KFZ doppelt versichert ...

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
DERA
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ doppelt versichert ...

durch eine Schludrigkeit ist vermutlich mein PKW doppelt versichert ...
kann ich kündigen ? welcher Versicherung ? und bekomme ich den doppelt bezahlten Versicherungsbetrag zurück erstattet ?
MfG ...

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Würde das Problem offen mit beiden Versicherungen besprechen. Wenn eine gekündigt werden kann, dann wohl die, die zuletzt abgeschlossen wurde.

Wie das juristisch aber genau aussieht, weiß ich nicht.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

dann sag ich es dir :)

sowohl VVG neu als auch alt sprechen bei der doppel- oder mehrfachversicherung immer von *ohne kenntnis genommen*.

VVG alt schreibt, aufhebung mit ablauf der versicherungsperiode, neu läßt das offen, also sofort.

beide schreiben nix von *Schludrigkeit"

bedeutet konkret, Bitte Bitte machen oder doppelt zahlen. im zweiten fall aber die kündigung nicht vergessen ;)

viele grüße

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Okay, danke für die Auflärung. Kenne das nur von privaten Haftpflichtversicherungen, die man wohl unter bestimmten Voraussetzungen auflösen kann, wenn doppelt vorhanden.

Eine weitere Frage an Friese:
Wenn man nun zwei KFZ-Versicherungen hat und ein regulierungsfähiger Schaden eintritt, kann man dann

a) sich aussuchen, welche Versicherung regulieren soll;
b) beide Versicherungen je zur Hälfte regulieren lassen;
c) die Versicherungen das unter sich aushandeln lassen;
d) oder wie?!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

speziell in der PHV habe ich auch den typischen und häufigsten fall der ungewollten mehrfachversicherung z.B. nach heirat, der begriff *ohne kenntnis* trifft zu.

sofern bei einer mehrfachversicherung nichts in den jeweiligen bedingungen dazu geregelt ist, z.b. fremdvers., aussenvers. subsidärdeckung etc., haftet jeder VR anteilig der deckung. da es sich hier bei beiden um eine volldeckung handelt also beide hälftig.

die versicherungswirtschaft hat allerding absolut kein interesse an mehrfachversicherungen. darum bin ich überzeugt, das der TE eine lösung finden wird, wenn auch gegen gebühr.

nur die wird teuer :( nicht vergessen, der neue VR bekommt die prozente nicht, der alte wird garantiert nicht aufheben.

viele grüße

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