KFZ Versicherung weigert sich zu zahlen

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb431701-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung weigert sich zu zahlen

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr habt einen guten Rat für mich.
Vor einem Jahr wurde unser Auto auf einem Parkplatz durch ein anderes Auto beschädigt (Es sind zwar ein paar tiefe Kratzer, trotzdem unschön). Der Verursacher ist dann abgehauen. Zum Glück haben wir die KFZ Nummer aufgeschrieben und sind zur Polizei gegangen.
Ich habe schon 'zig Mal bei der Versicherung des Gegners angerufen und gefragt, wer denn jetzt die Kosten für die Reparatur übernimmt. Jedes Mal heißt es , dass die Versicherung auf den polizeilichen Bericht wartet. Die Akten sind mittlerweile nicht mehr bei der Polizei (habe angerufen) und die Polizei hat auch KEINE Anfrage von der Versicherung erhalten. Also belügt mich die Versicherung voll dreist.

Was kann ich hier machen? Ich habe schon schriftlich sie kontaktiert und nach einem Status verlangt, das gleiche Ergebnis :(

Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Warum nimmst du dir keinen Rechtsanwalt? Das ist aktuell das einzig sinnvolle. Der weiß genau was er zu tun hat. Du solltest dich also nicht mehr selbst mit der Versicherung herumschlagen!

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Kannst du denn anderweitig beweisen, dass das andere Fahrzeug beteiligt war? (z B. Zeugen?)
Hat der Versicherungsnehmer seine Schuld zugegeben?

Unfallflucht ist auch eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt - dann ergibt eine Anfrage bei der Polizei erstmal keinen Sinn...

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#3
 Von 
fb431701-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fall (Fahrerflucht) ging über die Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt hat dann ziemlich schnell nach zwei Monaten den Fall zugemacht und hat mir geschrieben, dass man nicht nachweisen kann, dass der Gegner den Stoß gemerkt hat und absichtlich weggefahren ist, da an seinem Wagen nur minimale Spuren vorhanden sind. (meine Frau saß im Auto, also hat sie den Ruck gespürt, ich selbst war auf dem Weg zum auto und habe das Auto wegfahren sehen).
Die Versicherung sagt, dass die Person die Zusammenarbeit verweigert.

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, sonst wäre ich sofort zum Anwalt gegangen.

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich habe schon 'zig Mal bei der Versicherung des Gegners angerufen und gefragt, wer denn jetzt die Kosten für die Reparatur übernimmt.


Klingelingeling

Einen Rechtsanwalt würde ich erst einmal nicht beauftragen, denn die Anwaltskosten wird man zu 100% nicht erstattet bekommen.
Wichtig ist doch erst einmal, dass man die gegnerische Versicherung schriftlich und nachweisbar auffordert, den Schaden zu regulieren und dazu auch eine angemessene Frist setzt.

-- Editiert von vundaal76 am 05.01.2016 16:25

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Einen Rechtsanwalt würde ich erst einmal nicht beauftragen, denn die Anwaltskosten wird man zu 100% nicht erstattet bekommen.

Aus welchem Grund sollten diese Kosten denn nicht erstattet werden?

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#6
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Die Versicherung sagt, dass die Person die Zusammenarbeit verweigert.


und da liegt das Problem, du musst nachweisen, dass der Schaden so wie behauptet entstanden ist.

Die Versicherung zahlt ja nicht auf einfachen Zuruf mal eben 1000€. Daher wird die Ermittlungsakte angefordert, wie lange es dauert bis diese ganz oder in Auzügen da ist, liegt nicht im Machtbereich der Versicherung.

Hoffentlich hat zumindest die Polizei die Verursachung festgestellt, dann gibts auch Geld (nur wann ist vom weiteren Vorgehen abhängig), siehe andere Posts

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#7
 Von 
fb431701-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

genau, ich habe die gegnerische Versicherung schriftlich aufgefordert ein Statement zum Fall abzugeben. Ich habe dann einen Monat als Frist gesetzt. Genau nach einem Monat kam eine Antwort, dass sie "auf die Akten von der Polizei bzw. Ordnungsamt warten." und sobald sie die Antwort bekommen, würden sie sich melden. Sowohl bei der Polizei noch beim Ordungsamt gibt es aber keine Anfrage von der Versicherung, hab da angerufen.
Die Akten sind schon von der Polizei zur Staatsanwaltschaft und danach zum Ordnungsamt gewandert. Leider darf ich als private Person die Akten von dem Ordnungsamt nicht erhalten. (nur ein Anwalt oder eine Versicherung dürfen eine Kopie der Akten erhalten). In meinem Brief an die Versicherung habe ich sogar die neue Aktenkennzeichen beim Ordnungsamt angegeben, damit sie sich direkt an den Ordnungsamt wenden können. Aber anscheinend machen sie einfach nichts und warten ab. :( heul

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