KU und Kind in Ausbildung ?????

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)
KU und Kind in Ausbildung ?????

Hallo,

ich habe letztes Jahr in meiner, zum Glück, letzten Verhandlung wegen KU einen zu zahlenden Titel bekommen. Es ist so, das ich für beide Kinder aus erster Ehe jeweils 377€ zahlen mus. Meine Anwältin sagte noch, das ich aufpassen muss, da dieser Titel nicht mit dem 18 Geburtstag ausläuft, sondern erst wenn ich eine Abänderung beantrage.

So. mein Sohn wird jetzt 17 und wird wahrscheinlich im Sommer 2012 aus der Schule kommen.
Ich hoffe das er dann eine Lehre anfangen kann und eine vernünftige Ausbildung bekommt.

Meine Frage ist jetzt, wie sieht es mit dem Lehrgeld aus, würde das trotz 17 Jahre bei einer Abänderung anerkannt / angerechnet und wie sieht es mit 18 aus????

Die Sache ist, ob ich mich dieses Jahr noch auf Streß mit meiner Exfrau, bezüglich Abänderung einlasse oder nächstes Jahr meinen Sohn vor Gericht ziehe.

Mir wäre die erste Möglichkeit mit der Ex am liebsten, da ich ungerne meinen Sohn vor Gericht sehen möchte.

Kann eine Abänderung vor Gericht auch ohne Anwalt durchgeführt werden ???


Vielen Dank und allen einen schönen Abend

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Anwältin hatte mir gesagt, das der Titel nur durch eine von mir beantragte Abänderung ausgesetzt werden kann. Wenn ich nichts machen würde, müsste ich jeden Monat bis zum Sankt Nimmerleinstag an meine Kinder überweisen.

Aussage meiner Anwältin

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)

Das Prpblem ist nur, das meine Exfrau sich auf nichts "einvernehmliches" einlässt. Selbst die Kinder hat sie total gegen mich aufgebracht.
Also denke ich das es ohne Gericht wohl nicht funktioniert.
Kann das Gericht auch aufgrund eines von mir allein vorgebrachten Antrages entscheiden. Würde dann alles aufsetzen und Gehaltsbescheinigung und abziehbare Unterlagen mit einreichen.

Danke für deine schnelle Beantwortung Nick_19

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Deine Anwältin wollte da wohl wirklich etwas mehr verdienen. Es wäre doch wohl ein Leichtes gewesen, den Titel auf den 18. Geburtstag zu begrenzen?
Wenn der Junge mit der Schule fertig ist, muss man natürlich mal sehen, was er so macht. Die rechtliche Seite, mal so grundsätzlich, hat Nick ja schon aufgezeigt. Dein Problem ist der Titel.

Kannst du mit dem Jungen reden? Dann warten, bis er 18 ist und den Titel selbst besitzt (oder besitzen sollte). Bitte ihn, Zum Jugendamt zu gehen und dort seinen dann aktuellen Unterhaltsanspruch ausrechnen zu lassen. Den tituliert ihr dann - natürlich befristet auf die Zeit bis Ausbildungsende - beim Jugendamt und er bekommt dafür vom Papa zusätzlich den Führerschein finanziert? Das wäre doch eine Option, bei der das Geld sinnvoller angelegt ist als bei Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen