KK Pflicht

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
KK Pflicht

Es besteht Krankenversicherungspflicht.

Gibt es dafür eine zentrale Registerstelle für Krankenversicherungen,
ob und wo einer versichert ist ?

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,
es gibt keine zentrale Stelle.

Man kann aber nur eine Krankenversicherung verlassen, wenn man die neue Versicherung nachgewiesen hat.

Gruß

RHW

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#2
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Mal noch ein paar Runduminformationen:

Seit 1.4.2007 besteht die Krankenversicherungspflicht (geregelt in http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html). Mit diesem Datum wurde die Pflicht für alle Nichtselbständigen eingeführt, in den folgenden Monaten mussten sich auch alle Anderen pflichtversicheren lassen.

Du kannst Dich der Krankenversicherungspflicht entziehen, wenn du z.B. Deinen permanenten Aufenthaltssitz ins Ausland verlagerst. Ein zentrales Register gibt es nicht. Allerdings kommunizieren die Krankenkassen teilweise untereinander, wenn sich jemand ohne Krankenversicherung irgendwo neu versichern lassen will (war in meinem Fall so).

Sofern du es irgendwie geschafft hast, aus der Krankenversicherung auszutreten, bist du trotzdem automatisch bei der Krankenkasse versichert, in der du zuletzt Mitglied warst. Die Krankenkasse hat dabei das Recht, die Beiträge für den nichtversicherten Zeitraum von Dir einzufordern, selbst wenn du im nichtversicherten Zeitraum nie irgendwelche Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hast.

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
Die Krankenkasse hat dabei das Recht, die Beiträge für den nichtversicherten Zeitraum von Dir einzufordern, selbst wenn du im nichtversicherten Zeitraum nie irgendwelche Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hast.


Ab wann ist das so, ab neueingeführten KK-Pflicht ?
Sonst wäre ja ein Hammer !
Es könnte mehrere Jahre gewesen sein.

Wie wird bei den in D arbeitenden Ausländern die KK-Pflicht
kontrolliert ?

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Wie wird bei den in D arbeitenden Ausländern die KK-Pflicht
kontrolliert ?


Mit einem Stempel auf dem Hinter :-)) Bei so einen "Ausländer" gibts nicht sichereres :-)))

Alle die hier arbeiten werden "angemeldet". Alle die nicht arbeiten bekommen Stütze. Nur bei Millionären wird es schwer, die melden sich ja nicht an, wenn sie illegal hier herziehen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

@ icecycle,

wir hatten hier schon Leute, die sich exakt deshalb beschwert hatten, weil sie plötzlich für einen längeren Zeitraum die KV nachbezahlen sollten. Was die Ausländer anbelangt, so ist die Frage unverständlich - wer legal arbeitet, ist ja in der KV angemeldet. Für den Zeitraum vor der Einreise nach D braucht natürlich niemand KV zu bezahlen.

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#6
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Wenn man zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, werden die Beiträge längstens bis zum 1.4.2007 nachgefordert (= Datum der Gesetzesänderung).

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