Hallo Forum,
nach einer fristlosen Kündigung kurz vor dem Mutterschutz steht nun folgende Frage im Raum: Kündigungsschutzklage selbst einreichen und evtl. einen Fehler riskieren oder durch einen Anwalt und aufgrund vom Streitwert riskieren, dass man mit Minus aus der Nummer geht?
vielen Dank
KÜNDIGUNGSSCHUTZKLAGE SELBST EINREICHEN
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn man die Klage von den Rechtspflegern in der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts schreiben lässt, besteht schonmal kein Risiko einen Formfehler zu machen.
Einfach mit den Unterlagen in der Sprechzeit hingehen. Dann findet zeitnah eine Güteverhandlung statt, bei der der Richter ohne große Besprechung versuchen wird, eine Einigung zu erzielen. Diese Verhandlung ist auf ca. 15 Minuten angesetzt, da geht es kaum um Inhalte.
Je nach Ergebnis dieser Verhandlung kann man ja immer noch einen Anwalt für das weitere Verfahren beauftragen.
-- Editiert von altona01 am 20.04.2017 18:32
Heißt also die gegnerische Seite bietet was an und man kann annehmen oder ablehnen. Konkret: Rücknahme der FL Kündigung. Geht der Arbeitgeber nicht darauf ein, beschließt der Richterr die Güteverhandlung als gescheiter? Wer trägt die Gerichtskosten für die Gühteverhandlung?
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In erster Instanz trägt sowieso jede Partei ihre Kosten selbst - auch unter dieser Rücksicht: ohne Anwalt!
Eine Fristlose unterliegt von Haus aus strengen Regeln und hat in der Schwangerschaft wegen des Kündigungsverbots eigentlich überhaupt keine Chancen - eine K-Schutzklage sollte also in deinem Fall 'eine gemahte Wiesn' sein. Außer natürlich die Gründe haben mit deiner Schwangerschaft rein gar nichts zu schaffen.
Hat die für Arbeitsschutz zuständige Behörde der Kündigung zugestimmt?
Wenn nein, dann ist die Kündigung schon aus diesem Grund unwirksam.
Ansonsten genießt eine Schwangere natürlich keine Narrenfreiheit, weil sie der Meinung ist unkündbar zu sein. Wenn es einen Anlass zur fristlosen Kündigung gegeben hat, der nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat und der auch eine fristlose Kündigung rechtfertigt, dann kann auch einer Schwangeren gekündigt werden.
Guten Abend,
ich frage mich, ob ein Arbeitgeber so blöde sein könnte, einer Schwangeren quasi grundlos "fristlos" zu kündigen. An die fristlose Kündigung ist das Erfordernis der konkreten Begründung gebunden. Fraglich ist auch, ob es bereits Abmahnungen aus gleichem Sachverhalt gab, die zuletzt die fristlose Kündigung rechtfertigen könnten. Es gibt allerdings auch nichts, was es nicht gibt.
Bis auf wenige Gerichtskosten riskiert man mit einer Kündigungsschutzklage nichts, wenn man es selbst macht, oder diese vor dem Rechtspfleger des Gerichtes erklärt. Die Kündigungsschutzklage muss zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung (Eingang beim Gericht) erklärt worden sein, damit sie überhaupt fristgerecht ist.
In der darauf folgenden Güteverhandlung erfährt man zumindest, ob ein weitergehender Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie sich Sorge um eine ALG-I Sperre durch das Arbeitsamt machen. Sie sollten bei einer Sperre durch das Arbeitsamt mit Ihrer Krankenkasse sprechen.
Mit freundlichem Gruß
Kündigungsgrund war hier nicht ausschlaggebend da Kündigung ohne Angabe von Gründen und innerhalb der Schwangerschaft. Mir ging es jetzt eher um das Thema Kündigungsschutzklage mit oder ohne Anwalt bei der Güteverhandlung!?
Ich will nicht zu sehr ins Detail gehen aber ja, es gibt solche Chefs die ohne Abmahnung ohne Grund, erst Mündlich dann schriftlich fristlos Kündigen. Und es ist keine kleine Frima.
Mir fällt gerade gar kein Grund ein, weshalb Sie jetzt für die Güteverhandlung einen Anwalt brauchen, wenn Sie die Klage über die Rechtsantragsstelle erstellen lassen.
Haben Sie schon den Arbeitgeber aufgefordert, Ihnen den Grund der Kündigung schriftlich mitzuteilen? Dazu ist dieser ja auf Nachfrage verpflichtet, der Wirksamkeit halber am besten schriftlich per Einschreiben. Vielleicht hilft die Antwort ja auch weiter. Je absurder die Begründung....
-- Editiert von altona01 am 21.04.2017 02:04
b
Zitat:
Haben Sie schon den Arbeitgeber aufgefordert, Ihnen den Grund der Kündigung schriftlich mitzuteilen? Dazu ist dieser ja auf Nachfrage verpflichtet, der Wirksamkeit halber am besten schriftlich.
-- Editiert von altona01 am 21.04.2017 02:04
Genau so in Arbeit!
vielen Dank !!!
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