KFZ Unfall Ablauf der Versicherungswege

14. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
arkangel1241
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Unfall Ablauf der Versicherungswege

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Samstag ist mir jemand auf das Auto meiner Freundin, welches ich gefahren bin, aufgefahren.

Ich stand an einer roten Ampel und derjenige ist mit seinem Auto einfach hinten dran gefahren. Es ist sind Kratzer vorhanden und einer der Parksensoren ist beschädigt, eventuell ist auch etwas verzogen (allerdings bin ich kein KFZ Spezialist).

Da ich noch nie einen Unfall in meiner 15 jährigen Autofahrzeit hatte, möchte ich nun fragen wie der Ablauf des ganzen ist.

Kurze Hintergrundinfo:
Es ist ein Neuwagen von Skoda, welcher mit einer Skoda Neuwagenversicherung versichert ist. Diese beinhaltet Haftpflicht, Teilkasko (150 Euro Selbstbeteiligung) und Vollkasko (500 Euro Selbstbeteiligung).
Die Versicherung wurde direkt beim Kauf im Autohaus mit abgeschlossen.

Bei dem Unfall war mein Unfallgegner nicht sehr kommunikativ, weder gegenüber mir, noch der Polizei (welche von mir hinzugezogen wurde).

Jedenfalls habe ich vom Unfallgegner nur eine Handynummer, Adresse und einen "unleserlichen" Namen.

Aber ich habe von der Polizei eine Registrierungsnummer, hinter welcher die Schadensmeldung hinterlegt ist (so wurde es mir von der Polizei genannt.)

Nun möchte ich gleich das Autohaus anrufen um mit unserem Verkäufer dort die Sache zu besprechen.
Und hierzu wollte ich wissen, wie das direkt läuft.

z.B.
1.) Habe ich einen Anspruch auf einen Miet-/Leihwagen (falls die Reparatur längere Zeit in Anspruch nimmt), damit ich wieder zur Arbeit kann ?

2.) Muss ich meine Selbstbeteiligung von 500 Euro Vollkasko / 150 Euro Teilkasko selbst bezahlen, obwohl ich gar nicht am Unfall Schuld war ?

3.) Unser Neuwagen zählt nun ja als Unfallwagen und verliert dementsprechend sehr viel an Wert, wird dies irgendwie ersetzt bzw. ausgeglichen ?


Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

ja
nein, da Haftpflicht des Unfallgegners
ja

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

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