KSP - Paypal

25. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
be-delicious
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 24x hilfreich)
KSP - Paypal

Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Tagen folgende E-Mail erhalten und diese vorerst ignoriert, bis meine Eltern heute einen Anruf von der o.g. Kanzlei erhalten haben.

Nach Internetrecherchen habe ich rausgefunden, dass wohl viele so abgezockt werden, aber eine richtige "Lösung" habe ich nicht gefunden.

Leider weiß ich absolut nicht wie ich vorgehen soll, weil ich der Meinung bin, nichts über paypal gezahlt zu haben.
Falls das doch der Fall ist: Wie kriege ich das über paypal raus?


Vielen Dank im Voraus!!



Forderung der PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A.
Ihre E-Mailadresse: XXX
Aktenzeichen: XXX


XXX

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass aus einer Gastzahlung noch ein Betrag von EUR 34,79 aussteht und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Betrag Gastzahlung EUR XX,XX
zzgl. Verzugszinsen seit dem 21.11.2015 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,00
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 51,75
Auslagenpauschale* EUR 10,35
Gesamtbetrag
EUR
1XX,XX

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 1XX,XX so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

26.11.2015

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Ihre KSP Rechtsanwälte
(Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.)



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Die Nutzung der Dienste von PayPal kann sowohl über ein Mitgliedskonto als auch in Form von Gastzahlungen erfolgen. Gastzahlungen sind zudem auch zusätzlich zu einem Mitgliedskonto möglich.

Der ausstehende Betrag ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal im Rahmen einer Gastzahlung erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben.

Der Betrag von EUR XX,XX beruht auf einer entsprechenden Transaktionssumme.

Weitere Details sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die für die Gastzahlung hinterlegte E-Mailadresse "XXX@XXX.de" versandt.

Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.


* Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
be-delicious
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich habe gerade nochmal im Paypal Account nachgeschaut. In diesem gesamten Jahr hatte ich 5 kleinere Transaktionen.
Die letzte vor fast 4 Monaten. Aber kein Betrag entspricht den geforderten ~37€.

Ich habe in meinen Ebay und Amazon Accounts nachgeschaut. Es ist nichts offen und ich finde diesen Betrag einfach nicht wieder.

Ich zahle meine Rechnungen IMMER pünktlich und hatte noch nie etwas mit solchen Kanzleien zu tun.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht, bin aber sehr ängstlich und weiß gerade nicht, wie ich vorgehen soll.

Mit meinem "Unwissen" mit der unseriösen Kanzlei lange diskutieren, den Betrag bezahlen oder zum Anwalt, wobei das letzte eher ausfällt, da der Anwalt mit Sicherheit mehr kosten wird als die Forderung.

Sollte ich wirklich so dumm sein und diesen Betrag der Kanzlei schenken, gibt sie dann endlich Ruhe oder kann ich dann mit weiteren Rechnungen rechnen?

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Da steht doch klar, das es eine Gastzahlung ohne Konto ist. Also kannst du in deinem "Konto" nichts finden!
Per Gastzahlung ist es noch einfacher als je zuvor Ware auf den Namen fremder Personen zu bestellen.
Bestreite die Forderung. Lass dir eine genaue Forderungsaufstellung mit Belegen senden. Rücklastschriften für unbekannte Transaktionen veranlasst?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Vor allem: Hast du etwas auf Rechnung gekauft und dann von einem Händler eine Rechnung bekommen und bezahlt, die den 37€ entspricht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
be-delicious
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 24x hilfreich)

Guten Abend zusammen,

ich muss gestehen, dass ich ziemlich unerfahren bin, was Technik und Internet angeht.

Wie funktioniert eine Gastzahlung?
Zahlt da jemand Fremdes einfach mit meinen Bankdaten, ohne dass das überprüft wird?

Ich habe gerade mein Bank Transaktionen der letzten Monate durchforstet und ich finde diesen Betrag einfach nicht wieder.

Ich weiß absolut nicht, was und wann ich mir das letzte Mal etwas im Internet bestellt habe.

Kam das zustande, weil ich ein paypal Konto habe? Wenn ja, werde ich mich umgehend davon abmelden, da ich den Service viel zu selten nutze.

Kann mir einer noch sagen, ob die mich in Ruhe lassen, wenn ich das Geld überweise oder soll ich anders vorgehen?

Vielen Dank!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kannst Du Dich in Dein Paypal Konto noch einloggen ?

p.s
Anwalts und Inkassogebühren (ksp bzw Infoscore) werden mangels Durchsetzungsfähigkeit im Zusammenhang mit paypal nicht expl eingeklagt
Das selbe gilt für die kaufmännischen Mahngebühren EUR 20,00 sowie die Auslagenpauschale 10,35

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Mache es anders, be-delicious. Die Kanzlei MUSS dir verraten, was das war. Also verlange von der Kanzlei Details:
- Angaben zum Kaufvertrag und dessen Zustandekommen
- Details zum Gegenstand, der gekauft wurde
- Liefernachweis
usw.
Setze eine Frist von beispielsweise 14 Tagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
be-delicious
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 24x hilfreich)

Ja, ich kann mich noch einloggen.

Was genau heißt es, wenn die es nicht einklagen können?
Wäre ich da aus der Sache raus, wenn ich wenigstens die ~37€ an paypal zahle?

Wobei ich gerade nicht einmal eine Referenznr. oder sonstiges habe...

Es ist ein Schreiben bei meinen Eltern angekommen (wahrscheinlich habe ich die Adresse seit über 5 Jahren nicht mehr geändert) in dem mir eine Frist bis bis 30.11. gesetzt wurde.

Wenn ich ksp jetzt erst am 30.11 anschreibe, werden die mir mit Sicherheit noch höhere Kosten in Rechnung stellen, weil ich nicht rechtzeitig zahle.

Mich hat es schon verwirrt, als meine Mutter meinte, dass jemand zu Hause angerufen und nach mir gefragt hatte. Zudem kam die Frage auf, ob ich das Paket schon erhalten habe. M3ine Mutter konnte ihr natürlich nicht darauf antworten, weil sie nicht wusste, worum es geht und die Dame am Telefon nicht mehr sagen konnte.

Meine Mutter war noch so schlau und hat ihr meine Handynummer gegeben, aber ich habe die letzten Tage keinen Anruf erhalten.

Naja, ich werde die dann mal anschreiben.
Reicht eine E-Mail aus?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Wäre ich da aus der Sache raus, wenn ich wenigstens die ~37€ an paypal zahle?
Entweder du hast nichts für den Betrag gekauft und zahlst keinen müden Euro ODER du hast etwas verschlampt. Das musst du selber wissen.
Eine Gastzahlung hat doch mit deinem Paypal-Konto nichts zu tun, da das ausserhalb des "Kontos" erfolgt. Deswegen ist es sinnlos dein Konto aufzuladen um den Betrag zu decken. Für weitergehende Fragen zur Gastzahlung gibt es Google und Paypal AGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nochmal. Fordere von der Kanzlei detaillierte Infos an, was du wann gekauft haben sollst.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
be-delicious
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe soeben sowohl PayPal angeschrieben, als auch KSP.

Ein Freund hat mir jetzt geraten, der Rechnung zu widersprechen, damit ich ab Morgen keine weitere Mahnung erhalte, da das Zahlungsziel morgen abläuft. Stimmt das?
Möchte nichts falsch machen...

Vielen Dank im Voraus.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Möchte nichts falsch machen...

Man kann natürlich formal widersprechen. Aber das ändert nicht viel. Aus deiner Anfrage, dir bitte zu erklären, was du gekauft haben sollst, ist bereits verständlich, dass du das nicht einordnen kannst

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#12
 Von 
be-delicious
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 24x hilfreich)

Kurzer Zwischenstand:

Ich habe heute endlich jemanden bei PayPal erreicht, der mir weiterhelfen konnte (naja, der erste Herr war nicht so kompetent, wollte die ganze ZEit meinen "Accountnamen" wissen, der angeblich immer auf den Rechnungen angegeben wird - jedoch nicht auf meiner, aber die Dame danach hat mir etwas mehr weitergeholfen).
Ich habe im SEPTEMER 2014 bei eBay eine Kofferraumwanne für das Auto meiner Eltern gekauft und anscheinend die Gastzahlung als Zahlvariante genutzt (warum auch immer)... Da haben die Recht.

Jedoch wundert es mich, warum die mich nie gewarnt haben (angeblich haben die es ja lt. Telefonauskunft im "Septemer" und Oktober, bzw. dann kurzfristig doch auf Oktober und November korrigiert).

Ich kann mich zwar genau so täuschen wie mit der offenen Hauptforderung, aber ich kann mich wirklich an keine 2 Mahnungen erinnern. Und selbst wenn die mich das letzte Mal im Oktober 2014 gemahnt haben, wieso haben die sich über ein Jahr Zeit gelassen, bis es an KSP weitergegeben wurde?

Ich habe vor wenigen Minuten fast den KOMPLETTEN Betrag an KSP überwiesen, aber auch, wenn ich selbst "Schuld" bin, ist mir das Geld zu schade. Kann ich nicht die Hauptforderung + Zinsen + Auslagen oder so zahlen? Dann wäre ich wenigstens immer noch bei gut 45€ und nicht ~117€...
Habe es bei der Dame am Telefon angesprochen, Sie konnte mich zwar verstehen, hat aber darauf bestanden, dass ich den kompletten Betrag an KSP zahle, damit KSP das Geld an PP weitergeben kann...

Morgen habe ich jedenfalls einen Termin bei der Verbraucherzentrale in Düsseldorf.

Danach entscheide ich mich wirklich, ob ich zahle oder nicht.
Ich habe keine "Lust" zu "kämpfen", weil ich ein Angsthase ohne Rechtsschutzversicherung bin... :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Was irgendwer am Telefon erzählt, ist irrelevant. Die sind für den Zugang der Mahnung beweispflichtig.
Davon ab: Hast du deine Kontoauszüge mal geprüft? Wir hatten schon öfter solche Fälle im Forum. Da wurde versehentlich eine "Gastzahlung" ausgewählt, der Händler hat aber eine Rechnung verschickt und pflichtbewusst hat man direkt an den Händler gezahlt. Ich würde das nochmal prüfen, denn wenn der Händler längst sein Geld hat, kann Paypal nichts mehr fordern.

Signatur:

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