KU jedes Jahr neu erwirken???

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vernaddel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
KU jedes Jahr neu erwirken???

Hallo,

hab da mal ne Frage: Mein Ex-Mann zahlt obwohl ein gerichtlicher Titel besteht keinen Unterhalt an seinen, bei mir lebenden Sohn.
Ich muß dazu sagen, daß er inzwischen arbeitslos, neu verheiratet und Vater von 2 neuen Kindern ist.
Alle leben von HartzIV.
Mein Anwalt meinte, daß ich einmal jährlich einen Vollstreckungsbescheid an meinen Ex losschicken soll, damit der bestehende Unterhaltsanspruch nicht aufgehoben wird.
Stimmt das? Da ich das Jugendamt als Beistand habe, meinte die Dame, daß ich das nicht müßte, da mein Ex so oder so 2-3 mal im Jahr vom JA angeschrieben wird, den Kindesunterhalt zu bezahlen. Somit würde dies sog. jährliche, notarielle "Erinnerung" entfallen, da er ja vom JA an seine Unterhaltspflicht erinnert wird.
Kann mir jemand Antwort auf diese Frage geben? Weiß leider nicht was ich tun soll. Auf keinen Fall darf der Unterhaltsanspruch "verfallen".
Ein solcher Vollstreckungsbescheid würde über meinen Antwalt ca. 130,-- Euro kosten. Wenn es also nicht wirklich sein muß, spar ich mir das Geld natürlich und würde beim Jugendamt nur eine Bestätigung anfordern, daß durch ihr Tun der Unterhaltsanspruch nicht verfällt.
Für (hoffentlich viele) Anworten bedanke ich mich recht herzlich, Vernaddel

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen