht dies zu vermeiden, aber ich denke, wenn Sie Sich in meine Lage versetzen, würden Sie genauso handeln. Bitte lassen Sie uns diese Sache in aller Güte aus der Welt schaffen.

Meine Antwort darauf am selben Tag:

Welche Möglichkeiten im Detail meinen Sie? Was haben Sie alles versucht?



Die Antwort:



Alte (0005) und neue (0006) Touch Firmware, das neuere BIOS eingespielt. Der Fehler zeigt sich auch im BIOS, vorher wie nachher, daher ist die Softwareseite auszuschießen. Haben Sie noch eine Idee? In den Foren haben alle das Gerät einschicken müssen. Wenn Sie noch eine Idee haben, gerne."

Ich weiß nicht was ich davon halten soll zu mal er das Gerät am 25.12. in Empfang genommen hat und sich dann 2 Tage später meldet... Ich meine gut muss nix heißen. Jedoch was mich sehr Stört ist seine Bastelei und ich soll dafür nun die Zeche zahlen oder wie? Selbst wenn Gewährleistungsanspruch bestünde, müsste er nicht darlegen das der Mangel schon vorher da war, ebenso hätte er doch nicht einfach selbst Hand anlegen dürfen?

Habe das Gerät zurück schicken lassen um es zu Prüfen, besagte Mängel waren nicht vorhanden. Mir kommt es vor als gefalle der Artikel nur nicht.

Ich habe dem Käufer mitgeteilt das dass Gerät nach Prüfung keinerlei Defekte aufweist, daraufhin bekam ich folgenden Text:



"die Mängel sind NICHT Softwareabhängig und sogar im BIOS nachzuweisen, also kommen Sir mir bitte nicht mit einer fehlenden Kalibrierungsfunktion, zumal die 0006 FW KEINE SW-Kalibrierung mehr braucht. Im Internet findet man passende Foreneinträge, dass es sich hier um einen HW-Defekt handelt, der nur vom Hersteller behoben werden kann. Darüber hinaus ist der klappernde Lüfter, je nach Winkel, ebenfalls ein Sachmangel der NICHT im Beschreibungstext enthalten war und ebenso inakzeptabel ist!

Wenn Sie mir das Gerät zurückschicken werde ich die Sache an eBay und notfalls auch rechtlich eskalieren. Ich bitte Sie hiermit, mir das Geld zurück zu überweisen, da ich NICHT bereit bin, für ein defektes Gerät zu zahlen."

Irgendwie Merkwürdig das Ganze, habe auch mit dem Hersteller gesprochen, dieser sagt zum einen: 1. Durch das Aufspielen eines nicht offiziellen BIOS ist die Garantie/Gewährleistung abgelaufen da man nur für Offizielle Updates Supportet. 2. Soll ich mal den Fehler unter dem Original OS testen, wenn der Fehler dort auch auftritt ist es ein Hardwareproblem ansonsten Reines Softwareproblem unter Windows welches ebenfalls nicht vom Hersteller Supportet wird.

Im Vorfeld wollte der Käufer das Gerät abholen da es ein Weihnachtsgeschenk werden sollte, ich habe dies abgelehnt nach dem der Läufer mich mit mehreren Nachrichten bei ebay damit Bombardiert hat.

Sollte ich mit dem Posten der Nachrichten gegen die Forumsbedingungen verstoßen haben können diese gelöscht werden. Auch erwarte ich keine Rechtsberatung sondern Ideen und Tipps bzw. Hinweise Erfahrungen.

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
sicher habe ich nicht ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen, was das betrifft bin ich Laie
Somit musst du dannauch Gewährleisstung geben!, Jedoch ist dein Käufer in der Beweispflicht, dass der Fehler schon vor Versand bestand.

In wieweit das Flashen jetzt eine Rolle spielt kann ich nicht sagen, da müssten evtl Gutachter drüber entscheiden.

quote:
Im Vorfeld wollte der Käufer das Gerät abholen da es ein Weihnachtsgeschenk werden sollte, ich habe dies abgelehnt nach dem der Läufer mich mit mehreren Nachrichten bei eBay damit Bombardiert hat.
Oh man und wenn er 1000 Mails gesendet hätte, war doch die Zeit der Nächstenliebe, hättest ihn durchaus abholen lassen können. Die Retourkutsche kam jetzt auf diese weise, wobei er dich auch zur Abholung hätte via Anwalt auffordern können, da Abholung nicht ausgeschlossen war.

Nur eines rate ich dir, solltest du das Gerät dochirgendwie zurücknehmen, dann nur Zug um Zug, erst zurücksendenn lassen, danach zurückzahlen...


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Gerät habe ich ja schon hier, jedoch funktinoeirt es ja.

Der Käufer droht ja damit an ebay zu eskalieren oder "rechtlich" vor zu gehen wenn ich das Gerät zurück schicke. Damit werde ich ja genötigt es zu behalten.

Zum Thema Abholen, ich war Arbeiten von daher war es zeitlich nicht machbar.


Akula

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-- Editiert Akula_1980 am 08.01.2012 09:47

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Habe das Gerät zurück schicken lassen um es zu Prüfen, besagte Mängel waren nicht vorhanden.


Wo ist dann das Problem?

Dann muss der K auch die VSK zu dir und zurück tragen.

Du solltest ihn also bitten, dir die VSK (sendungsverfolgt, ausreichend versichert) vorzuschiessen, dann schickst du zurück.

Vorher musst du nur aus Beweisgründen in geeigneter Weise sicherstellen, dass du die Mangelfreiheit auch ohne das Gerät später nachweisen kannst. Händler, Zeugen, Fotos. Massgeblich ist ja sowieso der Gefahrübergang nach Verkauf, das gibt dir zusätzlich Sicherheit.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Als einzigen Zeugen habe ich meine Lebensgefährtin, ich weiß aber nicht in wieweit dies Gilt im schlimmsten Fall... Das Problem ist das der Käufer wie oben geschrieben droht an ebay zu eskalieren oder rechtliche Schritte einzuleiten wenn ich es zurück schicke.

Behalten kann ich es ja nicht einfach.

Akula

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Als einzigen Zeugen habe ich meine Lebensgefährtin ...


Ich dachte, du hast das Gerät jetzt vor dir?

Dann hast du es doch (noch) in der Hand, dich in jeder Hinsicht abzusichern.

Wenn kein Mangel festzustellen ist, kannst du das Gerät so lange behalten, bis es der K abholt, oder dir die VSK vorschiesst. Das solltest du ihm so mitteilen.

Wenn du den Streit scheust, gäbe es noch die Möglichkeit, den KV einvernehmlich mit dem K aufzuheben und das Gerät anderweitig zu verkaufen. Ein etwaiger Mindererlös bliebe dann aber an dir hängen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
quote:
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sicher habe ich nicht ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen, was das betrifft bin ich Laie
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Somit musst du dannauch Gewährleisstung geben!, Jedoch ist dein Käufer in der Beweispflicht, dass der Fehler schon vor Versand bestand.
Das ist falsch, ein unglücklich formulierter Gewährleistungsausschluss (etwa: "keine Garantie" oder "keine Haftung") reicht bei Privatverkäufern in der Regel aus; dazu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich hatte Ihm angeboten das Gerät Portofrei zurück zu senden nach dem ich Ihm mitteilte das keine Mängel vorhanden sind. Darauf bekam ich die Nachricht von wegen wenn ich zurück sende dann ebay eskalation und so. Kann ich dennoch jetzt die VsK fordern?

Akula

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Somit musst du dannauch Gewährleisstung geben!, Jedoch ist dein Käufer in der Beweispflicht, dass der Fehler schon vor Versand bestand.

Das ist falsch, ein unglücklich formulierter Gewährleistungsausschluss (etwa: "keine Garantie" oder "keine Haftung") reicht bei Privatverkäufern in der Regel aus; dazu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile. <hr size=1 noshade>


Das hatte ich ganz überlesen, reckoner hat völlig Recht.

I.Ü. ist ja gar kein Mangel feststellbar.

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich dennoch jetzt die VsK fordern? <hr size=1 noshade>


Ja, bei einer unberechtigten Mängelrüge muss die der K zahlen, u.U. kannst du sogar Schadensersatz fordern, siehe VIII ZR 246/06

Wenn du aber Streit aus dem Weg gehen willst, s.o., anderweitig verkaufen, KV vorher aufheben.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Akula,

quote:
dann ebay eskalation und so.
Was meint denn der Käufer eigentlich damit, oder was befürchtest du so schlimmes?

Über Ebay gibt es da nichts wirklich dramatisches, und juristisch befindest du dich doch in einer hervorragenden Position (du besitzt zur Zeit den - mängelfreien!!! - Gegenstand). Soll er doch klagen.

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 08.01.2012 12:09

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Naja wenn ich Ihm den Tablet zurück schicke das er den dann beschädigt und mir dann evtl. in die Schuhe schiebt. Und zum anderen wenn er wirklich einen Anwalt einschaltet wird es teuer denke ich mal. Ich habe ja meine Lebensgefährtin als Zeugen. Wenn er nun auch einen Zeugen hat? Medion meinte gestern wenn das Gerät zugeschickt würde im Original Zustand sprich BIOS und Software würde man das Gerät prüfen und dann innerhalb der Garantie sogar kostenlos reparieren. Das Gerät funktioniert ja auch normal.

Hab im übrigen noch eine Erklärung bekommen vom K. bzgl. der Nachvollziehbarkeit des Problems und die Gründe seiner Ansprüche nach dem ich nach Quellen für entspr. Forum gefragt hatte.

"u.A. http://www.wetab-community.com/index.php?/topic/13740-touchscreen-firmwareupdate-fehlerhaft/page__st__20 ab Post #27

Es ist nicht funktionsuntüchtig, aber es ist fehlerhaft! Ich habe in der Annahme gekauft, dass der Screen zu 100% funktioniert, und nicht zu 98% und ich bin nicht bereit HW-Eingriffe vorzunehmen. Zu dem Lüfter muss ich wohl nichts sagen, das Problem liegt auf der Hand. Beide Probleme für sich hätten 1. in die Bereibung gehört und sind 2. ein valider Grund für eine Rückabwicklung.

Damit auch Sie das Touch-Problem nachvollziehen können: öffnen Sie Paint oder ein anderes Malprogramm, setzen das Fenster so, dass die rechte Screenseite komplett "bemalbar" ist und versuchen dann rechts an der Seite vernünftige Striche zu machen. Sie werden einen markanten Unterschied zum Rest des Schirms feststellen. Dies mag für Ihre Anwendungsgebiete irrelevant sein, nicht für meine und da nicht zur Debatte steht, wie man das Pad nutzt, ist es nicht hinnehmbar.

Versetzen Sie Sich bitte in meine Lage, ich will Sie nicht übers Ohr hauen, ich will Ihnen nichts böses, ich wollte nur ein 100% funktionierendes WeTab. Dies konnten Sie leider nicht liefern, ob mit Absicht oder nicht ist mir an dieser Stelle egal. Sie haben das Gerät wieder so in den Händen wie zum Zeitpunkt der verkaufs, daher bitte ich sie abermals, der Rückabwicklung zuzustimmen."



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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Funktioniert der Screen jetzt vollständig oder nicht?
Das ist mir jetzt noch nicht so ganz klar.
Sollte tatsächlich ein Mangel vorliegen so müssen sie m.E. Rückabwickeln.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja der Screen geht, ging vorher auch schon.

Akula

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Nimm eine Videokamera mit vernünftiger Auflösung.

Schalte sie ein und filme alles - wichtig - ohne die geringste Unterbrechung:

Filme das Pad von allen Seiten und insbesondere die Serienummer.

Schalte es ein filme den Start vorgang.

Dann drehe es dann langsam in alle Winkel.

Dann machst du genau DAS:

quote:
Damit auch Sie das Touch-Problem nachvollziehen können: öffnen Sie Paint oder ein anderes Malprogramm, setzen das Fenster so, dass die rechte Screenseite komplett "bemalbar" ist und versuchen dann rechts an der Seite vernünftige Striche zu machen. Sie werden einen markanten Unterschied zum Rest des Schirms feststellen. Dies mag für Ihre Anwendungsgebiete irrelevant sein, nicht für meine und da nicht zur Debatte steht, wie man das Pad nutzt, ist es nicht hinnehmbar.


Schalte Pad und dann die Kamera aus.

Dieses Video aufbewahren (am besten auch auf DVD brennen).


Damit hatst du einen gerichtsfesten Beweis in welchem Zustand das Pad bei dir war und auch welches Pad es war (wegen der Seriennummer).

Erfolgreiche Manipulationen des Käufers dürften damit ausgeschlossen sein.


Ich persönlich habe damit schon 2x beste Erfahrungen gemacht.



Die Freundin ist als Zeugin nur begrenzt tauglich:
1. viele Richter neigen dazu den Familienmitgliedern nicht sozu glauben wie unabhängigen Dritten
2. eine Beziehung kann in die Brüche gehen. Die Kooperationsbereitschaft zur Ausssage leidet entsprechend.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Habe den Käufer noch mal angeschrieben mit folgendem Text:

"Kann es sein das Sie etwas unzufrieden sind weil Sie den Artikel damals nach Auktionsende nicht abholen konnten und es somit kein Geschenk wurde wie Sie es damals sagten? Ich meine wo ist das Problem? Das Gerät funktioniert sogar unter Windows 8 und auch der rechte Bereich der ja so "stark" genutzt wird für das seitliche Menü. Kann es nicht auch sein das Sie das Gerät einfach nicht mehr wollen oder es Ihnen nicht zusagt? Zum Thema "Gerät wieder so in den Händen wie zum Zeitpunkt der Verkaufs" nein habe ich nicht da sie Nachweislich ein anderes BIOS aufgespielt haben und dadurch den Bootloader überschrieben, wodurch die Garantie und Gewährleistung des Herstellers Medion ausgeschlossen wurde. Medion bietet keinen Suppport für derartige Geräte. Im übrigen im Link sind es nur Vermutungen das die Hardware defekt ist. Ich kann natürlich auch das Gerät an den Hersteller zur Prüfung schicken."

darauf bekam ich dann diese Antwort:

"ich bitte Sie, bei den Fakten zu bleiben. Es war schade, dass es nicht rechtzeitig geklappt hat, aber das war kein Beinbruch. Wenn Sie sich kurz den Verlauf der letzten Tage ansehen, sollten Sie feststellen, dass ich mich sehr um eine Lösung für das Problem bemüht habe. Denn sonst hätte ich wohl kaum die Zeit investiert, Lösungen zu suchen und auch Sie zu konsultieren.

Apropro Lösungen. Das BIOS habe ich aufgespielt, um die Sache noch zu "retten". Das Sie mir daraus jetzt einen Vorwurf machen, finde ich mehr als frech.

Genauso frech empfinde ich langsam Ihre Aussagen. Ja, in gefühlt 5 von 10 Fällen geht das Menü auf... wenn mein Auto in 5 von 10 Fällen nicht anspringt, ist das genauso wenig akzeptabel. Zumal es sich ja auf beliebige andere Anwendungen, egal welches Betriebssystem, auswirkt, welche Schaltflächen in dieser Region haben. Darüber hinaus sind Sie in keiner Weise auf meine Anleitung zur Reprodultion eingegangen, genauso wie Sie keinerlei Stellung zum rasselnden Lüfter nehmen.

Fakt ist, das Gerät weist beide Mängel auf und ich werde nicht darauf warten, dass Sie sich an den Hersteller wenden, noch werde ich dies tun, da ich ein nach Ihrer Beschreibung fehlerfreies Gerät erstanden aber nicht erhalten habe.

Ich werde mich morgen Abend an die Streitstelle von eBay wenden, wenn ich bis dahin nichts mehr von Ihnen gehört habe.

Es tut mir leid, dass es so weit kommen muss, aber Mängel bleiben Mängel, egal wie sehr Sie versuchen diese wegzudiskutieren."

Was meint Ihr dazu? Insbesondere da er sich ja auf die Beschreibung beruft. Der Lüfter gibt normale geräusche von sich im Normalen betrieb. Und Paint werde ich noch mal testen, Scrollen geht ja im IE mit der rechten Leiste.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Mache die Beweissicherung wie oben beschrieben, teile dem Käufer mit, das das Gerät fehlerfrei funktioniert und nach Zahlung der Versandkosten an ihn übersendet wird.


Das verpacken sollte im beim Versender erfolgen, auch hier verpcken und übergabe an den Versender lückenlos filmen und Frundin als Zuege mitnehmen.
Am besten mit DHL, kaufe so ein Packset und polstere besonders gut. Am besten Polster, Innenkarton, Polster, Außenkarton.

Nicht das er dir noch eine verpasst wegen Versandschaden durch unsachgemäße Verpackung ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Akula,

auf die berechtigte Frage "Funktioniert der Screen jetzt vollständig oder nicht?" hier im Forum hattest du nur lapidar mit "Ja der Screen geht, ging vorher auch schon." geantwortet.
Aber andererseits zitiert(?) der Käufer in dem Schriftwechsel "in gefühlt 5 von 10 Fällen geht das Menü auf", war das wirklich eine Aussage von dir?

Wenn ja, dann ist das natürlich ein Mangel. Das sind auch nicht die weiter oben erwähnten 98%, welche man vielleicht als einwandfrei sehen könnte bzw. müsste*, sondern nur 50%.

*beispielsweise läuft praktisch keine Standardsoftware 100%ig korrekt, trotzdem liegt aber kein Mangel vor

quote:
ein anderes BIOS aufgespielt haben und dadurch den Bootloader überschrieben, wodurch die Garantie und Gewährleistung des Herstellers Medion ausgeschlossen wurde
Das ist natürlich auch wieder falsch, die Gewährleistung kann so nicht ausgeschlossen werden, nicht von Medion und auch nicht von dir (so sie denn von dir überhaupt eingeräumt wurde, imho nämlich nicht).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Stefan

nein das mit den Menüs ist keine Aussage von mir sondern vom Käufer, er findet meine Aussagen frech. "Genauso frech empfinde ich langsam Ihre Aussagen. Ja, in gefühlt 5 von 10 Fällen geht das Menü auf... wenn mein Auto in 5 von 10 Fällen nicht anspringt, ist das genauso wenig akzeptabel."


Ich hab gestern beim Herstelle angerufen und ich habe gefragt wie es mit Reperatur aussieht, dass BIOS ist modifiziert ob das dennoch geht. Darauf kam die Antwort "durch die Modifikation haben sie den Bootmanager geändert um ein anderes OS aufspielen zu können. Dafür geben wir keinen Support, wenn sie das Gerät einschicken, bekommen sie von den Kollegen einen Kostenvoranschlag..." darauf fragte ich was denn sei wenn das Gerät im Originalzustand ist. Er meinte "dann prüfen wir das Gerät und Reparieren es auch kostenfrei da Sie ja noch Garantie usw, haben, nur bei einer modifizierten Version nicht da wir diese nicht Supporten."

Ich habe zwischenzeitlich besagten Painttest gemacht und was soll ich sagen ich kann einen streifen von 10mm ohne Probleme ausmalen. Zum Lüfter der schnarrt etwas wenn man druck auf die Geräteunterseite ausübt. Im normalen Betrieb liegend oder im Buchständer stehend gibt es keinerlei Geräusche seitens des Lüfters. Ich sitz hier nun schon 2h und fummel an dem Ding rum mache immer wieder tests, fahre rauf und runter. Jedesmal das gleiche Ergebniss, ich kann bis zum Rand malen.

Stefan was meinst du mit: "(so sie denn von dir überhaupt eingeräumt wurde, imho nämlich nicht)"

Ich habe ja nich explizit geschrieben ausschluss der gewährleistung. Aber es gibt wohl Gerichte die dies dennoch so sehen da ein Laie mit Garantie idR. Gewährleistung meint da er ja kein Fachmann ist. Hattest du aber auch schon geschrieben an anderer Stelle. Was hätte ich denn im schlimmsten fall zu befürchten? Ich scheine auch nicht der einzige bei ebay zu sein dem das passiert. In wieweit bekommt ein Käufer denn Recht bei solchen fällen? Was würde ein Anwalt zu Ihm sagen?

Und vorallem wer muss wann den Anwalt zahlen?

Akula

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
In wieweit bekommt ein Käufer denn Recht bei solchen fällen?

Da frag mal die Kollegen aus den Hellseherforum ...

Die Meinung diesbezüglich ist gespalten.



quote:
Was würde ein Anwalt zu Ihm sagen?

Das selbe was wir dir vorformuliert haben.



quote:
Und vorallem wer muss wann den Anwalt zahlen?

Der Auftraggeber zahlt den Anwalt.
Geht es vor Gericht, bestimmt der Richter wer was zahlt.
In der Regel zahlt der Verlierer alles.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Akula,

quote:
nein das mit den Menüs ist keine Aussage von mir sondern vom Käufer
OK, hatte ich dann falsch verstanden.
Aber stimmt denn die Aussage, also reagiert das Menu nur manchmal oder zumindest nicht jedes mal? (Oder liegt es an seinen Wurstfingern?;-)

Die Aussage von Medion bezüglich BIOS-Update ist wohl korrekt, es ist dabei aber von der Garantie die Rede. Mir ging es nur um die Gewährleistung, das ist ein großer Unterschied. Und für die Gewährleistung ist ein BIOS-Update etc. fast völlig bedeutungslos, außer der Mangel kommt genau daher.
Das ist ähnlich als wenn ich bei meinem Auto nachträglich Alufelgen montiere, ein eventueller Motroschaden würde trotzdem unter die Gewährleistung fallen (in dem Fall sogar unter die Garantie, aber das ist wieder ein anderes Thema).

quote:
Stefan was meinst du mit: "(so sie denn von dir überhaupt eingeräumt wurde, imho nämlich nicht)"
Du hast es schon richtig verstanden, imho hast du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen. Ganz sicher ist das aber nie, kommt immer auf den Richter an.
Und manchmal auch auf die genaue Formulierung. Beispielsweise könnte ein Käufer eines nur wenige Monate alten Gerätes, das auch ausdrücklich als solches beworben wurde, darauf vertrauen, dass der Verkäufer wiederum seine Gewährleistungsrechte gegenüber seinem Verkäufer ausübt bzw. diese Rechte an den Käufer abtritt (wenn überhaupt, dann würde ich nur Letzteres machen).

quote:
Und vorallem wer muss wann den Anwalt zahlen?
Der der den Prozess verliert natürlich.

Jedenfalls brauchst du (noch) keinen Anwalt, wie schon gesagt bist du doch in einer hervorragenden Position, du hast sowohl das Geld als auch das Gerät (bei den Käufern ist es oft genau anders herum, so auch hier:-).

Imho hast du jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Das Gerät wieder zum Käufer schicken, vorher natürlich - wie von Harry van Sell schon angemerkt - alles gut dokumentieren.
Im Anschluß daran könnte der Käufer allerdings vor Gericht ziehen, Ausgang wie immer ein bisschen ungewiss.
In dem Fall wirst du ja sicher noch mal hier schreiben, das können wir ja dann noch besprechen (mit oder ohne Anwalt, mögliche Kosten, etc.).

2. Das Geld zurückzahlen. Dazu sollte aber der Käufer verbindlich mit einer Rückabwicklung des Vertrages einverstanden sein, und zwar unter Aufgabe aller weiteren Forderungen (insbesondere Schadenersatz).
Eine diesbezügliche Mail über das Ebaysystem sollte imho reichen (nicht aber eine normale Mail).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
1. Das Gerät wieder zum Käufer schicken, vorher natürlich - wie von Harry van Sell schon angemerkt - alles gut dokumentieren.
Im Anschluß daran könnte der Käufer allerdings vor Gericht ziehen, Ausgang wie immer ein bisschen ungewiss.


Dann muss der K aber vorher die VSK erstatten. Damit sollte man ihn in Verzug setzen.

DHL holt übrigens für wenig Geld auch zu hause ab. Dann erspart man sich den Aufbau einer eigenen Filmproduktion.

Wenn die Garantie erloschen ist, ist das Gerät durch die Bastelei wesentlich verschlechtert, eine Rückabwicklung nicht mehr durchsetzbar und auch nicht sinnvoll.

Wenn das Gerät jetzt abstürzt, lässt sich nicht mehr nachweisen, woran das liegt, klassisches Eigentor.

Ein 2.-Verkauf würde deutlich weniger erbringen.

Erstattet der K die VSK nicht, müsste man das Gerät ggf. bis zur Verjährung für K aufheben. Er müsste ggf. den RA vorfinanzieren, er müsste aktiv werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo flawless,

quote:
Dann muss der K aber vorher die VSK erstatten. Damit sollte man ihn in Verzug setzen.
Ja, aber ob die Versandkosten hier noch die große Rolle spielen? Vielleicht wäre auch der TE froh, die Sache endlich vom Tisch zu haben.
Ich persönlich habe beispielsweise auch noch einen vor über einem Jahr gekauften Artikel hier rumliegen (mir fehlt eine Rücksendeadresse, die Ware kam aus Hongkong und dorthin sende ich nicht, schon gar nicht auf meine Kosten - Geld zurück war kein Problem, lief über Paypal). Das ist schon blöd, und benutzen will ich das Ding auch nicht (wer weiß, die Verjährungsfrist ist ja noch nicht um), also belegt es nur Platz im Schrank. Sorry, war jetzt ein wenig OT.

quote:
DHL holt übrigens für wenig Geld auch zu hause ab. Dann erspart man sich den Aufbau einer eigenen Filmproduktion.
Und was soll das groß ändern?

Um zu beweisen, was wirklich in dem Paket drin ist, muss man, um sicher zu gehen, auf jeden Fall filmen (Zeugen reichen normalerweise natürlich auch, ist aber eben nicht ganz sicher).
Und ob der Paketbote so lange wartet, bis eingepackt und zugeklebt ist? Da geht das imho in der Postfiliale doch etwas einfacher. Und wenn man freundlich fragt, bekommt man vielleicht auch noch eine schriftliche Bestätigung von dem Schaltermitarbeiter über den Inhalt (ich glaube, das sollen die nicht machen, aber fragen kostet ja nichts).

Übrigens ist auch ein Film bestimmt kein ganz sicherer Beweis. Die Zauberkünstler, die ich manchmal im Fernsehen sehe, könnten dann nämlich sehr schnell sehr reich sein; ich erkenne da jedenfalls fast nie, wie und wohin da Gegenstände plötzlich verschwunden sind. :grins:

quote:
Ein 2.-Verkauf würde deutlich weniger erbringen.
Das mit dem BIOS-Update bräuchte ja nicht erwähnt werden. Solange das Gerät einwandfrei läuft, sehe ich da kein Problem.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Solange das Gerät einwandfrei läuft, sehe ich da kein Problem.

nicht erwähnte aber bekannte unautorisierte BIOS-Version = arlistige Täuschung bei Verkauf ohne Mitteilung ?
Selbst wenn es einwandfrei funktioniert ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ja, aber ob die Versandkosten hier noch die große Rolle spielen? Vielleicht wäre auch der TE froh, die Sache endlich vom Tisch zu haben.


Das ist jetzt eine strategische Überlegung. Einmal muss man es TE sagen, dass das K zu zahlen hat. Bei der Sachlage ist auch nicht einzusehen, dass TE in Vorleistung geht.

Zum anderen könnte es so laufen: K rennt empört zum RA, "der rückt mein Gerät nicht heraus, weigert sich rückabzuwickeln".

Der RA erzählt ihm dann dasselbe, was wir ihm hier gesagt haben. Und: Ohne das Gerät könne er gar nichts beweisen.

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass K dann kleinlaut die VSK überweist und die Geschichte endet.

quote:
quote:DHL holt übrigens für wenig Geld auch zu hause ab. Dann erspart man sich den Aufbau einer eigenen Filmproduktion.

Und was soll das groß ändern?


Das ist auf die völlig unpraktikablen Vorschläge von HvS bezogen. Er lebt in einer Welt von Schwerkriminellen, Lügnern, Betrügern, Abzockern.

So, bei Abholung, spart sich TE wenigstens die Filmaufnahmen seiner Freundin von der Haustür bis zur Abgabe bei der Post. Und die komischen Blicke der Leute.

Aber im Ernst: Ein Zeuge reicht völlig aus, einen Gegenzeugen kann K nicht aufbieten, substantiiertes Bestreiten ist ihm gar nicht möglich.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
nicht erwähnte aber bekannte unautorisierte BIOS-Version = arlistige Täuschung bei Verkauf ohne Mitteilung ?
Das ist doch Unsinn. Solange dadurch kein Mangel begründet wird, also das Gerät einwandfrei läuft, ist das nicht mitteilungspflichtig. Und warum sollte ein BIOS-Update in Zukunft Probleme machen? Wenn, dann klappt das Update selbst nicht und man steht da und kommt u.U. gar nicht mehr weiter, das ist aber hier nicht der Fall.

quote:
So, bei Abholung, spart sich TE wenigstens die Filmaufnahmen seiner Freundin von der Haustür bis zur Abgabe bei der Post. Und die komischen Blicke der Leute.
Ich hatte es so verstanden, dass man zur Postfiliale geht und erst dort einpackt. Ansonsten müsste ja - ununterbrochen - der ganze Weg gefilmt werden, das halte ich für schwer realisierbar (da ist dann plötzlich der Akku leer, der Kameramann hat für kurze Zeit das Paket nicht im Bild u.s.w.).
Nur mal so: Sind in Postfilialen eigentlich Filmaufnahmen erlaubt? Ich meine, weil das ja praktisch auch Bankfilialen sind, imho kann das dort aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Oder aus Datenschutzgründen, man filmt ja zwangsläufig auch andere Kunden mit.

quote:
Aber im Ernst: Ein Zeuge reicht völlig aus, einen Gegenzeugen kann K nicht aufbieten, substantiiertes Bestreiten ist ihm gar nicht möglich.
Sehe ich ähnlich. Viel wichtiger fände ich, das Gerät eindeutig identifizieren zu können (Seriennummer, Beschädigungen fotografieren), damit der Käufer nicht einfach ein baugleiches Gerät unterschiebt. Ab einem bestimmten Wert mache ich das standardmäßig.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Zunächst mal an der Stelle schon mal danke für die Zahlreichen antworten. Es gibt neues:

"Moin,

was halten Sie mal von einem Telefonat? Vielleicht können wir da besser klären, was Sache ist und zusammen am Gerät die Dinge versuchen nachzuvollziehen. Vielleicht lösen wir damit die Unstimmigkeiten schneller auf. Es ist für mich einfach unverständlich, dass keine meiner Beobachtungen bei Ihnen nachvollziehbar seien sollen.

Dazu möchte ich sagen, dass ich keiner meiner Mails unhöflich sein wollte, ich meine ich bin im Gegenteil sogar sehr sachlich geblieben, während Sie mich persönlich angegriffen haben (bzgl. ich sei sauer wegen Versanddatum).

Würde mich freuen, wenn wir dies einrichten könnten, die Sache liegt mir schwer im Magen und ich möchte dies alsbald aus der Weltschaffen, wie Sie sicherlich auch.

Zum Thema BIOS und Gewährleistung: Haben Sie eine Quelle für den Gewährleistungsverlust? Können Sie nachweisen, dass Ihr RAM-Tausch nicht das gleiche bewirkt hat und Sie darüber hinaus dadurch versehentlich das Displaykabel leicht beschädigt haben, sodass es zu dem Touch-Problem überhaupt erst kam?

Wie gesagt, ich denke das hier ein Telefonat, in aller Ruhe und Freundlichkeit, vielleicht Abhilfe schafft."

Dies bekam ich als Antwort heute als ich gestern auf seine Nachricht nur geantwortet hatte das ich den Fall bereits an die enstpr. Stelle an ebay weitergeleitet habe und gern darauf warte was ebay dazu meint.

Das Thema Video. Ich kann gerne ein Video machen allerdings nur mit Handy da ich keine Videokamera habe. Abgesehen davon, ist dieser Aufwand wirklich erforderlich? Auch wenn es meine Freundin ist kann sie doch perse nich unglaubwürdig sein... Zumal ja Meineid doch Strafbar ist.

Was mach ich denn wenn ich das Gerät nun doch Versende und dann später kommt Post von seinem Anwalt? Ich kann doch dann entspannt sein da er die Beweislast hat das der unterstellte Mangel vorher schon da war wenn ich mich richtig erinner.

Bitte nicht schlagen falls das schon tausend mal gesagt wurde ;-)

Akula

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Abgesehen davon, ist dieser Aufwand wirklich erforderlich?

Nein, du kannst es auch lassen.
Wenn du dann jedoch vor Gericht wegen etwas Bequemlichkeit in Beweisnot bist und den Prozess verlierst ...
Geschildert hbe ich nur wie maneine möglichst gerichtsfeste Beweisgrundlage schafft.



quote:
Auch wenn es meine Freundin ist kann sie doch perse nich unglaubwürdig sein...

Es gibt gewisse Erfahrungen aus Prozessen...
Der Richter ist in seiner Beweiswürdigungn frei. Wenn er der Freundin nicht glaubt, und du keine weiteren Beweismittel hast, hast du halt Pech gehabt.



quote:
Zumal ja Meineid doch Strafbar ist.

Wenn der Richter der Freundin nicht glaubt, ist es kein Meineid.
Zum anderen müsste die Freundin dazu erstmal unter Eid stehen.

Und wenn sie aussagt
'Ja da war mal etwas vor einem Jahr, er hatte sich mit einem Käufer wegen eines Web-Tabs gestritten weil etwas nicht funktionierte. Aber was genau - ich erinnere mich nicht mehr, das ist ja schon so lange her.'
dann viel Spass zu beweisen, das dies nicht der Wahrheit zum Zeitpunkt der Aussage entspricht ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
und gern darauf warte was eBay dazu meint.


Die Meinung Ebays ist grundsätzlich irrelevant.
Relevant ist nur ob ein Mangel vorliegt oder eben nicht.
Ebay wird nicht helfen wenn Sie Pech haben bekommen Sie nur Textbausteine als Antwort. :-)



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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Dann werde ich morgen mal ein Video machen und irgendwo hochladen. Dann könnt ihr euch das ja mal angucken...

Akula

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Ich hatte es so verstanden, dass man zur Postfiliale geht und erst dort einpackt.

Korrekt



quote:
Nur mal so: Sind in Postfilialen eigentlich Filmaufnahmen erlaubt?

Die Post macht sie ja selbst dort ;-)
Aber natürlich können private Aufnahmen untersagt werden.



quote:
man filmt ja zwangsläufig auch andere Kunden mit.

Das kann man aber durchaus vermeiden.



Sehr gute Erfahrung habe ich mit diesen integrierten Tabakwaren-Lottoannahme-Copyshop-Filialen gemacht.
Dort sind keinen sturen Beamten, sondern realistische Geschäftsleute.


In meiner Stammfiliale stellte ich das Pakte hin, filme das Gerät mit Seriennummer und von allen Seiten, packe es ein und übergebe es.
Ich hatte 2 Fälle:
Ein Anwalt hat zurückgezogen, nachdem ich im die CD mit dem Video geendet habe, ein anderer hat nach einem Hinweis des Richters die weiße Flagge gehißt.



quote:

Das ist auf die völlig unpraktikablen Vorschläge von HvS bezogen. Er lebt in einer Welt von Schwerkriminellen, Lügnern, Betrügern, Abzockern.

Ich lebe in der Realität.
Da hier absehbar ist das der Käufer weiterhin Probleme macht, sollte man sich absichern.

Natürlich kann man, wenn man nur Bücher und Kommentarhefte wälzt nur die Theorie wiedergeben. Dummerweise unterscheidet sich diese teilweise eklatant von der Realität.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Akula_1980
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Update:

Nach dem ich mit dem Käufer telefoniert hatte, bat dieser mich um ein BIOS Update, er sagte Wenns Schief geht behalten Sie das Geld und schicken mir das Tab, wenns klappt behalten Sie das Tab und ich bekomme mein Geld wieder. Nach dem wir uns auf Rückabwicklung geeinigt haben.

Ich versuchte das Bios in den Originalzustand zu setzen. Und ende im Gelände. Gerät ist gestorben. :-( Habe ich dennoch eine Verbindlichkleit mit Ihm? Ich habe es auch schriftlich von Ihm bekommen. Ich schick das Teil zurück und dann ist das Thema vom Tisch oder?

Akula

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