KRANKENTAGEGELD? Wieviel gibt es?

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
TerraSue
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
KRANKENTAGEGELD? Wieviel gibt es?


Ab 43. Tag bekommen gesetzlich freiwillig versichte den Höchstsatz, wo liegt der? welche Abzüge gibt es vom Krankengeld? (geht da auch die Lohnsteuer von weg?) Bei einer zusätzlichen Krankentagegeld- Versicherung von 20 Eu pro Tag: Gibt es davon auch Abzüge?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo in Kurzform ausm Kopp:

maximal gibt es 82,25 EURO je Tag, davon gehen noch Beiträge zur Pflege-u. Rentenversicherung ab.

Bitte schauen Sie hier ergänzend auf den Webseiten z.B. Barmer, DAK, etc. nach.

Bei der PKV wird nix abgezogen.

Hoffe, Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben.

Grüße
nwg100

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#2
 Von 
TerraSue
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Info, hat geholfen.

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#3
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Bitte, gern geschehen.

Grüße

nwg100

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Aber gesetzlich freiwillig Versicherte gibt es nicht.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

@ikarus02

HÄ ???

Wir posten ja schon eine Weile hier rum.

Aber klär mich bitte mal auf.
gesetzlich freiwillig Versicherte gibt es nicht.

Oder meinst Du Schelm - Du bist in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig dort versichert, z.B. als Selbständiger oder Arbeitnehmer über BBG.

Viele Grüße
nwg100

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#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Genau das meine ich Schelm!
Entweder bin ich lt. Gesetz pflichtversichert oder ich bin in einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichert.
Ich wollte nur auf ein klares "Deutsch" hinweisen.
Grüße vom Schelm!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#7
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Alles klar Du alter Schelm.

Wusst ich doch, das Du Ahnung hast.

BASST genau.

Grüße

NWG100

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#8
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Krankentagegeld in der GKV wird folgendermaßen berechnet:

70% vom Brutto (max. Beitragsbemessungsgrenze)
90% vom Netto

davon das niedrigere. Dann werden die halben Sozialversicherungen abgezogen (RV, ALV, PV) jeweils eben die hälfte. Das was übrig ist, bekommt man als Krankentagegeld. Die Lücke sollte abgedeckt werden über ein PKV Ergänzungsabsicherung.

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