Käufer (Privat) schickt anderen Artikel an Verkäufer (gewerblich) zurück

7. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)
Käufer (Privat) schickt anderen Artikel an Verkäufer (gewerblich) zurück

Hallo zusammen,

wie verhält es sich bei folgendem Problem.

Der Kunde hat eine wasserdichte Hülle geordert und geliefert bekommen, da Sie Ihm nicht gefiel, hat er diese zurückgeschickt. Wir haben nun eine bauähnliche, aber dennoch andere Hülle von dem Kunden zurückerhalten.

Wir haben nun dem Kunden geschrieben, dass es sich um ein anderes Modell handelt und wir die Hülle zurücksenden, aber den Widerruf nicht akzeptieren können.
Kunde droht hierauf mit Anwalt und behauptet es wäre die Hülle die wir zugesandt hätten.

Wir vermuten, dass wir hier vom bisherigen Standpunkt abweichen und dem Kunden eine Rückerstattung zukommen lassen müssen, sind uns aber nicht 100%ig sicher. Der Kunde sagt wir sollen Ihm beweisen, dass wir nicht eine andere Hülle zugesandt haben. Stimmt das so ?

Mit freundlichen Grüssen,
Litengo

-- Editier von Litengo am 07.07.2017 06:41

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Litengo):
Der Kunde sagt wir sollen Ihm beweisen, dass wir nicht eine andere Hülle zugesandt haben. Stimmt das so ?
Ja, das stimmt so. Du behauptest, dass die Hülle nicht derjenigen entspricht die der Kunde bekommen hat. Du musst deine Behauptung beweisen können wenn du den Widerruf verweigern möchtest. Kannst du beweisen was der Kunde erhalten hat? Wenn nicht, dann hast du sehr schlechte Karten. Evtl. kannst du ja nachweisen, dass die zurückgesendete Hülle überhaupt nicht von euch vertrieben wird und diese von einem Hersteller ist den ihr gar nicht im Programm habt. Das wäre dann schon mal ein gutes Indiz dafür, dass der Kunde gelogen hat. Das wäre dann auch etwas, was man in einem Prozess würde anbringen können.

Signatur:

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

man könnte auch etwas "bluffen" und eine Anzeige wegen Betrug in Aussicht stellen, evtl fällt dem Kunden dann ja noch irgendwie auf, dass er selber etwas verwechselt hat...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Auf der Hülle die er uns zurückgesandt hat steht "Link Dream", ein kleiner gelber Aufkleber befindet sich im inneren, die Verschlussklappen sind an anderen Stellen angebracht, Größe und zusätzliche Halterungen im Inneren sind anders als bei unserer, welche ohne Schriftzug und Zettel auskommt.

Müsste an sich reichen ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Das Problem ist einfach, dass du es dir als Gewerbetreibender nicht "leisten" kannst, hier ein Fass aufzumachen. Und das wissen solche Kunden natürlich.

Wovon reden wir, 10 EUR? Selbst dein Zeitaufwand Anzeige zu erstatten, ist schon höher. Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand für eine Gerichtsverhandlung. Und selbst da bleibt dann ein Restrisiko, dass du unterliegst.

Wenn du natürlich einen gewissen Idealismus an den Tag legst, wäre eine entsprechende Anzeige sicherlich ein erster Schritt. Dann solltest du aber von vorneherein Willens sein, das Ganze bis zum Schluss durch zu ziehen, ansonsten verbrennst du nur Geld für nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Ja das ist schon so. Anzeigen würde ich jetzt nicht, sondern wenn überhaupt auf meinem Standpunkt beharren. Ich mein wegen 14,- EUR wird dieser auch höchstwahrscheinlich keinen Anwalt einschalten. Das wird immer schnell gesagt....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Litengo
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 59x hilfreich)

Update:

Der Käufer hat keinen Anwalt eingeschalten, sondern eBay und diese haben wegen des geringen Betrages die Kosten für VK und Käufer übernommen.

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