Hallo,
ich habe letztes Jahr in meiner, zum Glück, letzten Verhandlung wegen KU einen zu zahlenden Titel bekommen. Es ist so, das ich für beide Kinder aus erster Ehe jeweils 377€ zahlen mus. Meine Anwältin sagte noch, das ich aufpassen muss, da dieser Titel nicht mit dem 18 Geburtstag ausläuft, sondern erst wenn ich eine Abänderung beantrage.
So. mein Sohn wird jetzt 17 und wird wahrscheinlich im Sommer 2012 aus der Schule kommen.
Ich hoffe das er dann eine Lehre anfangen kann und eine vernünftige Ausbildung bekommt.
Meine Frage ist jetzt, wie sieht es mit dem Lehrgeld aus, würde das trotz 17 Jahre bei einer Abänderung anerkannt / angerechnet und wie sieht es mit 18 aus????
Die Sache ist, ob ich mich dieses Jahr noch auf Streß mit meiner Exfrau, bezüglich Abänderung einlasse oder nächstes Jahr meinen Sohn vor Gericht ziehe.
Mir wäre die erste Möglichkeit mit der Ex am liebsten, da ich ungerne meinen Sohn vor Gericht sehen möchte.
Kann eine Abänderung vor Gericht auch ohne Anwalt durchgeführt werden ???
Vielen Dank und allen einen schönen Abend
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KU und Kind in Ausbildung ?????
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Meine Anwältin hatte mir gesagt, das der Titel nur durch eine von mir beantragte Abänderung ausgesetzt werden kann. Wenn ich nichts machen würde, müsste ich jeden Monat bis zum Sankt Nimmerleinstag an meine Kinder überweisen.
Aussage meiner Anwältin
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Das Prpblem ist nur, das meine Exfrau sich auf nichts "einvernehmliches" einlässt. Selbst die Kinder hat sie total gegen mich aufgebracht.
Also denke ich das es ohne Gericht wohl nicht funktioniert.
Kann das Gericht auch aufgrund eines von mir allein vorgebrachten Antrages entscheiden. Würde dann alles aufsetzen und Gehaltsbescheinigung und abziehbare Unterlagen mit einreichen.
Danke für deine schnelle Beantwortung Nick_19
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Deine Anwältin wollte da wohl wirklich etwas mehr verdienen. Es wäre doch wohl ein Leichtes gewesen, den Titel auf den 18. Geburtstag zu begrenzen?
Wenn der Junge mit der Schule fertig ist, muss man natürlich mal sehen, was er so macht. Die rechtliche Seite, mal so grundsätzlich, hat Nick ja schon aufgezeigt. Dein Problem ist der Titel.
Kannst du mit dem Jungen reden? Dann warten, bis er 18 ist und den Titel selbst besitzt (oder besitzen sollte). Bitte ihn, Zum Jugendamt zu gehen und dort seinen dann aktuellen Unterhaltsanspruch ausrechnen zu lassen. Den tituliert ihr dann - natürlich befristet auf die Zeit bis Ausbildungsende - beim Jugendamt und er bekommt dafür vom Papa zusätzlich den Führerschein finanziert? Das wäre doch eine Option, bei der das Geld sinnvoller angelegt ist als bei Gericht.
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