Bei unserer WEG ist die Kabelfernsehen Anlage veraltet. Einige wollen digitales Fernsehen, was die Kabel derzeit nicht schaffen. Andere wollen gar kein (Kabel-)fernsehen.
Zur Zeit zahlen die Leute, die sich Sperrdosen legen ließen keine Kabelgebühren, doch mit der Erneuerung soll sich dies ändern.
Nun meine ich, die die Fernsehen wollen, können sich die Kosten für die Kabelbetreiber oder die Satellitenanlage und die Verlegung der neuen Kabel teilen. Warum sollen die Nichtschauer mitzahlen.
Die Argumente: Die alten Kabelschächte, die durch alle Wohnungen gehen müssten genutzt werden. Und es wäre rechtswidrig, wenn ein Teil der WEG sich eine Anlage finanziert und der andere macht nicht mit.
Kabelnetz oder Satellitenanlage nur für Nutzer?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Die Modernisierung der hausinternen Kabelverteilanlage ist Sache der Gemeinschaft. Baulich gesehen, vorallem bei Nutzung von vorhandenen Kabelkanälen, ist es durchaus sinnvoll, gleich für alle Wohnungen die Kabel zu verlegen. Kann ja sein, dass ein Eigentümer/Bewohner später seine Meinung ändert aber der Aufwand für ein nachträglich zu verlegendes Kabel in keinem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht. Demzufolge haben die Modernisierungskosten alle zu tragen - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung. Natürlich wäre es technisch möglich, nur eine Teilmodernisierung zu machen und die nichtangeschlossenen Miteigentümer von der Kostenumlage auszuschließen, wenn dies entsprechende Mehrheiten so beschließen. Dann sollte jedoch gleich mit beschlossen werden, dass ein nachträgliches Verlegen entsprechender Kabel jeweils auf Kosten des anzuschließenden Wohnungseigentümers erfolgen.
Nach der Modernisierung (hoffentlich Stern-Struktur) brauchts i.d.R. keine Sperrdosen mehr, es reicht, im Anschlusskasten die betreffenden Kabel einfach nicht anzuschließen und schon hats kein Signal mehr in der Wozhnung. Nicht angeschlossenen Wohnungen von der Kostenumlage auszunehmen liegt durchaus in der Beschlusskompetenz der WEer, wenn die angeschlossenen Wohnungen bereit sind, etwas weniger "Rabatt" in Kauf zu nehmen.
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Vielen Dank für die Antwort. Das klingt vernünftig.
Falls sich die Gemeinschaft nicht für den Kabelnetzbetreiber, sondern für die Beschaffung einer Satellitenanlage entscheidet, ist es dann rechtlich möglich, dass nur ein Teil der Eigentümer, nämlich die Nutzer, diese für sich finanziert? - Mit Erlaubnis der anderen natürlich.
Die Hausverwalterin behauptete, das sei rechtswidrig.
Viele Grüße
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Die Verwalterin hat hier wohl unrecht.
Der § 16 Abs. 3 und 4 WEG
ist eigentlich recht eindeutig:
Die Genehmigung der Satanlage (bauliche Veränderung) bedarf der Zustimmung aller (betroffenen) Eigentümer gemäß § 22 (1) WEG
Es kann für die Installationskosten ein abweichender Verteilerschlüssel gemäß § 16 (4) WEG
mit einer Mehrheit von 3/4 aller stimmberechtigten WEer (Kopfprinzip) und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen werden.
Für die laufenden Unterhaltskosten kann ein abweichender Verteilerschlüssel gemäß § 16 (3) WEG
mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Als verwalter wäre ich allerdings auch nicht glücklich darüber, ständig abweichende Verteilerschlüssel beachten zu müssen ;-)
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-- Editiert am 29.03.2011 10:16
Danke, das werde ich der Verwalterin mal zeigen.
Hätte mich auch gewundert, wenn eine einvernehmliche Regelung unter Erwachsenen rechtswidrig wäre.
Dass sich da öfter was beim Verteilerschlüssel ändert, glaube ich auch nicht. Außer mir ist keiner der WEG unter 60, eher wertkonservativ eingestellt und gerne ohne wesentliche Veränderungen.
Beste Grüße und einen sonnigen Tag
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