Kündigungsfristen bei vertragslosem Mietverhältnis

12. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Imbusch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen bei vertragslosem Mietverhältnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit 7 Jahren in einem Mietverhältnis, dem kein Mietvertrag zugrunde liegt. Welche Kündigungsfristen gelten nun für mich?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Nach dem neuen § 573 c BGB (seit 1.9.01) verlängert sich die Kündigungsfrist für Mieter nicht mehr, sondern die Kündigung muß bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten erfolgen (3Mon.).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Imbusch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihr prompte Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Verena Imbusch

0x Hilfreiche Antwort

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