KSP Inkasso/ Forderung beglichen,trotzdem verlangen sie auf einmal noch Geld für gleiche Sache,recht

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sonne7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Inkasso/ Forderung beglichen,trotzdem verlangen sie auf einmal noch Geld für gleiche Sache,recht

Hallo,

ich habe wie so viele hier ein Problem mit ihnen! Die bekommen anscheinend ihren Hals nicht voll genug...

Ich hatte mit ihnen eine Ratenzahlung ausgemacht,letzte Ratenzahlung war im Juli beglichen.
Durch meine Trennung/Scheidung ist das was ich eigentlich zahlen sollte unter gegangen,leider! Waren ursprünglich 93 Euro.
Muss aber dazu sagen das ich nie eine Mahnung oder dergleichen bekommen habe!
Hab gezahlt damit ich ruhe habe...

Gesamtforderung von ihnen war insgesamt 180,64 mit natürlich viel zu hohen Zinsen..
Hab das schriftlich vor mir liegen!
Ab 10.02 6 Raten á 30 € bzw.30,64 vereinbart.
Am 10.07 war die letzte Rate gewesen!

Leider wurde für den 10.8 nochmal 30 Euro abgebucht, habe 1 Monat zuviel bei Dauerauftrag angegeben!
So ich dann KSP angeschrieben das sie mir das zuviel gezahlte Geld bitte zurück überweisen erweisen sollen,hätte ich mal nicht machen sollen!
Gestern bekomme ich einen Brief von Ihnen das ich nochmal 25 Euro überweisen soll!!!
Das wären dann +die 30 Euro die ich eh schon zuviel gezahlt habe insgesamt mit den beiden Sachen nochmal über 50 Euro...Die sie zusätzlich zu ihrer Gesamtforderung haben wollen...
Ich würde dann fast 240 Euro zahlen !

Die können doch nicht einfach nach Lust und Laune nachträglich Geld verlangen,obwohl schon abbezahlt ist .Ich meine ihre Gesamtforderung war 180,64 und da war keine Rede von zusätzlichen Kosten...
Mir ist auch aufgefallen das ständig jemand anderes das bearbeitet!

Ich möchte das eigentlich nicht zahlen da von einer Forderung von 180 Euro die Rede war,was ich auch schriftlich habe und nicht von fast 240!!!!!
Ich fühle mich etwas veräppelt von denen!!

Muss ich das noch zahlen?Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Muss ich damit rechnen einen Schufa Eintrag zu bekommen?

Gruß sonne

-- Editier von Sonne7 am 20.08.2017 19:21

-- Editier von Sonne7 am 20.08.2017 20:17

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

"Wertes Inkasso. Offenbar haben sie mich nicht verstanden und denken, mich veralbern zu können. Sie haben 14 Tage Zeit, mir die zu viel gezahlten 30€ zurück zu zahlen, zzgl. 40€ Mahngebühren gemäß §288 BGB . Bei Weigerung werde ich via Anwalt ohne weitere Vorwarnung das Geld einklagen. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keinen Fristaufschub."

Das würde ich per Einschreiben hinsenden und danach dann halt klagen.

Verträge sind verbindlich für beide Seiten. Die können und dürfen keinen Nachschlag verlangen, wenn du dich an deinen Teil des Ratenvertrages gehalten hast.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sonne7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort
Ja ich hab alles gezahlt,wurde immer pünktlich per Dauerauftrag überwiesen! Habe ja die ganzen Kontoauszüge!
Um so erstaunter war ich als ich gestern den Brief mit der angeblichen Restschuld gelesen habe!Ein Witz ist das....
Da weiß der eine nicht was der andere tut!!
Ich werde morgen gleich den Brief schreiben und dann war es das für mich!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Stichwort Einigungsgebühr

Hast du die Ratenzahlung schriftlich vereinbart und einer Einigungsgebühr zugestimmt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Selbst wenn man eine Einigungsgebühr nun annehmen würde, passt das vom Betrag her nicht (55€?) und außerdem würde das dann auch grob irreführend sein, wenn man erst genau ausrechnet "6 mal 30€" und dann plötzlich mehr will.

Aber du hast Recht, ggf. nochmal jeden Satz in der Rateneinigung genau ansehen. Wenn die Rateneinigungsgebühr nicht genannt und vom Betrag her angegeben war, dann gibt es auch keine, die man zahlen muss.

Signatur:

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#5
 Von 
Sonne7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Stichwort Einigungsgebühr

Hast du die Ratenzahlung schriftlich vereinbart und einer Einigungsgebühr zugestimmt?


Also die Ratenzahlung wurde schriftlich vereinbart,mache sowas immer schriftlich. ..Ich sollte ab dem 10.02 monatlich 30 Euro zahlen,Gesamtforderung betrug 180,64 euro.Diese Einigungsgebühr von 15 Euro war schon mit eingerechnet worden,steht zumindest hier.

Also für ist das ein absoluter Betrügerverein der nach Lust und Laune Geld verlangt!
Wenn ich jetzt den Brief schreibe wird das mit Sicherheit wieder jemand anderes Bearbeiten,vielleicht fällt denen dann noch was ein was ich bezahlen muss ihren Augen



-- Editiert von Sonne7 am 21.08.2017 17:16

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Also die Ratenzahlung wurde schriftlich vereinbart,


Das nicht Ihr Ernst? Sie haben mit denen eine Ratenzahlungsvereinbarung vereinbart? Damit haben Sie dummerweise die Verjährung gehemmt und den Kauf von 2008 nachträglich genehmigt. Wie dumm kann man nur sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Sonne7):
Wenn ich jetzt den Brief schreibe wird das mit Sicherheit wieder jemand anderes Bearbeiten,vielleicht fällt denen dann noch was ein was ich bezahlen muss ihren Augen


Davon würde ich ausgehen, ja. Mich aber trotzdem nicht beirren lassen.

Was mich noch interessieren würde:

Was ist eigentlich mit den 0,64 Euro passiert? Hast du die bei einer der ersten Raten mit überwiesen? Wenn nicht, warst du theoretisch nach Bezahlen der letzten Rate vom 10.07. um diese 0,64 Euro in Verzug. Wenn die in ihrem Schreiben mit der Restforderung aber nicht explizit darauf eingegangen sind, würde ich das selbst auch nicht weiter erwähnen, sondern wie von mepeisen in Antwort #1 vorgeschlagen verfahren und ggf. die Rückforderung auf 29,36 Euro anpassen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie dumm kann man nur sein?

Ähhhm. Wo steht hier was von 2008?

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