KFZ-Versicherung, zahlt Diebstahl nicht!

15. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
cptenkirk
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 46x hilfreich)
KFZ-Versicherung, zahlt Diebstahl nicht!

Hallo ihr lieben,

von meinem Nissan Primera (Teilkasko versichert) wurde der rechte Außenspiegel gestohlen. Die Kabeln hingen raus und die Schrauben waren ab und an der Tür waren Kratzer zu finden, der Außenspiegel war natürlich weg. Ich ging zur Polizei um den schaden zu melden, jedoch hatten die keine Zeit die Sache mal eben zu Protokollieren ich solle mich einfach bei meiner Versicherung melden, das tat ich danach auch.

Die Versicherungskauffrau gab mir einen OK (jedoch ohne Beleg). Ich fuhr zur Partner-Werkstatt von meiner KFZ-Versicherung. Die Werkstatt bekam das OK für die Zahlung der Reparatur von meiner KFZ-Versicherung vor Ort Schriftlich zu geschickt. Später nach der Montage, fängt meine Versicherung an, zu behaupten das es sich auf dem Nachweiß Fotos um Vandalismus handelt das sie es nicht Zahlen müssen, die Summe der Reparaturkosten war ziemlich Hoch, könnte vielleicht das der Verursacher für die um Entscheidung sein fragte ich mich.

Ich ging natürlich zum Anwalt, er sagte mir es wäre schwierig da es sich um Partner-Werkstatt handelt. Ich habe diesen Monat ein Gerichtstermin. Es wäre wirklich sehr Nett, wenn ich hier Par Tipps bekommen könnte was ich beachten muss und wo meine Rechte sind.

Vielen dank im vorraus. :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von cptenkirk am 15.02.2014 21:42

Es wäre wirklich sehr Nett, wenn ich hier Par Tipps bekommen könnte was ich beachten muss und wo meine Rechte sind.

Das sollte dir dein Anwalt schon erzählt haben, schließlich bezahlst du ihn dafür.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)


Das Problem bei der Teilkasko ist:
- Diebstahl ist versichert
- Vandalismus ist NICHT versichert

Der Fragesteller müsste also beweisen, dass der Spiegel gestohlen (und nicht einfach "nur" abgetreten) wurde.
Ein starkes Indiz dafür wäre, wie fachgerecht der Spiegel abgebaut wurde. Jemand der den Spiegel stehlen wollte, hätte ihn ja so abgebaut, dass man ihn woanders wieder einbauen könnte.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
könnte vielleicht das der Verursacher für die um Entscheidung sein fragte ich mich


A sphincter says what?

quote:
Ein starkes Indiz dafür wäre, wie fachgerecht der Spiegel abgebaut wurde.


Frage ist, was man auf den Fotos sieht. Wenn die Tür verkratzt war, spricht das eher gegen Diebstahl (warum sollte man beim Spiegelabbau die Tür verkratzen?).

Die VS wird sich auf den Standpunkt stellen, daß Diebstahl eines Außenspiegels so ungewöhnlich ist, daß die Beweishürde recht hoch ist. Wenn dann die Fotos Zweifel lassen, kann das zu Lasten des Halters gehen.

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