Guten Abend zusammen,
folgender Sachverhalt bereitet mir Kopfzerbrechen:
Mein KFZ wurde aus Tiefgarage gestohlen. Schadensanzeige bei Polizei wurde gestellt und alles fristgerecht der KFZ-Versicherung gemeldet. Nun wird aktuell der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Heute bekam ich ein Schreiben meiner Versicherung mit der Bitte um einvernehmliche Vertragsauflösung, damit die Versicherung nach dem Diebstahl nicht für verursachte Haftpflichtschäden gegenüber geschädigten Dritten eintreten muss.
Kann ich das so akzeptieren? Ich muss innerhalb einer Woche Einspruch einlegen, wenn ich das Angebot nicht annehmen möchte. Ist das nicht eine Kündigung von der Versicherung, die mir bei einer neuen Versicherung Nachteile bescheren würde? Stichwort Kündigungsumkehr? Und hätte dieses auch Auswirkungen auf den aktuellen Vorgang zur Erstattung des Wiederbeschaffungswertes? Ich blicke da leider nicht durch...
KFZ Diebstahl: Versicherung bietet einvernehmliche Aufhebung an
20. März 2018
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Frage vom 20. März 2018 | 20:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Diebstahl: Versicherung bietet einvernehmliche Aufhebung an
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 21. März 2018 | 09:56
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3091x hilfreich)
Bitten muss man nicht nachkommen....Zitatmit der Bitte :
Ich würde genau aus diesem Grunde
eben nicht einwilligen. Wer weiß, was da noch hinterher kommt.Zitatdamit die Versicherung nach dem Diebstahl nicht für verursachte Haftpflichtschäden gegenüber geschädigten Dritten eintreten muss. :
#2
Antwort vom 21. März 2018 | 13:03
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5890x hilfreich)
Nein!Zitateben nicht einwilligen. Wer weiß, was da noch hinterher kommt. :
1. Würden dann weiterhin Beiträge vom Halter fällig werden
2. Das ist KEINE Kündigung sondern eine einvernehmliche Vertragsauflösung
3. Dadurch dass man als Halter die Versicherung aufrecht erhalten möchte setzt man sich auch der Gefahr der Höherstufung nach einem regulierungspflichtigen Unfall aus, denn der Halter möchte ja dann explizit, dass der Dieb weiterhin versichert ist.
4. Das ist ein völlig normaler Vorgang und man hat dadurch keine Nachteile bei einer neuen Versicherung bei einem anderen Versicherer.
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#3
Antwort vom 22. März 2018 | 07:48
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Auch hier verstehe ich mal wieder das Problem nicht!?
Wenn meine Auto gestohlen würde, würde ich es abmelden, damit endet auch die Versicherung.
Der ganze theoretische Kram mit Rückstufung, neue Versicherung hat gar keine Bedeutung.
sowieso wäre die Versicherung noch in der Nachhaftung und der Halter ist ebenso im Boot.
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