Hallo, die ganze Zeit lese ich hier nur mit da ich es bisher ohne großen Streit geschafft habe mir mit meiner EX-Frau einig zu werden. Die Sachlage sieht folgendermaßen aus:
Meine Frau trennte sich im Februar 2015 von mir weil sie einen neuen Partner hatte. Wir haben einen gemeinsamen Sohn der im Oktober 2013 zur Welt kam. Sie verließ die gemeinsame Eigentumswohnung und mietete sich ca. 1km entfernt etwas an.
Seit dem kümmerten wir uns um unseren Sohn im Wechselmodell. Zuerst Tagesweise plus Wochenende aber als er älter wurde Wochenweise jeweils mit Wochenende. Das klappt bis heute gut. Wir sind seit diesem Wochenende rechtskräftig geschieden.
Die Scheidung habe ich eingereicht, das ganze wurde wegen der Kosten mittels nur meinem Anwalt und Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar geregelt.
Wir einigten uns darauf das wir im Falle einer Trennung das Kind nach dem echten Wechselmodell betreuen und wir uns der Tragweite dieser Entscheidung bewusst sind. Der Hauptwohnsitz des Kindes ist bei Ihr und Sie bezieht das volle Kindergeld.
Dafür zahlt Sie den Kitabeitrag auch alleine. Der Versorgungsausgleich wurde ausgeschlossen und ein eventueller Kindesunterhalt wegen Sittenwidrigkeit nicht mit in die Folgenvereinbarung aufgenommen.Die Wohnung wurde mir überschrieben und ich muss dafür meine Frau in 2020 auszahlen. Das haben wir gemacht damit ich Zeit habe das Kapital mit dem ich auszahle anzusparen. Im November war Scheidungstermin, jetzt im Dezember trat die Rechtskräftigkeit ein. Das Gericht betonte das es unsere Entscheidung im Bezug auf das Wechselmodell für gut empfindet.
Zusätzlich habe ich bereits seit November 2015 eine neue Partnerin, welche zwei Kinder aus erster Ehe hat und dazu sind Sie wirklich schon wie Geschwister. Der kleinste ist 3 Jahre, meiner ist 4 Jahre und die älteste ist sogar schon 5 Jahre. Wir leben seit Mitte 2016 alle zusammen in der Eigentumswohnung. Mein kleiner ist gerne bei seiner Mama aber auch sehr gerne bei mir und meiner Familie. Vielleicht auch ein bisschen lieber aber das tut nicht zur Sache.
Nachdem jetzt alles geklärt war informierte mich meine Frau dieses Wochenende das Sie schwanger von Ihrem neuen Partner sei und den Wunsch habe zu Ihm zu ziehen (Entfernung 550km).Er selber habe keine Lust zu Ihr zu ziehen.
Zusätzlich hätte Sie dann auch mehr Kontakt zu Ihren Eltern, welche 600km weg wohnen. Eine Differenz von 50km also.
Unser Sohn würde aber aus seinem Umfeld sprich Kita, Freunde, Halbgeschwister und Papa gerissen werden. Meine Frau sagt
das Sie Notfalls das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen würde.
Ich habe Ihr gesagt das die einzige Mögichkeit die Ich sehe die ist, dass mein Sohn bei mir bleibt und Sie ohne Ihn umzieht.
Wie denken Sie stehen meine Chancen?
Gruß
KM möchte trotz 3 jährigem Wechselmodell und Ehevertrag alleiniges Aufenthalstbestimmumgsrecht einkl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Gut.
Nur solltest du sie keinesfalls eine Faktenlage schaffen lassen nach dem Motto "sie zeiht um und du findest das nicht richtig".
Sobald das Kind einmal nicht pünktlich bei dir ist (weil "wollte bei Oma bleiben" oder was weiss ich): Jugendamt informieren und Anwalt einschalten!
Die Antwort hilft doch wirklich nicht weiter. Hier geht es doch um ganz was anderes. Und dem Jugendamt kommt in so Fällen doch nur die Funktion eines Vermittelnden zu, kann im Zweifel gar nicht weiter helfen.
Umgangs- und Wechselmodellentscheidungen sind immer "Momentaufnahmen." Die Bedürfnisse der Kids ändern sich, die der Eltern auch. Da ist eigentlich alle paar Jahre eine Änderung angesagt. Und, wenn man sich nicht einigen kann, dann muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, leider. Ich finde es hier bedauerlich, dass ein funktionierendes System jetzt nicht mehr funktioniert bzw. funktionieren wird.
Ich staune immer wieder, wie selbstverständlich es ist, dass in so Fällen die Frau zum Mann zieht. Es wäre unter Berücksichtigung der Umstände ja auch denkbar, dass der Mann zur Frau zieht. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, dann bitte rechtzeitig gerichtliche Hilfe in Ansrpruch nehmen. Also, ehe Fakten durch Umzug geschaffen wurden. Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beantragen. Das Gericht wird sich alles anschauen, zu welcher Ansicht es sich durchringt, das können wir hier nicht abschätzen.
wirdwerden
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Guten Morgen, das sich in solch einer Sache alle paar Jahre etwas verändert war mir von Anfang an klar. Das es irgendwann neue Partner und neue Wünsche gibt gehört finde ich dazu. Sonst wäre es keinem von uns möglich sein Leben auf seine Weise zu leben und zu gestalten. Nur finde ich steht eine Sache fest, das Kindeswohl steht über allem.
Ein Umzug würde das Kindeswohl mehr gefährden als alles andere. Wenn Ihr Partner zu Ihr zieht wäre es nicht gefährdet. Ein Umzug von Ihr ohne Kind wäre für meinem Sohn auch sehr hart aber wenigstens bleibt der Rest wie Umfeld, KIta, Geschwister.
Das möchte ich eigentlich auch nicht nur wäre es noch die bessere Alternative als das der kleine unter allem zu leiden hat.
Na ja, und deshalb kläre es jetzt!
wirdwerden
Wenn die Mutter gerichtlich in Aussicht gestellt bekäme, dass der erwähnte Umzug nur ohne Kind zu machen wäre, würde sich unter Umständen auch die Sache mit dem Zuzug des neuen Partners flugs klären.
Insofern würde ich tatsächlich auch versuchen, gerichtlich klarstellen zu lassen, dass die Mutter gerne umziehen kann, aber eben nur ohne Kind. Sowas muss aber im Vorfeld geklärt werden, bevor von der Kindesmutter Fakten geschaffen wurden, die sich dann nicht mehr umkehren lassen.
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