KU nach wiederheirat????

27. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
emely123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
KU nach wiederheirat????

Hallo,ich hab da mal ne Frage.
Mein Ehemann hat 2 Kinder (10 und 7) aus 1. Ehe.
Ich habe auch 2 Kinder mit in die Ehe gebracht. Ich gehe nicht arbeiten und bekomme für mein 14 jähr. Kind 130,-€ Halbwaisenrente und der Vater des 10 Jährigen Kindes zahlt keinen Unterhalt. Da ich verheiratet bin bekomme ich nichts, da mein jetziger Ehemann für meine Kinder aufkommen soll.
Mein Mann verdient ca. 2000,- €, aber nur durch Überstunden, Nachtzulagen, Urlaubsgeld usw..
Unsere Wohnkosten ( das Haus hat er mit der 1. Frau gekauft und dann die Schulden bei der Scheidung allein übernommen) betragen ca. 1000,-€ im Monat, inkl. Wasser Strom Versicherung. Ein Auto brauchen wir, damit er zur Arbeit kommt.
Er zahlt jeden Monat 526,- € KU. Jetzt will seine Ex Frau (auch neu verheiratet,Mann hat feste Arbeit, Sie arbeitet auf 400,- €) noch mehr Geld für die Kinder.
Wieviel muss mein Mann denn noch bezahlen? Wie kann man das am besten berechnen?



-- Editiert von emely123 am 27.08.2008 22:33:16

-- Editiert von emely123 am 27.08.2008 22:34:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Dein Mann muss für seine beiden Kinder Unterhalt zahlen, deine spielen dabei KEINE Rolle => kein Unterhaltsanspruch!


-----------------
"gruß azrael


"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
emely123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für Deine schnelle Antwort, aber was ist für dei berechnung relevant ? Mein Mann soll also für ingesamt 5 Personen sorgen + sich selbst. Was wird Ihm also bleiben?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Dein Mann hat gegenüber deinen Kindern keine Unterhaltsverpflichtung, dafür sind die leiblichen Väter da.
Du bekomst immerhin für beide Kinder 448,-, stehst also nicht ohne einen Cent da.


@ Nina
Da die Exe neu verheiratet ist, wird sie wohl keinen Unterhalt für sich fordern.

-----------------
"gruß azrael


"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
emely123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Also die Ex möchte noch mehr Unterhalt für die Kinder, ( denn Sie dürfte auch auf nichts verzichten). Wir machen und tun mit den Kindern ( Urlaub, Kirmes, Mc Donalds, Freizeitparks, usw.) die Kinder sind sehr oft ausser der Reihe bei uns (kosten dann eben auch Geld: essen trinken, Wäsche waschen usw.) und Sie besteht auf noch mehr KU. Nur ein Beispiel: im Dez.2007 und Januar 2008 (62 Tage) waren die Kinder 30 Tage bei uns und Sie hat nicht einen Cent vom Unterhalt erlassen, sondern nach neuer DDT 26 € mehr gefordert.
Was soll man am besten tun? Die Kinder könnten auch gerne bei uns wohnen, da man bei Ihr eh nur das Gefühl hat, Sie ist froh wenn Sie weg sind, doch des Geldes wegen mimt Sie einen auf tolle Mutti.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Emely,

die Ex kann viel fordern. Aber ob die Kinder auch einen Anspruch haben...

Wie wäre es, wenn ihr den Unterhalt mal beim Jugendamt berechnen lasst???

Für die Finanzierung des Umgangs wird übrigens das hälftige Kindergeld vom Anspruch abgezogen. Das das meist nicht mal ansatzweise ausreichend ist, brauchen wir nicht zu diskutieren. Allerdings solltest du auch darüber nachdenken, dass natürlich die Fixkosten der Mutter auch weiterlaufen, wenn die Kids bei euch sind...

Und wenn das Geld nicht reicht, dann müsst ihr euch eben auch mal nach preiswerteren Vergnügungen umschauen. Auch in intakten Familien geht nicht alles. Was ihr den Kindern bieten wollt, wenn sie bei euch sind, könnt ihr nicht der Mutter anlasten!

Dein Mann hat für seine Kinder zu sorgen, dann für dich. Mit deinen Kindern hat er unterhaltsrechtlich nichts zu tun! Wenn er trotzdem für deine Kinder aufkommt, ist das sein *Privatvergnügen* ohne irgendeine unterhaltsrechtliche Relevanz. Und ich denke, das ist auch richtig so. Seine Kids können nämlich nichts dafür, dass er in einer neuen Beziehung mit weiteren Kindern lebt.

Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dass die Kinder Deines Mannes einen höheren Unterhaltsanspruch haben, kann ich mir kaum vorstellen.

Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 1.500-1.900€ hat jedes Kind einen Unterhaltsanspruch von 262€, zusammen also 524€.

Ich kann daher nicht erkennen, woraus sich ein höherer Unterhaltsanspruch für die Kinder ableiten sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
emely123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, Danke für Eure Antworten, waren Heute beim Anwalt. Wir haben nun das Unterhaltsrelevante Einkommen ausrechnen lassen und siehe da, er zahlt den Unterhalt so wie er sein sollte.
Trotzdem finde ich es unfair, das ich für meinen Sohn keinen Unterhaltsvorschuss bekomme, da ich wieder verheiratet bin. Laut Aussage des JA hat mein Mann dafür zu sorgen.
Genauso unfair ist es, das ein 14 Jähriges Mädchen 130,-€ Halbweisenrente bekommt, aber wenn der Vater noch leben würde müsste er weitaus mehr bezahlen.
Irgendwas ist doch an diesem System nicht richtig, oder?

1x Hilfreiche Antwort

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