KPS INKASSO PAYPAL!!!!

1. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lolitalo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
KPS INKASSO PAYPAL!!!!

Hi Leute,
ich habe schon seit Wochen meine E-Mails nicht mehr gecheckt und habe vor kurzem mich erst wieder angemeldet (Was natürlich ein riesen Fehler war). Mein PayPal-Konto liegt anscheinend im Minus und da habe ich mehrere E-Mails von PayPal bekommen, die mich darauf hingewiesen haben dies zu begleichen, da Sie sonst ein externes Inkassounternehmen einschalten müssten.

Nun habe ich das Datum nochmal gecheckt und die letzte E-Mail von PayPal kam am 29.11 und gleich ein Tag danach kam allerdings schon eine E-Mail vom KPS Inkasso:

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 25,11 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Negativsaldo PayPal Konto EUR 25,11
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 09.11.2017 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,06
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 9,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3 EUR 11,70
Gesamtbetrag
EUR
104,37

1 Kosten, die unserer Mandantin vor unserer Beauftragung durch ihren eigenen Mahnprozess entstanden sind
2, 3 Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis (VV) zum RVG


Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 104,37 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum
06.12.2017

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Zahlen Sie sicher und bequem mit dem KSP-Online-Banking: Kein selbst Tippen der langen IBAN mehr, denn das Ausfüllen der Überweisung übernehmen wir für Sie!

1. Klicken Sie einfach auf den "Jetzt-Online-Bezahlen"-Button



2. Wählen Sie Ihre Online-Bank aus und geben Sie Ihre Online-Banking Zugangsdaten ein.

3. Das Überweisungs-Formular ist nun für Sie vorausgefüllt: abschließend geben Sie nur noch die Überweisung frei - ganz einfach also.

Mit freundlichen Grüßen

KSP Rechtsanwälte

Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "lethu2000.ln@gmail.com" wurde am 22.03.2016 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet.

Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 25,11 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 13,11 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 12,00.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "lethu2000.ln@gmail.com" versandt.

Sollten Sie die Forderung noch nicht zuordnen können, so weisen wir darauf hin, dass Ihnen der Zugriff auf das Kundenkonto, also der Abruf der Transaktionsdetails derzeit noch möglich ist. Dazu loggen Sie sich unter https://www.paypal.com mit der im Betreff angegebenen Email-Adresse und Ihrem PayPal-Passwort ein. Über die Felder "Zu Ihrem Kundenkonto" und "Alle anzeigen" können Sie sich sämtliche Zahlungsvorgänge anzeigen lassen und im Fenster "Transaktionen suchen" die Transaktionsdetails abrufen.

Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.




Nun weiß ich überhaupt nicht wie ich hier handeln soll. Ich war gerade dabei die Überweisung am nächsten Tag an PayPal zu tätigen, damit mein Konto wiede beglichen ist und dann bekomme ich plötztlich diese E-Mail vom Inkasso. Hinzu kommt noch, dass ich angebliche Mahnkosten bezahlen müsste, die seitens PayPal ja gar nicht getätigt wurden. Diese E-Mails von PayPal klangen nicht mal nach einer Mahnung und wurde auch nicht als solche bezeichnet.

Vielen Dank Im Voraus. Wäre für eure Hilfe echt dankbar!

-- Editiert von Lolitalo am 01.12.2017 11:14

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo,

wenn du bezahlt hast an dem Tag, an dem die Mail des Inkasso Instituts kam (ist das dann überhaupt berechtigt?), dann würde ich schreiben, dass der Betrag bereits ausgeglichen wurde. Normalerweise buchen sie den Betrag dann aus. Leider sind jedoch viele Inkasso Betriebe nicht so leicht zufrieden zu stellen.

An Ihrer Stelle würde ich es versuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolitalo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier ist nochmal die die letzte E-Mail, die ich bekommen habe:
Wir haben Sie schon mehrfach auf Ihr Kontominus aufmerksam gemacht. Ihr PayPal-Konto weist ein Minus in Höhe von 25.11 € auf und dieses seit 36 Tagen.
Damit Sie Ihr PayPal-Konto weiterhin in vollem Umfang nutzen können, bitten wir Sie das Minus so rasch wie möglich auszugleichen. Bei einer weiteren Verzögerung sind wir gezwungen, Ihr PayPal-Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.
Und so können Sie Ihr PayPal-Konto ausgleichen:
Und so einfach funktioniert's:
1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
3. Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
4. Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.
Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.
Bitte überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge. Sollte eine von uns eingeleitete Abbuchung erfolgreich von Ihrem Bankkonto abgebucht worden sein, sind Ihrerseits keine weiteren Schritte notwendig. Bitte beachten Sie, dass diese Gutschrift 7 – 11 Werktage ab dem Zeitpunkt der Abbuchung in Anspruch nimmt, um Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben zu werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen telefonisch unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 0800 3304 373, von Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr und Samstag 9 bis 19:30 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, können Sie diese Email getrost ignorieren.
Vielen Dank für Ihre rasche Erledigung und Mithilfe.
Viele Grüße
PayPal
Bitte antworten Sie nicht auf diese Email, dieses Postfach wird nicht überwacht. Sie erreichen uns jederzeit über den Link "Kontakt" auf jeder PayPal-Seite.

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Handelsregisternummer: R.C.S RCS Luxembourg B 118 349


Ich habe an dem Tag nichts bezahlt, da ich unsicher war und mich lieber vorher wegen dieser Inkasso E-Mail informieren wollte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Lolitalo):
Ich habe an dem Tag nichts bezahlt, da ich unsicher war und mich lieber vorher wegen dieser Inkasso E-Mail informieren wollte.


25,11€ zahlen. Und zwar an Paypal. Fertig. Weiteres vom Inkasso erstmal ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolitalo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von Lolitalo):
Ich habe an dem Tag nichts bezahlt, da ich unsicher war und mich lieber vorher wegen dieser Inkasso E-Mail informieren wollte.


25,11€ zahlen. Und zwar an Paypal. Fertig. Weiteres vom Inkasso erstmal ignorieren.



Bist du dir sicher? Bezahlen gehe ich heute noch, doch ignorieren würde das doch nur verschlimmern oder nicht?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Lolitalo):
Bezahlen gehe ich heute noch, doch ignorieren würde das doch nur verschlimmern oder nicht?


Kann sein, dass wissen wir nicht.

Aber das, was in der Mail steht, ist im wesentlichen richtig.

Durch die Nichteinlösung des Abrufes ist Verzug eingetreten, der u.a. auch die Einschaltung eines RA mit Kostentragungspflicht durch Dich zulässt. Einer gesonderten verzugsbegründenden Mahnung bedurfte es daher nicht.
Da Du ja wohl auch mehrere Infos nicht beachtet hast, kann auch nicht von ungerechtfertigter Rechtsausübung die Rede sein.

Die Gebühren, die ein RA berechnen darf, sind von der Forderungshöhe abhängig normiert. Das fürht regelmäßig dazu, dass die Gebühren bei Kleinstforderungen deutlich höher sind als der Ursprungsschuldbetrag.

Zahlst Du nur einen Teilbetrag, besteht die Gefahr, dass der Rest eingeklgt wird. Wir wissen alle nicht, wie klagefreudig der Gläubiger in diesem Fall ist. Das Risiko, eine Klage und damit weitere Kosten zu produzieren, trägst Du. Deshalb musst auch Du es bewerten.

Die Höhe der Forderung hab ich nicht geprüft.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Diese E-Mails von PayPal klangen nicht mal nach einer Mahnung und wurde auch nicht als solche bezeichnet.

Es muss nicht das Wort "Mahnung" verwendet werden. Jede klare Zahlungserinnerung bzw. Zahlungsaufforderung ist im Endeffekt eine Mahnung.

Allerdings betragen die Mahngebühren exakt 0,00€. Es dürfen nur die direkt entstehenden Sachkosten gefordert werden. Eine eMail verursacht zwar durchaus Sachkosten, aber im Gegensatz zu einem Brief (Papier, Porto...) sind die Kosten einer eMail so niedrig (Strom, Serverkosten für eine Millisekunde u.ä.), dass sie nicht wirklich messbar sind und sich deutlich unterhalb eines Cents bewegen.

Ich stimme Berry in der Sache durchaus zu. Allerdings gibt es da einiges zu ergänzen:

1. Die Gebührenspanne beträgt für die "außergerichtliche Vertretung" grundsätzlich schon mal 0,5 bis 2,5 (das ist ein Faktor). Die hier geforderte Gebühr von 1,3 ist die Obergrenze für alle normalen Fälle. Sie darf aber gleichzeitig nur verlangt werden, wenn auch wirklich alles beauftragt und erbracht wurde, was ein Anwalt da so machen muss. Insbesondere umfasst so etwas eine Einzelfallprüfung und eine Rechtsberatung. Das sind zwei Punkte, die im großen Masseninkasso regelmäßig nie beauftragt und erbracht werden. Entsprechend ist die Forderung einer vollen Gebühr sehr fraglich.

2. Wenn sich die Tätigkeit wirklich nur auf das Verschicken einer Mail beschränkt, dann gibt es auch eine andere Gebühr. Eine 0,4 Gebühr für das "Schreiben einfacher Art". Das sind dann 18€ in Summe (also mit Auslagen).

3. Im Masseninkasso wird auch oft auf Erfolg gearbeitet. heißt: Wenn es keinen Erfolg gibt, bezahlt der Auftraggeber auch nichts. Solche Arbeiten auf Erfolg sind aber begrenzt und zudem gibt es das Argument "Wo nie ein Schaden entsteht, da gibt es auch keinen Anspruch auf Schadensersatz".

4. und wichtigstes Argument: Die Paypal muss dir keine 4 Mahn-EMails schicken. ABER: Wenn sie das tun und dir somit eine Stundung einräumen bzw. eine Zahlungsfrist, dann müssen sie die auch abwarten. Sie können nicht eine Mahn-Mail am 29.11. schreiben und dann direkt am selben Tag KSP einschalten. Sie hätten schon eine Woche abwarten müssen (das sind so von Gerichten gerne angesetzte Fristen).

Insofern würde ich die HF überweisen, angemessene Zinsen und den Rest gegenüber KSP zurückweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolitalo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Diese E-Mails von PayPal klangen nicht mal nach einer Mahnung und wurde auch nicht als solche bezeichnet.

Es muss nicht das Wort "Mahnung" verwendet werden. Jede klare Zahlungserinnerung bzw. Zahlungsaufforderung ist im Endeffekt eine Mahnung.

Allerdings betragen die Mahngebühren exakt 0,00€. Es dürfen nur die direkt entstehenden Sachkosten gefordert werden. Eine eMail verursacht zwar durchaus Sachkosten, aber im Gegensatz zu einem Brief (Papier, Porto...) sind die Kosten einer eMail so niedrig (Strom, Serverkosten für eine Millisekunde u.ä.), dass sie nicht wirklich messbar sind und sich deutlich unterhalb eines Cents bewegen.

Ich stimme Berry in der Sache durchaus zu. Allerdings gibt es da einiges zu ergänzen:

1. Die Gebührenspanne beträgt für die "außergerichtliche Vertretung" grundsätzlich schon mal 0,5 bis 2,5 (das ist ein Faktor). Die hier geforderte Gebühr von 1,3 ist die Obergrenze für alle normalen Fälle. Sie darf aber gleichzeitig nur verlangt werden, wenn auch wirklich alles beauftragt und erbracht wurde, was ein Anwalt da so machen muss. Insbesondere umfasst so etwas eine Einzelfallprüfung und eine Rechtsberatung. Das sind zwei Punkte, die im großen Masseninkasso regelmäßig nie beauftragt und erbracht werden. Entsprechend ist die Forderung einer vollen Gebühr sehr fraglich.

2. Wenn sich die Tätigkeit wirklich nur auf das Verschicken einer Mail beschränkt, dann gibt es auch eine andere Gebühr. Eine 0,4 Gebühr für das "Schreiben einfacher Art". Das sind dann 18€ in Summe (also mit Auslagen).

3. Im Masseninkasso wird auch oft auf Erfolg gearbeitet. heißt: Wenn es keinen Erfolg gibt, bezahlt der Auftraggeber auch nichts. Solche Arbeiten auf Erfolg sind aber begrenzt und zudem gibt es das Argument "Wo nie ein Schaden entsteht, da gibt es auch keinen Anspruch auf Schadensersatz".

4. und wichtigstes Argument: Die Paypal muss dir keine 4 Mahn-EMails schicken. ABER: Wenn sie das tun und dir somit eine Stundung einräumen bzw. eine Zahlungsfrist, dann müssen sie die auch abwarten. Sie können nicht eine Mahn-Mail am 29.11. schreiben und dann direkt am selben Tag KSP einschalten. Sie hätten schon eine Woche abwarten müssen (das sind so von Gerichten gerne angesetzte Fristen).

Insofern würde ich die HF überweisen, angemessene Zinsen und den Rest gegenüber KSP zurückweisen.


Wie würde man denn die Forderungen von KPS richtig zurückweisen? Soll ich dann einfach eine E-Mail an KPS schicken und Widerspruch erheben oder wie macht man das? Habe hierzu leider keine Erfahrungen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Halt Brief oder Mail hinschicken "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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