Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit 7 Jahren in einem Mietverhältnis, dem kein Mietvertrag zugrunde liegt. Welche Kündigungsfristen gelten nun für mich?
Vielen Dank!
Kündigungsfristen bei vertragslosem Mietverhältnis
12. Mai 2002
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Frage vom 12. Mai 2002 | 03:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen bei vertragslosem Mietverhältnis
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#1
Antwort vom 12. Mai 2002 | 15:39
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Nach dem neuen § 573 c BGB
(seit 1.9.01) verlängert sich die Kündigungsfrist für Mieter nicht mehr, sondern die Kündigung muß bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten erfolgen (3Mon.).
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 12. Mai 2002 | 16:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für Ihr prompte Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Verena Imbusch
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