KFZ Versichrung reguliert Schaden trotz unklarheit über Schuldigen

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
floely
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versichrung reguliert Schaden trotz unklarheit über Schuldigen

Hallo liebe Gemeinde, ich hätte mal einen Fall, wo wir nicht wissen, wie wir reagieren sollen:

Zum Fall:

Im März stand meine Freundin als 3. oder 4. Auto an einer roten Ampel mit ganz leichter Steigung (unter 1%). Noch wöhrend der Rotphase rollte das vordere Auto auf sie rückwärts drauf.
Die ältere Frau, die auf meine Freundin draufgerollt ist, rief die Polizei. Die anderen Autos sind alle weitergefahren, Zeugen gibt es daher nicht (leider). Die ältere Frau hat noch bei der Polizei behauptet, dass meine Freundin ihr draufgefahren wäre. Meine Freundin behauptete natürlich das Gegenteil.

Die Polizei konnte somit keinen Schuldigen feststellen (aussage gegen aussage) und da kein offensichtlicher Schaden entstand, wurde keine Akte eröffnet. Ein Bußgeld bekam meine Freundin auch nicht (was bei Auffahren ja der Fall wäre).

An unserem Auto entstand kein Schaden. Die ältere Frau lies ein Gutachten erstellen.

Dieses Gutachten bestätigt einen Schaden von 1500€ (Gutachten liegt uns nicht vor). Unsere Versicherung wollte von uns den Fall geschildert bekommen (haben wir gemacht).

Jetzt kam ein Schreiben, dass 50% des Schadens reguliert werden solle. Nach Anruf bei der Versicherung wurde uns das bestätigt, dass es so normal wäre, dass jeder 50% übernimmt (wir haben aber keinen Schaden). Wir würden also steigen in der KFZ Versichrung, und die dumme Kuh (sry aber bin sauer) würde mit 0 raus gehen, da wir ja keinen Schaden angegeben haben.

Laut meinen Recherchen könnten wir nun ein Regulierungsverbot unserer Versicherung erteilen. Dann müsste die Frau Zivilrechtlich vorgehen.

Meiner Meinung entzieht sich das alles meinem Rechtsverständnis. Das wäre, wie wenn ich eine Delle im Auto habe und beim Aldi Parkplatz einfach warte bis jemand neben mir Parkt und dann behaupte er sei es gewesen. Die Polizei sagt Aussage gegen Aussage und ich bekomme 50% von meinem Schaden bezahlt.

Was meint ihr zu dem Fall? Und was wäre eine sinnvolle Vorgehensweise? Was könnte und blühen, wenn wir ein Regulierungsverbot erteilen?

Grüße und schonmal Danke!

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Wie so oft ist die Beweislage der Flaschenhals.

Da keiner dabei war, kann auch niemand unbeteiligtes wissen, was passiert ist. Entschieden wird dann nach Aktenlage (Schilderungen, Zeugen, Schadenbild, Gutachten, usw..) immer vor dem Hintergrund der gängigen Rechtsprechung.

Bei unklarer Sachlage führt dies (oftmals) zu einer komischen Beurteilung aus Sicht des Beteiligten, der ja den wahren Sachverhalt kennt.
Hier empfinde ich eine 50/50 Teilung sogar quasi als objektiv fair, denn der Anscheinensbeweis spricht ja für einen Auffahrschaden.

Das Regulierungsverbot führt schlicht dazu, dass alle dadurch verursachten Kosten (Anwälte, Gerichtskosten, Zinsen, usw...) hinterher dir in Rechnung gestellt würden. Abgesehen davon, dass dies auch nicht ewig greift.

Vorgehen? Tja ich würde mit der Versicherung reden, ob sie nicht von sich aus eine Regulierung erstmal komplett ablehnt und schaut, wie die Gegenseite reagiert. Allerdings vor dem beweistechnischen Hintergrund, wird sie recht schnell einknicken sobald Anwalt oder Klageschrift ankommt.

-- Editiert von Lazyboy am 29.11.2017 13:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
floely
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade mit der Versicherung telefoniert. Der Schaden wurde nun schon reguliert.
Was ich nicht als fair empfinde. Die pollizei stellt keinen Schaden fest.

Und nur weil wir so ehrlich waren und keinen Schaden angegeben haben, haben wir nun die A-Karte gezogen in dem Fall.

Über Anwälte und Co ist noch nichts gegangen. Lediglich über die Versicherung der älteren Dame, die ein Gutachten eingereicht hat.

Und können wir noch ein Gutachten nachträglich machen lassen? immerhin war der Fall im März, aber so einfach davonkommen möchte ich sie nicht lassen. Für mich ist die Lage klar. Sie ist eine lügnerin ( ob bewusst oder unbewusst). Und für mich grenzt das an Versicherungsbetrug (soweit sie das mit absicht macht)

Es geht auch schlicht darum, dass für uns das finanziell gesehen ein fiasko ist (erhöhen der Police um 400€) da wir noch recht hoch eingestuft sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von floely):
Die pollizei stellt keinen Schaden fest.

Ist ja auch nicht deren Aufgabe.



Zitat (von floely):
Und können wir noch ein Gutachten nachträglich machen lassen?

Klar.
Nur wenn man eh zu wenig Geld hat, wieso sollte man dann ein Gutachten erstellen lassen das "ist kein Schaden entstanden" besagt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
floely
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von floely):
Und können wir noch ein Gutachten nachträglich machen lassen?

Klar.
Nur wenn man eh zu wenig Geld hat, wieso sollte man dann ein Gutachten erstellen lassen das "ist kein Schaden entstanden" besagt?

Es geht mir in erster Linie nicht darum, dass ich das wirklich machen möchte. nur möchte ich wissen, was ich theoretisch für Möglichkeiten habe und ob vielleicht jemand schon einen ähnlichen Fall hat.

Einige haben berichtet, dass auch ein drohen mit der Kündigung ein einlenken der Versicherung bewirkt hat.

Was ich absolut nicht verstehe ist, dass wenn jemand behauptet ich habe ihm ein Schaden gemacht und ich sage nein, dass war so nicht. Meine Versicherung den schaden dann dennoch reguliert. Faktisch könnte jeder x-beliebe so eine Behauptung aufstellen. Egal ob es tatsähclich ein Aufprall gab oder nicht. Immerhin wäre die Beweislast die gleiche.

Ich möchte dies daher nicht so einfach akzeptieren, auch wenn man sagt, eine 50/50 Teilung sei objektiv gesehen ok. Meine Freundin hat keinerlei vergehen begangen oder Schaden verursacht und daher sehe ich es auch nicht ein, einen Cent dafür zu bezahlen. Es muss doch irgendwo eine möglichkeit geben.

Sorry wenn ich vielleicht arrogant oder stur rüberkomme, jedoch geht mir das echt nicht rein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Nun, das widerspricht ja auch dem Gerechtigkeitsgefühl.

Das Problem ist halt, es fehlt für die Behauptung "zurückgerollt" jeder Beweis.
Hingegen gibt es einen Beweis für den Schaden am gegnerischen Fahrzeug.
Die Unfallbeteiligten stehen auch fest.

Somit wird im Ergebnis der jeweilige Schaden geteilt.



Zitat (von floely):
Es muss doch irgendwo eine möglichkeit geben.

Klar. Die Freundin muss ihre Version beweisen können.



Zitat (von floely):
Einige haben berichtet, dass auch ein drohen mit der Kündigung ein einlenken der Versicherung bewirkt hat.

Kann man versuchen, ein paar Tage hat man ja noch Zeit.



Zitat (von floely):
Es geht auch schlicht darum, dass für uns das finanziell gesehen ein fiasko ist (erhöhen der Police um 400€) da wir noch recht hoch eingestuft sind.

Versicherungen bieten in der Regel auch den "Rückkauf" des Schadens an, dann entfällt die Höherstufung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte dies daher nicht so einfach akzeptieren

Fakt ist, dass Sie Ihrer Versicherung nicht verbieten können, den Schaden zu regulieren. Wenn die Versicherung meint, dass es sinnvoll ist, den Schaden zu 50% zu begleichen, dann werden Sie das akzeptieren müssen.

Der einzig praktische Weg wäre also, der eigenen Versicherung Beweise zu liefern, die für eine Alleinschuld der Unfallgegnerin sprechen - in der Erwartung, dass die eigene Versicherung eine Regulierung dann als nicht mehr sinnvoll ansieht.

Es ist natürlich ein blödes Gefühl - Sie sind der Kunde Ihrer Versicherung und zahlen auch fleißig Beiträge - können aber nicht beeinflussen, ob und in wie weit Ihre Versicherung Zahlungen an die Gegenseite leistet. Aber so ist die Rechtslage.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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