KFZ-Versicherung - nachträgliche Rückstufung?

20. März 2001 Thema abonnieren
 Von 
Klaus-Dieter Müller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Versicherung - nachträgliche Rückstufung?

Im November 99 hatte ich einen Unfall und meine
Versicherung mußte den gegnerischen Schaden begleichen. Die Rechnungstellung
meiner Versicherung ist immer am 1.1. des neuen Jahres. Ich erhielt aber
weder am 1.1.2000 noch am 1.1.2001 eine Korrektur bzw. Rückstufung. Erst am
5.3.01 erfolgte die nachträgliche Rückstufung und die damit verbundene
Erhöhung bzw. Forderung nach Nachzahlung auf den 1.1.2000. Kann ich mich
dagegen wehren und mit welcher Begründung ?

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sicherheit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Antwort:

Im Schadensfalle stuft der Versicherer normalerweise sofort den Vertrag ab Hauptfälligkeit (i.d. Regel 1.1. des Jahres) den Kraftfahrtversicherungsvertrag hoch (Abzug schadenfreier Jahre je nach Tarif-Stand).

Hier wurde die Rückstufung erst nach Abschluß der Regulierung vorgnenommen, was aber dem Versicherungsnehmer keinen Abbruch tut denn die Nachzahlung kam ja erst später zur Fälligkeit, Verjährung kommt hier nicht in Anbetracht.

Sie können Sie wohl dagegen whren, haben aber keine Erfolgsaussicht, denn immerhin haben "Sie" ja einen Schaden verursacht, und das System der KFz-Haftpflicht (soweit Sie nicht auch einen Kasko-Schaden gemeldet haben) sieht eine Rückstufung vor was ja auch nur gerecht ist, denn wer glauben Sie soll für den von Ihnen verursachten Schaden sonst finanziell bestraft werden?

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#2
 Von 
s.bonas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hab ein riesen Problem. Und zwar wurde meine kfz-versicherung nicht bezahlt (war nicht mein verschulden ) und deswegen muss ich mein Auto jetzt zwangsweise abmelden :-(
Mit besagter Versicherung ist nicht mehr zu verhandeln. Was kann ich tun ? Ich bin auf das Auto aus beruflichen Gründen angewiesen. Kann ich mit einer neuen Doppelkarte mein Auto einfach ummelden anstatt abzumelden oder geht sowas nicht ???
Ps : ich weiß das es eigenen Dummheit von mir war nicht darauf zu achten das die versicherung bezahlt wurde. schon klar, aber nun ist das kind in den Brunnen gefallen und ich möchte gerne wissen was ich machen kann, ausser das auto auf jemand anderen anzumelden.
vielen Dank im voraus :-)

-- Editiert von s.bonas am 14.07.2004 22:51:12

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Mit einer neuen Deckungskarte bei der Zulassungsstelle den Bestand einer Versicherung nachweisen, das wars.
Keine Abmeldung, keine Ummeldung, nur schnell genug sein.

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